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Einzelplan 4

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4640 4650<br />

terrichtes an schulrechtlich genehmigten Altenpflegeschulen wird. Die Haushaltsmittel wurden aus dem Titel<br />

4640.671.23 umgeschichtet. Der Ansatz fällt nach Ende des Übergangszeitraumes in 2010 weg.<br />

Investitionen<br />

891.15 Die Zweckbestimmung wird an die Neufassung des Hamburgischen Landespflegegesetzes vom 18.9.2007<br />

angepasst. Nach § 4 Abs. 3 und 4 können Investitionsaufwendungen von Pflegeeinrichtungen gefördert werden,<br />

soweit in der Rahmenplanung ein zahlenmäßig nicht ausreichendes Angebot festgestellt wurde bzw. wenn die<br />

Maßnahme zur qualitativen Weiterentwicklung der pflegerischen Versorgungsstruktur beiträgt. Geplant ist die<br />

investive Projektförderung von Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren sowie anderer<br />

innovativer Konzepte. Bei Mehrausgaben stehen anteilige Einnahmen aus 4640.161.01 und 4640.181.01<br />

zur Verfügung.<br />

4650 Eingliederungshilfen<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

In diesem Kapitel sind die Ausgaben des Sozialhilfeträgers für Eingliederungshilfen gem. § 53 ff SGB XII für stationäre,<br />

teilstationäre – inkl. der beruflichen Eingliederungshilfe - und ambulante sowie für zuwendungsfinanzierte Hilfen veranschlagt.<br />

Ferner sind Mittel für Blindenhilfe nach § 72 SGB XII und Blindengeld nach dem Hamburgischen Gesetz über die<br />

Gewährung von Blindengeld veranschlagt. Außerdem befinden sich hier die Aufwendungen für den/die Senatskoordinator/in<br />

für die Gleichstellung behinderter Menschen.<br />

Durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung verhütet oder eine vorhandene Behinderung<br />

oder deren Folgen beseitigt oder gemildert und es sollen die behinderten Menschen in die Gesellschaft eingegliedert werden.<br />

Hierzu gehört vor allem, den behinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen<br />

oder zu erleichtern und die einzelnen Hilfen soweit wie möglich auf der Grundlage einer selbstständigen Lebensplanung<br />

und selbstbestimmten Lebens zu erbringen.<br />

Qualitativ wird sich die Eingliederungshilfe verstärkt am individuell notwendigen Bedarf orientieren. Voraussetzung ist eine<br />

konsequente Ambulantisierung des Hilfeansatzes, in dem, unter Berücksichtigung der Leistungen vorrangiger Sozialleistungsträger,<br />

zwischen verschiedenen Hilfeformen und Hilfeanbietern – auch im Rahmen eines persönlichen Budgets –<br />

gewählt werden kann.<br />

Mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege sowie großen Trägern der Eingliederungshilfe ist die Überführung von<br />

insgesamt 770 Leistungsberechtigten, die derzeit stationär betreut werden, in ambulante Betreuung vereinbart. Dieser<br />

Ambulantisierungsprozess soll Ende 2010 abgeschlossen sein.<br />

Leistungsgerechte und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechende Vergütungen werden für stationäre, teilstationäre<br />

und ambulante Angebote der Eingliederungshilfe zu einem an Wettbewerbsregeln ausgerichteten Preis-Leistungs-<br />

System fortentwickelt. Einheitlich zu gestaltende Mindestanforderungen an die zu vereinbarenden Leistungen sind dabei<br />

Grundlage für die Vergleichbarkeit der hierfür zu vereinbarenden Vergütungen. Das Preis-Leistungs-System wird ergänzt<br />

durch Qualitäts- und ggf. Wirtschaftlichkeitsprüfungen, die die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Einrichtungen<br />

sicherstellen sollen.<br />

Im Einzelnen liegen der Veranschlagung für 2009/2010 folgende Faktoren zu Grunde:<br />

• Fortschreibung des dynamischen Fallzahlanstieges bei ambulanten Leistungen für Menschen mit psychischen<br />

Behinderungen auf Basis des Ergebnisses 2007,<br />

• Fortschreibung steigender Fallzahlen für behinderte Menschen in Werkstätten und Tagesförderstätten auf Basis<br />

des Ergebnisses 2007,<br />

• Umsetzung des Ambulantisierungsprogramms bis 2010,<br />

• Berücksichtigung von Entgelterhöhungen um 1,4 % für 2008.<br />

2. Zuwendungen<br />

In diesem Kapitel sind Zuwendungen veranschlagt worden für:<br />

• Zuschüsse an Freie Träger für Hilfen für psychisch kranke Menschen, die ein niedrigschwelliges Informations-<br />

und Beratungsangebot und teilweise auch längerfristige Betreuung anbieten.<br />

• Zuschüsse für den Behindertensport an den Behindertensportverband Hamburg, der sie an die fünfzehn ihm angeschlossenen<br />

Verbände weitergibt, und den Hamburger Gehörlosensportverein von 1904.<br />

• Zuschüsse an Projekte der Behindertenhilfe mit dem Ziel der Förderung behinderter Menschen zu einer weitestgehend<br />

selbstbestimmten Lebensführung, Verbesserung der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft sowie<br />

Reduzierung behinderungsbedingter Abhängigkeiten.<br />

• Zuschüsse für Wahlschablonen für blinde Menschen, um ihnen den persönlichen und eigenständigen Urnengang<br />

zu ermöglichen.<br />

• Mittel für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose Menschen.

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