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Einzelplan 4

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4450<br />

Die Aufteilung auf die Bezirke erfolgt gem. § 38 Abs. 2 BezVG nach dem erwarteten nächstjährigen Bedarf. Die<br />

Mittel werden im Wege der Sollübertragung auf die Einzelpläne der Bezirksämter wie folgt übertragen:<br />

Bezirksamt Ansatz 2008<br />

Tsd. Euro<br />

12<br />

Ansatz 2009<br />

Tsd. Euro<br />

Ansatz 2010<br />

Tsd. Euro<br />

Hamburg-Mitte 43 244 245<br />

Altona 113 245 245<br />

Eimsbüttel 120 228 228<br />

Hamburg-Nord 174 277 292<br />

Wandsbek 230 435 431<br />

Bergedorf 59 132 132<br />

Harburg 159 193 195<br />

Gesamt 898 1.754 1.768<br />

Mehr in Höhe von 856 Tsd. Euro (2009) bzw. 870 Tsd. Euro (2010) durch Umschichtung von Mitteln aus den<br />

beim Titel 4460.671.86 veranschlagten einzelfallfinanzierten Hilfen zur Übertragung von Aufgaben der Trennungs-<br />

und Scheidungs- sowie Umgangsberatung auf Freie Träger (vgl. Drs.18/6369), mehr für Maßnahmen<br />

des betreuten Umgangs infolge gestiegener Fallzahlen, mehr für Personalkostensteigerung.<br />

Anpassungen durch die Fachbehörde auf Grund veränderter Bedarfe können erfolgen.<br />

681.86 Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz/Zweckzuweisung an die Bezirke<br />

Veranschlagt sind die Aufwendungen Hamburgs nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zur Sicherung des Unterhalts<br />

von Kindern allein stehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfallleistungen. Der<br />

Bund trägt 1/3 der Kosten. Veranschlagt sind der Ansatz und die Fallzahlen des Vorjahres.<br />

Dadurch ergeben sich für 14.883 Kinder für 12 Monate mit einem Durchschnittszahlbetrag von 142,31 Euro monatlich:<br />

In 2009 und 2010 jeweils 25.417 Tsd. Euro<br />

davon 1/3 Erstattungen des Bundes (veranschlagt bei 231.01): 8.472 Tsd. Euro<br />

Die Aufteilung auf die Bezirke erfolgt gem. § 38 Abs. 2 BezVG nach dem erwarteten nächstjährigen Bedarf. Die<br />

Mittel werden im Wege der Sollübertragung auf die Einzelpläne der Bezirksämter wie folgt übertragen:<br />

Bezirksamt Ansatz 2008<br />

Tsd. Euro<br />

Ansatz 2009<br />

Tsd. Euro<br />

Ansatz 2010<br />

Tsd. Euro<br />

Hamburg-Mitte 4.910 4.910 4.910<br />

Altona 3.347 3.347 3.347<br />

Eimsbüttel 2.514 2.514 2.514<br />

Hamburg-Nord 3.088 3.088 3.088<br />

Wandsbek 5.467 5.467 5.467<br />

Bergedorf 1.822 1.822 1.822<br />

Harburg 4.269 4.269 4.269<br />

Gesamt 25.417 25.417 25.417<br />

Anpassungen durch die Fachbehörde auf Grund veränderter Bedarfe können erfolgen.<br />

684.01 Entwicklungsfördernde Hilfen für Kinder und Jugendliche aus sozial belasteten Familien<br />

Die Maßnahmen der früh einsetzenden Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen, die wegen familiärer<br />

oder schulischer Belastungen oder wegen Entwicklungsverzögerungen einer besonderen Unterstützung<br />

bedürfen, sollen dazu beitragen, bestehende Problemlagen zu entschärfen und Entwicklungsstörungen zu vermeiden<br />

und somit auch zukünftigen Überforderungssituationen in der Familie vorzubeugen.<br />

Mehr in Höhe von 40 Tsd. Euro (2009) bzw. 78 Tsd. Euro (2010) aufgrund von Personalkostensteigerung und<br />

Abdeckung des tatsächlichen Bedarfs.<br />

684.13 Zuschüsse für Familienförderung und sonstige Maßnahmen an Träger der freien Jugendhilfe<br />

Die Mittel sind vorgesehen für<br />

• Maßnahmen der Familienbildung,<br />

• die Förderung von Hausbesuchsprogrammen,<br />

• Beratungs- und Entlastungsangebote für Familien,<br />

• Vereinsvormundschaften,<br />

• Erziehungsberatungsstellen in freier Trägerschaft,<br />

• Angebote zum Schutz des Kindes,

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