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Einzelplan 4

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Wirtschaftsplan Anlage 2.1<br />

Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung<br />

Lagebericht für den Wirtschaftsplan 2009/2010<br />

1. Zielbild<br />

Der Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung (LEB) soll in erster Linie Aufgaben mit besonderer Bedeutung für die<br />

Freie und Hansestadt Hamburg übernehmen. Eine quantitative Ausweitung des Betriebes soll nicht stattfinden, wohl aber<br />

sind qualitative Anpassungen an die sich verändernden Strukturen der Hamburger Jugendhilfe möglich. Diese strategische<br />

Linie bedeutet im Detail:<br />

Im Geschäftsbereich Jugendhilfe wird der LEB mit speziellen Aufgaben beauftragt, die aus Sicht der Aufsicht führenden<br />

Behörde eine besondere fachpolitische Bedeutung haben (sog. Kernarbeitsbereich). Es handelt sich um Leistungen, die in<br />

engem Zusammenhang mit Maßnahmen der Krisenintervention der Jugendämter in besonderen Situationen stehen. Der<br />

LEB als Dienststelle der Freien und Hansestadt Hamburg stellt die Erbringung dieser Leistungen jederzeit sicher. Hierzu<br />

gehören zurzeit<br />

• der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) als Basis-Krisendienst in der Hamburger Jugendhilfe,<br />

• die Kinderschutzhäuser als Tag und Nacht bereite Inobhutnahme- und Betreuungseinrichtungen für Säuglinge<br />

und Kleinkinder,<br />

• die Erstversorgungseinrichtung für die Inobhutnahme von minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlingen.<br />

Darüber hinaus realisiert der LEB im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg jugendpolitische Maßnahmen, die mit<br />

anderen Partnern nicht oder nicht in der gewünschten Weise erreicht werden können. Dazu gehört z.B. die Geschlossene<br />

Unterbringung Feuerbergstraße.<br />

Aufgaben mit besonderem fachpolitischem Nutzen für andere Behörden sollen unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips<br />

nur übernommen werden, wenn ihre Finanzierung durch die fachpolitisch verantwortliche Behörde gesichert ist.<br />

Hierzu gehört zurzeit nur die von der Justizbehörde genutzte und finanzierte Einrichtung zur jugendgerichtlichen Unterbringung.<br />

Weitere Angebote der Hilfen zur Erziehung werden nur in dem Umfang betrieben wie sie von den Jugendämtern im Rahmen<br />

der Jugendhilfeplanung und Belegungspraxis nachgefragt bzw. von der Fachbehörde aus besonderen fachlichen<br />

Gründen gewünscht werden, soweit ihr Betrieb sich wirtschaftlich realisieren lässt.<br />

Im Geschäftsbereich Berufliche Bildung erbringt der LEB Leistungen der Jugendberufshilfe sowie Qualifizierungsmaßnahmen<br />

für junge Menschen. Für die Aufgaben dieses Geschäftsbereiches trägt die Aufsicht führende Behörde nicht die<br />

fachpolitische Verantwortung, so dass hier enge Abstimmungen hinsichtlich der fachlichen Ausrichtung mit der Behörde<br />

für Schule und Berufsbildung und der Behörde für Wirtschaft und Arbeit sowie der team.arbeit.hamburg erforderlich sind.<br />

2. Verlauf des Geschäftsjahres 2007<br />

Die für beide Geschäftsbereiche geltende strategische Ausrichtung bedingt, dass die Kapazitäten des Betriebes zu reduzieren<br />

waren. Seit dem Jahr 2003 wird ein Sanierungsprozess durchgeführt mit dem Ziel,<br />

• Aufgaben und Kapazitäten auf das fachpolitisch gewünschte Maß auszurichten und<br />

• Effizienz und Effektivität der Leistungserstellung im Rahmen des im öffentlichen Dienst Möglichen zu optimieren.<br />

Die Sanierungsmaßnahmen im Geschäftsbereich Jugendhilfe waren Ende 2006 abgeschlossen. Im Jahr 2007 erfolgte die<br />

Konsolidierung des Erreichten. Bereits 2006 zeichnete sich ein erhöhter Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Kleinkinder<br />

und Säuglinge im Rahmen des Kinderschutzes ab, der zu einem Ausbau der Kinderschutzhäuser führte, der 2008<br />

vorerst abgeschlossen werden soll.<br />

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