20.11.2012 Aufrufe

Einzelplan 4

Einzelplan 4

Einzelplan 4

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

4470<br />

4470 Andere Aufgaben der Jugendhilfe sowie Straffälligen- und Gerichtshilfe<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

Bei der Beratung von Kindern und Jugendlichen in akuten Notlagen und der Inobhutnahme und Herausnahme handelt es<br />

sich um gesetzliche Pflichtaufgaben, die rund um die Uhr sicherzustellen sind. Sie werden in Hamburg von den örtlichen<br />

Jugendämtern und - zur Sicherstellung außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit - schwerpunktmäßig vom Kinder- und<br />

Jugendnotdienst des Landesbetriebes Erziehung und Berufsbildung wahrgenommen.<br />

Da die Erstversorgung für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge ebenfalls auf der Rechtsgrundlage § 42 SGB VIII – Inobhutnahmen<br />

– basiert, ist sie auch diesem Kapitel zugeordnet. Die Mittel werden beim Globaltitel 4620.548.61 veranschlagt<br />

und entsprechend dem festgestellten Bedarf per Sollübertragung transferiert (Titel 4470.682.60). Durch die Kostenerstattung<br />

anderer Jugendhilfeträger werden Einnahmen bei dem Titel 4470.232.01 und den bezirklichen Einnahmetiteln<br />

1X31.232.02 erwartet.<br />

Im Kapitel 4470 sind darüber hinaus die Mittel zur Bewältigung der Folgen von Straftaten und zur Verbesserung der Lebenslagen<br />

straffällig gewordener Menschen gebündelt, die dem Ziel der Vermeidung erneuter Straffälligkeit dienen. Es<br />

werden Hilfen bei der sozialen Integration und Existenzsicherung geleistet sowie bei der Suche nach Wohnraum und der<br />

Stabilisierung des selbstständigen Lebens im eigenen Wohnraum.<br />

2. Zuwendungen<br />

In diesem Kapitel sind Zuwendungen für Maßnahmen der Erstversorgung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen<br />

veranschlagt. Die Erstversorgung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge wird vom Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung<br />

durchgeführt (682.60). Die Förderung ist leistungsabhängig und erfolgt durch Festbeträge für jeden Betreuungstag.<br />

Praktisch werden Erfolgskontrollen im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung durchgeführt, aber vor allem auch<br />

durch Trägerberatung und fachliche Abstimmungen sowie örtliche Kontrollen bezüglich der Einhaltung von Standards.<br />

Die mit den Zuwendungen erwarteten Ergebnisse und die Erfolgskontrollanforderungen werden im Zuwendungsbescheid<br />

festgelegt. Zum Erfolgskontrollkonzept in der Jugendhilfe siehe Ziff. 2 bei Kapitel 4440.<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

Die Ansätze bei den Einnahmen sind gegenüber denen des Haushaltes 2008 um 48 Tsd. Euro niedriger veranschlagt.<br />

Dieses entspricht den aktuellen Einnahmeerwartungen.<br />

Ausgaben<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

Die Ansätze bei den Sach- und Fachausgaben steigen gegenüber 2008 um 681 Tsd. Euro auf 6.892 Tsd. Euro (2009)<br />

bzw. um 572 Tsd. Euro auf 6.783 Tsd. Euro (2010). Die Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus der Anpassung an<br />

tatsächliche Bedarfe sowie aus der Fortschreibung von Maßnahmen des Handlungskonzeptes „Handeln gegen Jugendgewalt“<br />

(Drs. 18/7296).<br />

Nachstehende Titel werden wegen ihrer erheblichen Bedeutung bzw. erheblicher Veränderungen im Einzelnen erläutert:<br />

682.01 Zuschuss für Inobhutnahmen durch den Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung<br />

Veranschlagt sind Mittel für Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII, die vom Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung<br />

(LEB) verfügt werden, sowie Betreuungs- und Rückkehrkosten für auswärtige Minderjährige im<br />

Rahmen der Inobhutnahme.<br />

Gegenüber 2008 erhöht sich der Ansatz um insgesamt 465 Tsd. Euro aufgrund der Anpassung an den tatsächlichen<br />

Bedarf.<br />

684.04 Privatvormünder für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge<br />

Weggefallener Ansatz.<br />

Das Projekt war bislang auf die Vormundschaften für Flüchtlingskinder beschränkt; das Nachfolgeprojekt umfasst<br />

aber alle Mündelgruppen. Es wird kein gesonderter Titel mehr benötigt. Die Mittel werden daher zum Titel<br />

4450.684.13 „Zuschüsse für Familienförderung und sonstige Maßnahmen an Träger der freien Jugendhilfe“ verschoben.<br />

18

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!