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Einzelplan 4

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4810<br />

Die Angebote der verschiedenen Einrichtungen zur Gesundheitsförderung und AIDS-Prävention umfassen zielgruppenspezifische<br />

Beratungen zur Prävention von HIV/AIDS, die Umsetzung gesundheitsfördernder und präventiver Angebote in<br />

Schulen und Kindertagesstätten, Selbsthilfeförderung und die Beratung krebskranker Menschen.<br />

Die Zuwendungen und die Steuerung der Maßnahmen erfolgen auf der Basis einer differenzierten Leistungsbeschreibung<br />

und setzen die Einhaltung verbindlicher Qualitätsstandards voraus.<br />

In der Regel wird den Trägern die Förderung im Rahmen von Zuwendungsbescheiden gewährt.<br />

Mit der Vergabe von Zuwendungen ist eine Finanzierungsform vorgegeben, die es der Fachbehörde ermöglicht, auf den<br />

Gebieten der Gesundheitsförderung und AIDS-Prävention der FHH eine optimale Steuerung vorzunehmen, da die Förderung<br />

und Finanzierung von freiwilligen Leistungen des Staates für Maßnahmen und Projekte zeitnah und bedarfsorientiert<br />

auf der Grundlage der Politik des Senats ausgerichtet werden kann.<br />

Die Steuerung der Zuwendungsausgaben erfolgt in der Regel auf Basis der Leistungsvereinbarungen bzw. einvernehmlichen<br />

Leistungsbeschreibungen. Die Steuerung der Zuwendungsempfänger erfolgt mit dem Ziel der kontinuierlichen Überprüfung<br />

der in der Leistungsbeschreibung festgelegten Aufgaben. Hierzu wird, in Abhängigkeit vom Umfang der Förderung,<br />

eine Kombination folgender Instrumente (zum Teil wiederholend im Jahresablauf) eingesetzt:<br />

− Auswertung der Verwendungsnachweise<br />

− Auswertung der Jahresberichte<br />

− Auswertungs- und Perspektivgespräche mit den Trägern<br />

− Organisations- und Wirtschaftlichkeitsberatungen<br />

− Betriebswirtschaftliche Überprüfungen<br />

− Besuche vor Ort<br />

− Besprechungen in Fachgruppen und Arbeitskreisen zur Koordinierung der Träger.<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Die Einnahmen werden insbesondere geprägt durch:<br />

Einnahmen<br />

− Erstattung Dritter für die Gestellung von Personal (4810.261.03, 4810.261.04)<br />

− Erhebung von Gebühren (z.B. 4810.111.01)<br />

Die Einnahmen bei der Erstattung Dritter für die Gestellung von Personal (4810.261.03, 4810.261.04) sind rückläufig<br />

durch die kontinuierliche Verringerung des Personals.<br />

332.01 -Einnahmen aus Zahlungen anderer Bundesländer als Finanzierungsbeteiligung für die Errichtung eines überre-<br />

(neu) gionalen Behandlungszentrums für hochkontagiöse Infektionskrankheiten (BZHI) am UKE<br />

Veranschlagt sind die Investitionskostenbeteiligungen der Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen<br />

und Schleswig-Holstein an der Errichtung eines BZHI am UKE. Die Beteiligung erfolgt mit Inbetriebnahme<br />

des BZHI voraussichtlich in 2009, so dass dieser Kostenanteil von der FHH zunächst aus Titel<br />

4810.893.02 vorzufinanzieren ist. Die Deckung der beim Titel 4810.893.02 erforderlichen Investitionsmittel erfolgte<br />

aus dem Titel 4810.893.79; die Investitionseinnahmen der beteiligten Länder sollen daher diesem Titel<br />

wieder zufließen (vgl. hierzu auch Drs. 18/7193).<br />

Ausgaben<br />

Personalausgaben<br />

s. Vorwort zum <strong>Einzelplan</strong> 4<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

Die Sach- und Fachausgaben werden insbesondere geprägt durch:<br />

− Ausgaben im Rahmen des Betriebskontos Z 61<br />

− Auftragsleistung der Asklepios Kliniken Hamburg GmbH in Höhe von 21,7 Mio. Euro (2009) und 23,0 Mio. Euro<br />

(2010)<br />

− Zuwendungen in Höhe von 2,553 Mio. Euro in 2009 und 2,353 Mio. Euro in 2010<br />

− Vertragliche Verpflichtungen im Rahmen der Norddeutschen Kooperation<br />

− Zuschüsse aufgrund von Länderabkommen (IMPP/AföG) in Höhe von 271 Tsd. Euro<br />

− Ausgaben zur Förderung der Gesundheitswirtschaft in Hamburg<br />

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