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Einzelplan 4

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4610 4620<br />

681.12 Leistungsempfänger nach dem SGB II/XII können bei Nachweis ihrer Leistungsberechtigung (Sozialkarte) einen<br />

Preisnachlass von 18 € auf vom HVV angebotenen Zeitkarten erhalten. Die Regelung wird zum 1. Januar 2009<br />

neu eingeführt. Der Veranschlagung zugrunde gelegt wurde eine monatliche Inanspruchnahme in rd. 34.000<br />

Fällen (einschließlich AsylbLG). Die Prognose basiert auf der prozentualen Nutzungsrate des früheren Sozialtickets<br />

und berücksichtigt darüber hinaus den inzwischen wesentlich höheren Anteil an leistungsberechtigten Erwerbstätigen<br />

bzw. 1 Euro-Jobbern, bei denen von einem höheren Bedarf an Zeitkarten und Jobtickets auszugehen<br />

ist.<br />

681.14 Veranschlagt sind die einmaligen Leistungen nach dem SGB II. Die Veranschlagung wurde an die für die Kosten<br />

der Unterkunft beim Titel 681.07 zugrunde gelegte Fallzahl für die Jahre 2009 - 2010 angepasst.<br />

681.17 Veranschlagt sind die Bestattungskosten nach § 74 SGB XII. Die Veranschlagung berücksichtigt eine durchschnittliche<br />

Fallzahl von 1.356 (10-jähriges Mittel) und durchschnittliche Kosten von 2.490 Euro (5-jähriges Mittel<br />

plus Kostensteigerung von 3,5%).<br />

681.30 Veranschlagt sind Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung nach Kapitel 4 SGB XII an Personen<br />

außerhalb von Einrichtungen. Die Fallzahlentwicklung entspricht der beim Titel 681.09. Darüber hinaus wurde<br />

eine Kostensteigerung von 0,27% (50% der Regelsatzerhöhung zum 01.07.2007 um 0,54%) für 2008 berücksichtigt<br />

(vgl. Titel 671.01).<br />

681.34 Veranschlagt sind die Ausgaben für ergänzende Darlehen an Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder<br />

nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können und deshalb einen Anspruch auf Leistungen<br />

nach den Kapiteln 3 oder 4 SGB XII haben. Die Veranschlagung orientiert sich am Ergebnis 2007. Berücksichtigt<br />

ist die Fallzahlentwicklung entsprechend der Titel 681.01 und 681.09.<br />

684.12 Veranschlagt sind die Mittel für die psychosoziale Betreuung gemäß § 16 Absatz 2 Nr. 3 SGB II und Beratung<br />

und Aktivierung gemäß § 11 SGB XII. Die Haushaltsmittel, die bisher im Haushaltstitel 4610.684.04 für aktivierende<br />

Maßnahmen nach § 11 SGB XII veranschlagt wurden, sind auf den Titel 4610.684.12 übergegangen.<br />

Projekt (Träger) Ergebnis<br />

2007<br />

Psychosoziale Betreuung nach § 16 (2)<br />

SGB II (ATH)<br />

Psychosoziale Betreuung nach § 16 (2)<br />

SGB II (Aqtivus)<br />

Psychosoziale Betreuung nach § 16 (2)<br />

SGB II (SPSH)<br />

Psychosoziale Beratung / Betreuung<br />

von Arbeitslosen (Kirchenkreis Harburg)<br />

Niedrigschwellige flankierende Maßnahmen<br />

(flaks)<br />

26<br />

Ansatz 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010<br />

in Tsd. EUR<br />

1.226 1.230 1.230 1.230<br />

397 410 410 410<br />

108 110 110 110<br />

7 7 7 7<br />

5 6 6 6<br />

Kaffeeklappe St. Pauli (DW) 35 30 30 30<br />

Wiedereingliederung Arbeitslose (Plakatwerkstatt)<br />

Aktivierende Maßnahmen nach § 11<br />

SGB XII<br />

0 0 0 0<br />

284 284 284<br />

Noch nicht festgelegt 5 5<br />

Gesamt (gerundet) einschließlich Vorjahresvergleichszahlen<br />

von<br />

4610.684.04<br />

4620 Hilfen für Wohnungslose<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

Das Kapitel beinhaltet<br />

1.875 2.077 2.082 2.082<br />

die Einnahmen in Höhe von jeweils rd. 5,2 Mio. EUR (2009/2010), die in erster Linie erzielt werden aus Rückzahlungen<br />

von darlehensweise gewährten Hilfen zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage (z.B.<br />

Übernahme von Mietschulden und damit im Zusammenhang stehende Kosten, Gewährung von Mietkautionen oder Miet-

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