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Einzelplan 4

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Betreuungsvereine sollen ehrenamtliche Betreuer gewinnen und sie in ihrer Arbeit beraten. Sie informieren über Möglichkeiten<br />

der Vorsorge und beraten Bevollmächtigte. Bürgerinnen und Bürger werden bei der Erstellung von Vorsorgevollmachten<br />

beraten und unterstützt.<br />

Die Landesbetreuungsstelle koordiniert und gestaltet nach politischen Vorgaben und Erfordernissen und steuert die fachlichen<br />

Aufgaben des Bezirksamts Altona.<br />

Das Fachamt des Bezirksamtes Altona unterstützt das Vormundschaftsgericht in den Betreuerbestellungsverfahren. Es<br />

prüft die Notwendigkeit einer Betreuung, vermittelt gegebenenfalls in andere Hilfesysteme bzw. weist auf die Erteilung<br />

einer Vollmacht hin. Ist eine Betreuerbestellung erforderlich, werden dem Gericht der Aufgabenkreis der Betreuung sowie<br />

ein geeigneter Betreuer vorgeschlagen. Das Fachamt berät Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Übernahme einer<br />

Betreuung bereit erklärt haben, über die Tätigkeit und Aufgaben eines Betreuers, bevor der Vorschlag an das Gericht<br />

geleitet wird. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Unterschriften auf Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten<br />

beim Fachamt beglaubigen zu lassen. Das Fachamt berät und qualifiziert Berufsbetreuer. Soweit in Ausnahmefällen<br />

das Fachamt zur Betreuerin bestellt wird, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch mit praktischen Betreuungsaufgaben<br />

befasst.<br />

2. Zuwendungen<br />

Seniorenarbeit:<br />

Nichtstaatliche Träger erhalten Zuwendungen zum Betrieb von Seniorentreffs und für sonstige soziale Maßnahmen der<br />

offenen Altenhilfe (Titel 4670.684.63) in Höhe von 1.367 Tsd. Euro in den Haushaltsjahren 2009 und 2010.<br />

Im Mittelpunkt stehen die Zuwendungen für Seniorentreffs und Altenkreise, die überwiegend von den Verbänden der Freien<br />

Wohlfahrtspflege betreut werden. Für diese Angebote sind 2009 und 2010 je 1.185 Tsd. EUR vorgesehen. Darin enthalten<br />

sind Mittel für eine Fortbildungs- und Servicestelle zur Unterstützung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

in den Seniorentreffs.<br />

Die übrigen Zuwendungen verteilen sich auf unterschiedliche Organisationen und Initiativen, die vielfältige Angebote der<br />

Altenhilfe vorhalten, vor allem aber Beratungsangebote machen. Für diese Angebote sind 2009 und 2010 je 184 Tsd.<br />

EUR vorgesehen.<br />

Die Einhaltung der bestehenden Vereinbarungen über den Leistungsumfang wird durch Gespräche, Begehungen, Prüfung<br />

der Sachberichte und Verwendungsnachweise sowie durch die Auswertung von Programmheften und Jahresberichten<br />

überwacht. Die Erfolgskontrollen werden im Bereich der Seniorentreffs durch ein Kennzahlensystem ergänzt, das den<br />

Vergleich der Leistungen und Angebote der einzelnen Einrichtungen untereinander und über die Jahre ermöglicht.<br />

Gesetzliche Betreuung:<br />

In Hamburg werden acht Betreuungsprojekte in sechs Trägerschaften gefördert. Davon sind sieben Projekte bezirksorientiert,<br />

ein Träger ist bezirksübergreifend für die Betreuer von geistig und mehrfach behinderten Menschen tätig.<br />

Die Betreuungsvereine übernehmen die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung ehrenamtlich tätiger Betreuer<br />

und sollen damit den weiteren Ausbau der Ehrenamtlichkeit im Betreuungsbereich sicherstellen (§ 1908 f Abs. 1 Ziffer 2<br />

BGB in Verbindung mit dem hamburgischen Ausführungsgesetz zum BtBG).<br />

3. Erläuterung der Ausgaben<br />

Seniorenarbeit in den Bezirken<br />

Ausgaben<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

518.81 Die Titelbezeichnung wurde geändert, um zu verdeutlichen, dass die Mittel für ein breiteres Aufgabenfeld zur<br />

Verfügung gestellt werden. Die Mittel werden als Rahmenzuweisung an die Bezirksämter zur Abdeckung der<br />

Betriebskosten für Seniorentreffs, für die finanzielle Unterstützung der Bezirks-Seniorenbeiräte und bezirklicher<br />

Gesundheits- und Pflegekonferenzen, zur Abdeckung der Zuschüsse an nichtstaatliche Stellen für die Durchführung<br />

von Stadtteilarbeit und Seniorenarbeit sowie der Aufwendungen für Ehrenamtliche veranschlagt. Für die<br />

Haushaltsjahre 2009 / 2010 erfolgt die Aufteilung analog zur vorjährigen Schlüsselaufteilung. Die Mittel werden<br />

per Sollübertragung auf die Einzelpläne der Bezirksämter, wie nachfolgend dargestellt, verteilt:

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