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Einzelplan 4

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Vorwort<br />

<strong>Einzelplan</strong> 4<br />

Drogen und Sucht<br />

In den Jahren 2006 bis 2008 wurden deutliche fachpolitische Umsteuerungen zur Stärkung der Prävention und frühen<br />

Intervention bei Suchtmittelmissbrauch vorgenommen. Auf dieser Grundlage soll nun in den Haushaltsjahren 2009 und<br />

2010 die Beratung für suchtgefährdete Jugendliche als eigenständiges Segment der Suchtberatung in Hamburg fortgeführt,<br />

evaluiert und weiterentwickelt werden. Die erreichte Kooperation und Vernetzung zwischen Suchtkrankenhilfe und<br />

Jugendhilfe sowie mit dem System der Gesundheitsversorgung wird weiter ausgebaut, um insbesondere die Kinder aus<br />

suchtbelasteten Familien frühzeitig zu erreichen und Unterstützung für die Familie zu gewährleisten.<br />

Um darüber hinaus eine bedarfsgerechte und zielgruppenspezifische Ausrichtung der Suchtkrankenhilfe zu gewährleisten,<br />

sind die Hilfen stetig auf neue Zielgruppen wie zum Beispiel suchtbelastete Menschen mit Migrationshintergrund oder älter<br />

werdende Drogenabhängige zu orientieren.<br />

Sozialversicherung<br />

Der demographische Wandel mit steigender Lebenserwartung und Zunahme des Durchschnittsalters sowie der Wandel<br />

der Arbeitswelt erfordern eine ständige Anpassung und Weiterentwicklung der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten-<br />

und Unfallversicherung. Dies gilt für deren Finanzierung, Leistungsniveau, Organisation und Versorgungsangebote, ohne<br />

den Einzelnen oder die Gemeinschaft zu überfordern. Hiervon sind die Hamburger Versicherten, deren Sozialversicherungsträger<br />

sowie die Hamburger Leistungserbringer unmittelbar betroffen. Das regionale gesundheitliche Versorgungsangebot<br />

ist zugleich auch ein wesentlicher wirtschaftlicher Faktor hinsichtlich des medizinisch-technischen Angebots und<br />

der Beschäftigungsangebote. Hamburg wird sich daher an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Sozialversicherung im<br />

Rahmen der parlamentarischen Verfahren mitgestaltend beteiligen.<br />

Präventiver Verbraucher- und Arbeitsschutz<br />

Der Ansatz eines umfassenden präventiven Verbraucher- und Arbeitsschutzes als Gesundheitsschutz in unterschiedlichen<br />

Lebensbereichen wie der Arbeitswelt, im Bereich der Lebensmittel, der Bedarfsgegenstände, der Kosmetika, der<br />

Arzneimittel, der Medizinprodukte, der technischen Anlagen und Verbraucherprodukte oder im Medizinbetrieb und als<br />

Schutz der wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der Verbraucher, bildet auch in Zukunft die Grundlage für Verbraucherschutzpolitik<br />

in Hamburg.<br />

Lebensmittelbezogener Gesundheitsschutz und Veterinärwesen<br />

Im Vordergrund des lebensmittelbezogenen Verbraucherschutzes steht der vorbeugende Schutz der Verbraucher vor<br />

Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschädigungen durch Qualitätssicherung sowohl bei der Einfuhr von Lebens-<br />

und Futtermitteln sowie tierischen und pflanzlichen Erzeugnissen als auch bei der Kontrolle von Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben<br />

und der Handelsstufen.<br />

Ein wesentlicher Aspekt der Qualitätssicherung wird durch die Einführung und Fortschreibung eines durch die Europäische<br />

Union vorgeschriebenen modularen Qualitätsmanagement - Systems für die Lebensmittelsicherheit und das Veterinärwesen<br />

umgesetzt.<br />

Mit der Fortsetzung der Einrichtung von dezentralen Grenzkontrollstellen des Veterinäramtes Grenzdienstes werden nicht<br />

nur die strengen Anforderungen der EU bei der Einfuhr und Transitkontrolle erfüllt, sondern auch eine kunden- und somit<br />

wirtschaftsfreundlichere Abfertigung an den Terminals im Hamburger Hafen ermöglicht.<br />

Ein weiterer angesichts aktueller Krisen besonders wichtiger Aufgabenbereich ist die Bewältigung bzw. Verhinderung von<br />

Tierseuchen und akuten anderen Risiken für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Durch die Tierschutztransportverordnung<br />

wird eine verstärkte Überwachung des Transportwesens unter tierschutzrechtlichen Gesichtspunkten ermöglicht.<br />

Das Institut für Hygiene und Umwelt sichert dabei unabhängige und schnelle Untersuchungen und Begutachtung auf hohem<br />

wissenschaftlichen Niveau im Bereich von Lebensmitteln und Kontaminanten, der Mikrobiologie, der Hygiene, der<br />

Impfmedizin, der Infektionsepidemiologie sowie von Umweltuntersuchungen. Im Rahmen der norddeutschen Kooperation<br />

bestehen Abkommen mit umliegenden Bundesländern im Hinblick auf eine Konzentration von Untersuchungsschwerpunkten<br />

in einzelnen amtlichen Untersuchungslaboratorien, um ressourcenschonend auf hohem Standard auch den gemeinschaftsrechtlichen<br />

Vorgaben nachkommen zu können.<br />

Produkt- und Anlagensicherheit<br />

Mit dem Netzwerk Marktüberwachung im Ostseeraum hat Hamburg eine Vorreiterrolle für eine verbesserte Zusammenarbeit<br />

im Bereich der Produktsicherheit bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs übernommen und setzt damit die auf<br />

nationaler Ebene verfolgte Strategie der Kooperation und Arbeitsteilung fort. Angesichts ansteigender Zahlen von Mängelmeldungen<br />

und Verbraucherbeschwerden kann die Produktsicherheit mit den vorhandenen Ressourcen nur auf diese<br />

Weise gewährleistet werden. Ein neuer Schwerpunkt ist das gesteigerte Interesse der Verbraucher für Gefährdungen<br />

durch stoffliche Eigenschaften der Produkte (z.B. gefährliche Chemikalien). Dieses Interesse muss durch verstärkte Information<br />

und kompetente fachliche Beratung bedient werden.<br />

Anfang 2006 wurde das staatliche Monopol bei der Prüfung überwachungsbedürftiger Anlagen (Aufzüge, Kraftwerke,<br />

Tanklager usw.) teilweise aufgehoben. Die völlige Wettbewerbsfreiheit auf diesem Gebiet ist Anfang 2008 eingetreten. Die<br />

Tätigkeit der wettbewerblichen Prüfinstitutionen ist sorgsam zu beobachten und zu bewerten, um das bestehende hohe<br />

Niveau der Anlagensicherheit in Hamburg zu sichern. Flankierend ist durch Aufklärung und Beratung dafür zu sorgen,<br />

dass die Anlagenbetreiber die ihnen im Rahmen der Deregulierung in großem Maße neu zugewiesene Eigenverantwortung<br />

wahrnehmen können.<br />

Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Patientinnen und Patienten<br />

Das „Hamburger Arbeitsschutzmodell „ABS – Aufsicht, Beratung, Systemüberwachung“ besteht mit ständigen Anpassungen<br />

an die sich weiterentwickelnde Arbeitswelt nunmehr seit mehr als 10 Jahren und hat sich mit seinem Ansatz zu einem<br />

präventiven und systemorientierten Arbeits- und Gesundheitsschutz bewährt. Es sieht neben der einzelbetrieblichen Beratung<br />

und Überwachung insbesondere branchenbezogene Schwerpunktaktivitäten bei Klein- und Mittelunternehmen in

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