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Einzelplan 4

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4810<br />

Veranschlagt ist eine Zweckzuweisung an die Bezirksämter für Aufwendungen nach dem IfSG. Im Einzelnen<br />

handelt es sich hierbei um Kosten für Verdienstausfallentschädigungen, Absonderungsmaßnahmen, Entschädigungskosten<br />

für beschlagnahmte Gegenstände sowie Kosten für die medikamentöse Postexpositionsprophylaxe.<br />

Für die Haushaltsjahre 2009/2010 erfolgt die Aufteilung nach fachbezogenen Schlüsseln wie im Vorjahr.<br />

Die Mittel werden im Wege der Sollübertragung auf die Einzelpläne der Bezirksämter wie folgt verteilt:<br />

Bezirksamt<br />

Ansatz 2008 Ansatz 2009<br />

in Tsd. Euro<br />

Ansatz 2010<br />

Hamburg-Mitte 6 6 6<br />

Altona 1,5 1,5 1,5<br />

Eimsbüttel 1,5 1,5 1,5<br />

Hamburg-Nord 1,5 1,5 1,5<br />

Wandsbek 1,5 1,5 1,5<br />

Bergedorf 1,5 1,5 1,5<br />

Harburg 1,5 1,5 1,5<br />

Gesamt 15 15 15<br />

682.02 – Zuweisung an Dritte für den Maßregelvollzug –<br />

Bei Straftätern, die wegen psychischer Erkrankung oder Suchtmittelabhängigkeit nicht oder nur vermindert<br />

schuldfähig sind, kann durch das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 Strafgesetzbuch<br />

(StGB)) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet werden. Verantwortlich für die<br />

Durchführung des Maßregelvollzuges sind die Länder. In Hamburg werden die Maßregeln für psychisch kranke<br />

Rechtsbrecher (§ 63 StGB) und für suchtkranke Rechtsbrecher (§ 64 StGB) gemäß § 4 Hamburgisches Maßregelvollzugsgesetz<br />

(HmbMVollzG) in der Asklepios Klinik Nord - Ochsenzoll- vollzogen. Dort stehen ab dem<br />

2. Quartal 2009 insgesamt 268 Behandlungsplätze zur Verfügung. Davon befinden sich 21 Plätze in einer offenen<br />

Reha-Station, in der Patientinnen und Patienten mit fortgeschrittenem Behandlungsverlauf auf ihre Entlassung<br />

vorbereitet werden. Auf der Grundlage des Ergebnisses des ersten Quartals 2008 werden für<br />

2009 83.222 Berechnungstage und für 2010 89.047 Berechnungstage veranschlagt.<br />

Insgesamt hat sich die Zahl der Berechnungstage in den Vorjahren als Folge der zunehmenden Verhängung<br />

von Maßregeln sowie infolge größerer Zurückhaltung bei der Aussetzung der Maßregel zur Bewährung erhöht.<br />

684.05 - Zuschüsse zur Schwangerschaftskonfliktberatung<br />

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Aufgabe nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz<br />

(§§ 2, 5 SchwKG und § 219 StGB).<br />

Für 2009/2010 sind folgende Zuschüsse veranschlagt:<br />

Ergebnis 2007 Ansatz 2008 Ansatz 2009 Ansatz 2010<br />

46<br />

in Euro<br />

Familienplanungszentrum 451.790 484.390 484.390 484.390<br />

PRO FAMILIA 576.793 599.070 599.070 599.070<br />

SKF Wartenau 251.044 217.614 217.614 217.614<br />

SKF Altona 191.174 158.460 158.460 158.460<br />

Konfliktberatungsstelle des DW 132.900 137.000 137.000 137.000<br />

Caritas Konfliktberatungsstelle 55.600 59.792 59.792 59.792<br />

Mehrbedarf für gesetzliche Maßnahmen<br />

gem. §§ 2, 5 SchwKG i.V.m. SchFG<br />

- 259.674 259.674 259.674<br />

Insgesamt 1.659.301 1.916.000 1.916.000 1.916.000

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