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Einzelplan 4

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4450 4460<br />

685.01 Familienpolitische Förderung zum Wohnen und Leben<br />

Veranschlagt werden Haushaltsmittel für Projekte der Johann-Daniel-Lawaetz-Stiftung, der Stattbau Hamburg-<br />

Stadtentwicklungsgesellschaft mbH und der Johann-Daniel Lawaetz-Service GmbH zum sozialen Wohnen.<br />

685.06 Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung der Lebens- und Wohnsituation von Familien<br />

Veranschlagt werden Mittel für den Innovationspool Familie und Wohnen. Aus diesem Finanzpool werden innovative<br />

Einzelprojekte für einen begrenzten Zeitraum gefördert, die geeignet sind, das Leben und Wohnen von<br />

Familien in Hamburg zu verbessern und als Beispiel einer guten Praxis bekannt gemacht zu werden. Die Abwicklung<br />

erfolgt über einen Träger als Projektförderung. Es ist vorgesehen, eine Förderrichtlinie für innovative<br />

Projekte zur Verbesserung des Lebens und Wohnens für Familien in Hamburg in Kraft zu setzen, auf deren Basis<br />

konkrete Projekte umgesetzt werden sollen. Die Ansätze 2009 und 2010 enthalten die bislang beim Titel<br />

4450.685.05 veranschlagten Mittel (jeweils 252 Tsd. Euro); mehr infolge von Personalkostensteigerungen.<br />

Investitionen<br />

Im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie stehen Mittel für Investitionen in Höhe von 191 Tsd. Euro (2009) bzw.<br />

98 Tsd. Euro (2010) sowie eine Verpflichtungsermächtigung von 63 Tsd. Euro (2009) zur Verfügung.<br />

Im Einzelnen werden die Investitionsausgaben wie folgt erläutert:<br />

701.81 Investitionen für die Förderung der Erziehung in der Familie/Rahmenzuweisung an die Bezirke<br />

Die Mittel sind für Neubaumaßnahmen, Ersatzbauten, für kleine Um- und Erweiterungsbauten, für die Sanierung<br />

und Instandsetzung sowie die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen u.a. in Elternschulen, Erziehungsberatungsstellen<br />

und Stadtteilbüros sowie in Gebäuden der Allgemeinen Sozialen Dienste veranschlagt.<br />

Für die Haushaltsjahre 2009/2010 erfolgt die Verteilung des Ansatzes maßnahmebezogen entsprechend der Finanzplanung.<br />

Die Mittel werden im Wege der Sollübertragung auf die Einzelpläne der Bezirksämter wie folgt<br />

verteilt:<br />

Bezirksamt Ansatz 2008 VE 2008 Ansatz 2009 VE 2009 Ansatz 2010 VE 2010<br />

Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro Tsd. Euro<br />

Hamburg-Mitte 0 0 0 0 0 0<br />

Altona 0 0 0 0 0 0<br />

Eimsbüttel 45 0 0 0 0 0<br />

Hamburg-Nord 40 0 23 0 4 0<br />

Wandsbek 50 0 70 0 0 0<br />

Bergedorf 0 0 0 0 0 0<br />

Harburg 150 0 67 63 63 0<br />

Gesamt 285 0 160 63 67 0<br />

893.01 Zuschüsse für Investitionen im Bereich der Förderung der Erziehung in der Familie<br />

Die Zuschüsse in Höhe von 31 Tsd. Euro sind für investive Projekte und Maßnahmen von Trägern der freien<br />

Jugendhilfe vorgesehen, beispielsweise für die Beschaffung von Einrichtungsgegenständen oder den Umbau<br />

von Räumlichkeiten. Es können auch Zuschüsse an den Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung gewährt<br />

werden. Im Einzelfall können auch Maßnahmen unter 5 Tsd. Euro gefördert werden.<br />

4460 Einzelfallfinanzierte Hilfen nach dem SGB VIII<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

Die „Einzelfallfinanzierten Hilfen nach dem SGB VIII“ umfassen folgende Leistungen:<br />

• das Gemeinsam betreute Wohnen von Müttern bzw. Vätern mit ihren Kindern (Hilfe nach § 19 SGB VIII),<br />

• die Hilfen zur Erziehung (Hilfe nach § 27 ff. SGB VIII),<br />

• die Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Hilfe nach § 35a SGB VIII),<br />

• die Hilfen für junge Volljährige (Hilfe nach § 41 SGB VIII) sowie<br />

• die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (Hilfe nach § 42 SGB VIII).<br />

Bei Vorliegen der Voraussetzungen sieht das SGB VIII für diese Hilfearten einen individuellen Rechtsanspruch vor bzw.<br />

die Verpflichtung des Jugendamtes, ein Kind bzw. einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen.<br />

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