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Einzelplan 4

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4600 4610<br />

Sowohl „echte” als auch „scheinbare” Einnahmen fallen unter den Begriff „Kostenersatz”. Als Kostenersatz wird ebenfalls<br />

die Rückzahlungspflicht von Personen bezeichnet, die ihre Bedürftigkeit oder die ihrer unterhaltsberechtigten Angehörigen<br />

grob fahrlässig oder vorsätzlich selbst herbeigeführt haben. Kostenersatz kann außerdem nach dem Tode des Hilfesuchenden<br />

im Rahmen der Nachlassverbindlichkeiten auch von den Erben verlangt werden.<br />

Die Veranschlagung der Einnahmen erfolgt grundsätzlich auf der Basis des Jahresergebnisses 2007 und der Annahmen<br />

für die voraussichtliche Entwicklung der Folgejahre.<br />

182.08 Aus systematischen Gründen hier veranschlagt, bisher mit gleicher Zweckbestimmung bei 4630.182.08.<br />

Ausgaben<br />

Personalausgaben<br />

siehe Vorbemerkung zum <strong>Einzelplan</strong> 4<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

546.03 Erstmals werden neben Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur<br />

Förderung des Bürgerengagements und der Selbsthilfe zusätzlich Mittel für generationsübergreifende Dienste<br />

veranschlagt. Die Konzeption soll bis Anfang 2009 erstellt werden; die Aufstockung beträgt 250 Tsd. EUR.<br />

633.01 Veranschlagt sind Erstattungsleistungen an auswärtige Sozialhilfeträger, die ambulante oder stationäre Leistungen<br />

erbracht haben, für welche Hamburg Kostenträger ist. Die Veranschlagung orientiert sich am Ergebnis<br />

2007.<br />

Investitionen<br />

863.07 Aus systematischen Gründen hier veranschlagt, bisher mit gleicher Zweckbestimmung bei 4630.863.07.<br />

893.42 Finanziert werden kleine Investitionsmaßnahmen von zuwendungsfinanzierten Trägern im sozialen Bereich,<br />

soweit die Kosten nicht über die Regelzuweisung abzudecken sind. Gefördert werden u. a. Neubeschaffungen,<br />

Instandsetzungsmaßnahmen und Projekte - auch unter 5 Tsd. EUR -, in deren Ansätzen keine Investitionsmittel<br />

enthalten sind.<br />

4610 Hilfen zum Lebensunterhalt<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

Das Kapitel beinhaltet<br />

die Einnahmen, die sich hauptsächlich ergeben aus<br />

• der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II in Höhe von rd. 136 Mio.<br />

EUR (2009) bzw. 135 Mio. EUR (2010)<br />

• der Erstattung des Bundes zur Deckung der Mehrausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung<br />

nach dem 4. Kapitel SGB XII in Höhe von rd. 16,6 Mio. EUR (2009) bzw. rd. 19,5 Mio. EUR.(2010),<br />

alle Ausgaben, die außerhalb und innerhalb von Einrichtungen im Zusammenhang mit dem Leben und Wohnen entstehen:<br />

• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII,<br />

• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII,<br />

• Kommunale Leistungen nach dem SGB II.<br />

Die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung - Gesamtvolumen jeweils 176,2<br />

Mio. EUR (2009/2010) – umfassen:<br />

• Aufwendungen für Ernährung, Körperpflege, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens und Energiekosten sowie<br />

• Kosten der Unterkunft einschließlich Heizung<br />

• ggf. Leistungen zur Aufrechterhaltung einer freiwilligen Krankenversicherung und/oder Alterssicherung.<br />

Die Aufwendungen werden für Personen außerhalb von Einrichtungen<br />

• durch Regelsätze abgegolten, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für bestimmte Fälle um Mehrbedarfszuschläge<br />

erhöht werden können<br />

• für Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten erstattet, sofern diese angemessen<br />

sind.

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