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Einzelplan 4

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4220 4230<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

Veranschlagt ist im Wesentlichen die Eigenbeteiligung Schwerbehinderter für die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen<br />

Personenverkehr (Titel 111.51: 1.408 Tsd. Euro).<br />

Ausgaben<br />

Personalausgaben<br />

Zu den Personalausgaben siehe Vorwort zum <strong>Einzelplan</strong> 4. Die Personalausgaben für das „Versorgungsamt Hamburg“<br />

sind im NSM-Betriebskonto 4220 Z 61 veranschlagt (2009: 10.314 Tsd. Euro, 2010: 10.288 Tsd. Euro).<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

Die Sach- und Fachausgaben des Kapitels 4220, die Hamburg zu tragen hat, umfassen im Wesentlichen:<br />

• NSM-Betriebskonto Z 61 „Versorgungsamt Hamburg“: 2009: 4.604 Tsd. Euro, 2010: 4.596.<br />

Darin enthalten sind die Ausgaben für Sachverhaltsaufklärung im Sozialen Entschädigungsrecht und nach dem<br />

Schwerbehindertenrecht (Titel 534.61: 2.160 Tsd. Euro), die Ausgaben für den allgemeinen Dienstbetrieb der Versorgungsverwaltung<br />

sowie die Erstattungen der behördeninternen Intendanzleistungen durch das Versorgungsamt<br />

Hamburg (Teil-Ansatz Titel 632.61: 759 Tsd. Euro; davon 632 Tsd. Euro Erstattung an Titel 4000.261.61 und 127<br />

Tsd. Euro an Titel 4200.261.61; vgl. Drs. 18/5198).<br />

• Bundesanteile an der Eigenbeteiligung schwerbehinderter Menschen (Titel 633.01: 464 Tsd. Euro).<br />

• Leistungen für Impfschäden nach dem Infektionsschutzgesetz (Titel 681.02: 1.530 Tsd. Euro / 1.612 Tsd. Euro in<br />

2009/ 2010). Erhöhung durch Zunahme der Fallzahlen.<br />

• Aufwendungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr<br />

(Titel 682.15: 10.400 Tsd. Euro / 10.600 Tsd. Euro in 2009 / 2010).<br />

In diesem Kapitel sind keine Investitionen veranschlagt.<br />

4230 Hilfen für Kriegs- und Zivilopfer<br />

1. Allgemeines<br />

Investitionen<br />

Bei diesen Hilfen handelt es sich um Fürsorgeleistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge (KOF). Die KOF ergänzt die<br />

Leistungen der Versorgungsverwaltung. Die Leistungsstruktur der KOF entspricht weitgehend der Leistungssystematik<br />

des XII. Sozialgesetzbuchs. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass die KOF- Leistungen auf besondere Hilfen<br />

im Einzelfall ausgerichtet sind, die das Ziel haben, eine angemessene wirtschaftliche Versorgung der Kriegsopfer und<br />

sonstigen Entschädigungsberechtigten zu sichern und die Folgen der schädigenden Ereignisse auszugleichen.<br />

2. Zuwendungen<br />

In diesem Kapitel sind keine Zuwendungen veranschlagt.<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

Die Einnahmen sind insbesondere geprägt durch:<br />

• Ersatz für Leistungen der Kriegsopferfürsorge durch den Bund, 80 Prozent Kostenersatz (Titel 231.02)<br />

• Ersatz für Leistungen der Kriegsopferfürsorge durch den Bund, 100 Prozent Kostenersatz (Titel 231.03)<br />

• Ersatz für Geldleistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) durch den Bund, 40 Prozent Kostenersatz<br />

(Titel 231.21)<br />

• Ersatz für Leistungen der Kriegsopferfürsorge durch Empfänger oder Dritte (Titel 281.01)<br />

231.02 Die Absenkung ergibt sich aus den per Saldo gesunkenen Ansätzen bei den Titeln 681.01 – 681.16<br />

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