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Einzelplan 4

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Für Personen in Einrichtungen gelten entsprechende Beträge.<br />

Auf die Regelsätze, die auf der Basis des § 28 SGB XII vom Senat im Wege einer Rechtsverordnung festgelegt werden,<br />

besteht dem Grunde und der Höhe nach ein Rechtsanspruch. Sie entziehen sich damit einer Steuerung durch den Sozialhilfeträger.<br />

Die kommunalen Leistungen nach dem SGB II - Gesamtvolumen 481,9 Mio. EUR (2009) bzw. 479,0 Mio. EUR (2010) -<br />

umfassen:<br />

• Leistungen für Unterkunft und Heizung<br />

• Einmalige Leistungen.<br />

Einmalige Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII werden nur für die im Gesetz festgelegten Bedarfe und Anlass<br />

bezogen gewährt und sind deshalb von den Regelleistungen bzw. Regelsätzen der laufenden Leistung nicht erfasst:<br />

• Erstausstattungen der Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,<br />

• Erstausstattungen für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt,<br />

• Mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.<br />

Die Entwicklung der Hilfen ist in erster Linie abhängig von folgenden Faktoren:<br />

• Fallzahlen, die ihrerseits durch die Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (z.B. Arbeitslosigkeit) im<br />

Leistungsbereich des SGB II bzw. der demografischen Entwicklung im Bereich der Grundsicherung nach Kapitel 4<br />

SGB XII wesentlich beeinflusst werden und<br />

• Steigerungen der Wohnungsmieten, Betriebs- und Heizkosten.<br />

Der Mittelbedarf für die Hilfen zum Lebensunterhalt wird wesentlich bestimmt durch die Zahl der Leistungsbezieher nach<br />

dem SGB II und SGB XII.<br />

Die Veranschlagung im Haushaltsplan 2009/2010 basiert auf der im Haushaltsjahr 2007 eingetretenen Entwicklung der<br />

Fallzahlen und Kostensätze und berücksichtigt zugleich die weitere Entwicklung im 1. Halbjahr 2008.<br />

Im Einzelnen liegen der Veranschlagung für 2009/2010 folgende Annahmen zugrunde:<br />

• Fallzahlreduzierung im Bereich des SGB II für 2008 von rd. 1,4 % gegenüber dem Jahresdurchschnitt 2007, danach<br />

weitere Absenkung der Fallzahlen für 2009 um rd. 1,2 % und für 2010 um weitere rd. 0,6 %.<br />

• Fallzahlreduzierung im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII für 2008 um 0,6% gegenüber<br />

dem Jahresdurchschnitt 2007, keine weiteren Veränderungen in den Jahren 2009 und 2010.<br />

• Fallzahlanstieg im Bereich der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII für 2008 von rd. 7,5 % gegenüber dem<br />

Jahresdurchschnitt 2007, keine weiteren Veränderungen in den Jahren 2009 und 2010<br />

• Kostensteigerungen von 3,4 % bei den Leistungen der Unterkunft und Heizung.<br />

2. Zuwendungen<br />

In diesem Kapitel sind Zuwendungen für Aktivierungsmaßnahmen nach § 11 SGB XII und für die psychosoziale Betreuung<br />

nach § 16 (2) Ziff. 3 SGB II sowie Beratungsangebote für Arbeitslose veranschlagt.<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

182.02 Veranschlagt ist die Rückzahlung von Darlehen an Auszubildende. Die Veranschlagung orientiert sich am Ergebnis<br />

2007.<br />

231.04 Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Grundsicherung (SGB XII, Kapitel 4) wird in das SGB XII überführt<br />

und als prozentual gestaffelte Kostenverteilung in Höhe von zunächst 13 v. H. im Jahr 2009 festgelegt, die<br />

bis zum Jahr 2012 um jährlich ein Prozent erhöht wird. Für 2009 wird von rd. 16,6 Mio. EUR und für 2010 von<br />

rd. 19.5 Mio. EUR ausgegangen.<br />

231.05 Die Veranschlagung orientiert sich an den voraussichtlichen Ausgaben bei dem Titel 4610.681.07.<br />

Bis Ende 2008 beteiligt sich der Bund mit 28,6 % an den Leistungen für Unterkunft und Heizung nach dem SGB<br />

II. Die finanziellen Auswirkungen der Folgejahre ab 2009 sind abhängig von der bundesweiten Entwicklung der<br />

Zahl der Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeitsuchende.<br />

236.03 Veranschlagt ist der Ersatz für Leistungen der Sozialhilfe durch die Arbeitsverwaltung. Die Veranschlagung<br />

orientiert sich am Ergebnis 2007.<br />

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