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Einzelplan 4

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Gegenüber 2008 erhöht sich der Ansatz 2009/2010 um 37.258 Tsd. Euro; der Mehrbedarf ergibt sich insbesondere<br />

durch einen erheblichen Fallzahlanstieg gegenüber der ursprünglichen Planung für 2008 (davon 4.000 Tsd.<br />

Euro, vgl. Drs. 18/6282 sowie 28.773 Tsd. Euro gem. Nachforderungsdrucksache 18/6980).<br />

Die Mittel werden gem. § 38 Abs. 2 BezVG nach dem erwarteten nächstjährigen Bedarf auf die Bezirke verteilt.<br />

Dies erfolgt vorerst nach dem letzten geltenden Schlüssel für Hilfen zur Erziehung. Die Aufteilung wird zu Beginn<br />

des jeweiligen Haushaltsjahres auf Basis eines aktualisierten Schlüssels angepasst.<br />

Die nachstehende Übersicht zeigt die rechnerische Aufteilung des Gesamtansatzes auf die Bezirke. Da vor der<br />

Verteilung der Mittel an die Bezirke erforderliche Einbehalte für zentral durchzuführende Zahlungen zu berücksichtigen<br />

sind, können sich die Beträge ändern.<br />

Bezirksamt<br />

Ansatz 2008<br />

Tsd. Euro<br />

Ansatz 2009<br />

Tsd. Euro<br />

Ansatz 2010<br />

Tsd. Euro<br />

Hamburg-Mitte 25.638 32.386 32.386<br />

Altona 18.334 23.034 23.034<br />

Eimsbüttel 16.503 20.127 20.127<br />

Hamburg-Nord 17.240 22.216 22.216<br />

Wandsbek 28.908 38.117 38.117<br />

Bergedorf 11.028 13.967 13.967<br />

Harburg 21.721 26.783 26.783<br />

Gesamt 139.372 176.630 176.630<br />

Anpassungen durch die Fachbehörde auf Grund veränderter Bedarfe können erfolgen.<br />

Investitionen<br />

Bei den Hilfen zur Erziehung sind insgesamt 727 Tsd. Euro (2009) bzw. 814 Tsd. Euro (2010) für Investitionen veranschlagt.<br />

Im Einzelnen werden die Investitionsausgaben wie folgt erläutert:<br />

893.01 Zuschüsse für Investitionen im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige<br />

Veranschlagt sind Zuwendungen bzw. Zuschüsse an Träger der Jugendhilfe und den Landesbetrieb Erziehung<br />

und Berufsbildung für investive Maßnahmen. Es ist insbesondere vorgesehen, geeigneten Wohnraum einschließlich<br />

evtl. notwendiger Flächen für Beratungsräume, Gruppenaktivitäten, zentrale Dienste etc. zu schaffen,<br />

zu erwerben oder zu sanieren. Entsprechende Zuschüsse können für Planungs- und Baukosten, Kautionen,<br />

Genossenschaftsanteile gewährt werden; Erstausstattung mit Inventar ist ausgenommen.<br />

Im Einzelfall dürfen Mittel<br />

- zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,<br />

- für im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Gebäude, die durch freie Träger der Jugendhilfe<br />

oder den Landesbetrieb Erziehung und Berufsbildung genutzt werden oder genutzt werden sollen<br />

und sich im sanierungs- oder umbaubedürftigen Zustand befinden<br />

bereitgestellt werden. Es können auch Investitionszuschüsse unter 5 Tsd. Euro geleistet werden.<br />

893.81 Investitionen für die Hilfen zur Erziehung/Rahmenzuweisung an die Bezirke<br />

Es ist vorgesehen, Pflegeeltern Zuschüsse zu gewähren, um die räumlichen Voraussetzungen für die Aufnahme<br />

von Pflegekindern zu schaffen.<br />

Es können auch Investitionszuschüsse unter 5 Tsd. Euro geleistet werden.

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