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Einzelplan 4

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Wirtschaftsplan Anlage 2.2<br />

Institut für Hygiene und Umwelt<br />

Haushaltsplan der Freien und Hansestadt Hamburg<br />

für die Haushaltsjahre 2009/2010<br />

Wirtschaftsplan<br />

Institut für Hygiene und Umwelt<br />

Hamburger Landesinstitut für Lebensmittelsicherheit,<br />

Gesundheitsschutz und Umweltuntersuchungen<br />

(§ 15 Abs. 2 LHO)<br />

zugleich auch als Erläuterung zu den Titeln<br />

4820.525.92 „Erstattungen an das Zentrum für Aus- und Fortbildung“<br />

4820.632.91 „Zuweisungen von Versorgungszuschlägen an Wirtschaftspläne“<br />

4820.671.01 „Erstattungen an das Institut für Hygiene und Umwelt für Lebensmitteluntersuchungen etc., Medizinaluntersuchungen,<br />

Schädlingsbekämpfung sowie Impfleistungen etc.<br />

4820.682.56 „Betriebskostenzuschuss an das Institut für Hygiene und Umwelt für den laufenden Sachaufwand im<br />

Zusammenhang mit der Informationstechnik (IT)“<br />

4820.891.01 „Investitionskostenzuschuss an das Institut für Hygiene und Umwelt“<br />

6700.891.04 „Investitionskostenzuschuss an das Institut für Hygiene und Umwelt“<br />

4820.891.56 „Investitionskostenzuschuss an das Institut für Hygiene und Umwelt für Informationstechnik (IT)“<br />

Haushaltsrechtlicher Vermerk<br />

1. Das Institut für Hygiene und Umwelt hat zum Haushaltsjahr 2008 die kaufmännische Buchführung eingeführt.<br />

Eine Eröffnungsbilanz per 01.01.2008 wurde erstellt.<br />

2. Ansätze für Investitionen dürfen nicht zur Deckung von Mehraufwendungen im Erfolgsplan verwandt werden.<br />

3. Verlustvorträge zur Abdeckung von Verlusten, die nicht durch Auflösung der Position „nicht verbrauchte Deckungsmittel“<br />

gedeckt werden können, dürfen gebildet werden, wenn die Abdeckung dieser Verluste in den Folgejahren<br />

durch Ertragsüberhänge zu erwarten ist. Die Verlustvorträge sind in der Anlage zur Haushaltsrechnung<br />

darzustellen und zu erläutern.<br />

4. Zweckgebundene Drittmittel sowie sonstige zweckgebundene Erträge dürfen nur im Rahmen der Bewilligungsbedingungen<br />

der Mittelgeber für Aufwendungen im Erfolgsplan und für Investitionen im Finanzierungsplan verwendet<br />

werden. Am Jahresende noch nicht verwendete Drittmittel sind im Finanzierungsplan unter dem Konto „noch<br />

verfügbare Deckungsmittel“ auszuweisen; für Personal- und Sachaufwendungen bei der Unterposition „aus Drittmitteln<br />

für Betriebsaufwendungen“ und für Investitionen bei der Unterposition „aus Drittmitteln für Investitionen“.<br />

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