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Einzelplan 4

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Die Sach- und Fachausgaben umfassen im Wesentlichen:<br />

Ausgaben<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

5<br />

4230 4240<br />

• Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen nach § 26c BVG in Höhe von 2 Mio. Euro (Titel 681.07)<br />

• Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen nach § 26c BVG in Höhe von 5 Mio. Euro (Titel 681.08)<br />

• Hilfe in besonderen Lebenslagen nach § 27 d BVG (ohne Kfz-Beihilfen) in Höhe von 5 Mio. Euro (Titel 681.16)<br />

681.08 Die Absenkung erfolgt in Anlehnung an das Ergebnis 2007 und die erwartete Bedarfslage.<br />

Investitionen<br />

Erwartete Einnahmen durch Rückzahlung von Darlehen bzw. Ersatz für Darlehen i.H.v. 34 Tsd. Euro (Titel 182.01,<br />

182.03, 182.05, 231.01 und 231.04).<br />

863.01 – 863.03 Darlehen der Kriegsopferfürsorge an Berechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie dem<br />

Soldatenversorgungsgesetz (SVG) und dem Zivildienstgesetz (ZDG).<br />

4240 Lastenausgleich, Spätaussiedler und Wiedergutmachung<br />

1. Allgemeine Aussagen und Rahmendaten<br />

Im Bereich der Ausgleichsverwaltung (Landesausgleichsamt und Ausgleichsamt) werden die Aufgaben als Bundesauftragsverwaltung<br />

wahrgenommen, so dass für die FHH lediglich Kosten der Durchführung anfallen. Durch die Lastenausgleichsgesetze<br />

wurden materielle Verluste ausgeglichen, die Deutschen durch Krieg und Kriegsfolgen entstanden waren.<br />

Ausgleichsanträge können nicht mehr gestellt werden. Gegenwärtig ist noch über 147 Anträge abschließend zu entscheiden.<br />

Die prägende Aufgabe im Zeitraum 2009/2010 wird die Rückforderung von früher gewährten Ausgleichsleistungen<br />

sein und zwar in Fällen, in denen die Eigentümer ihre weggenommenen Vermögenswerte (Grundstücke, Betriebsvermögen,<br />

Aktien usw.) nach der Wiedervereinigung zurück erhalten haben. Aktuell gibt es ca. 7.800 unbearbeitete Schadensobjekte.<br />

Das Vertriebenenamt gewährt Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Form<br />

von monatlichen Renten (sog. Opferrente) und einmaligen Kapitalentschädigungen für politische Häftlinge in der ehemaligen<br />

DDR.<br />

Für Spätaussiedler wird nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) im Rahmen der Amtshilfe der Vertriebenenstatus<br />

festestellt.<br />

Darüber hinaus wird über Umverteilungsanträge jüdischer Emigranten (Kontingentflüchtlinge) auf eine Zuzugsberechtigung<br />

nach Hamburg entschieden. Die finanziellen Rahmenbedingungen setzen im Grundsatz Bundesgesetze.<br />

Das Amt für Wiedergutmachung berät und betreut die von den nationalsozialistischen Gewalthabern Verfolgten im In- und<br />

Ausland. Es werden Renten gezahlt und Anträge auf Heilverfahren, auf Wiederaufgreifen des Verfahrens sowie auf Feststellung<br />

einer Verschlimmerung der im Rahmen des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) als verfolgungsbedingt anerkannten<br />

Leiden beschieden. Darüber hinaus ist die Ausweitung von Leistungen der Hamburger Stiftung „Hilfe für NS-<br />

Verfolgte“ seit 2002 von besonderer Bedeutung (Witwen-/Witwerrente, Sterbegeld, Bestattungsbeihilfe und einmalige<br />

Gesundheitsleistungen).<br />

2. Zuwendungen<br />

Vier Verfolgtenorganisationen werden durch Zuwendungen gefördert (Titel 685.01: 23 Tsd. Euro). Die Zuwendungen sind<br />

im Wesentlichen für die Beratung und Betreuung ehemals Verfolgter bestimmt.<br />

Die Geschwister-Scholl-Stiftung hat im Jahre 1961 die Pflege und Unterhaltung der auf dem hamburgischen Staatsgebiet<br />

befindlichen Gräber ehemals Verfolgter des Nationalsozialismus übernommen. Ihr wurde durch Vertrag vom 06.06.1961<br />

auf dem Friedhof Ohlsdorf ein Ehrenfeld für ca. 1000 Grabstellen zur Verfügung gestellt. Für die Erfüllung ihrer Aufgaben<br />

erhält die Stiftung Zuwendungen (Titel 685.02: 120 Tsd.).<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

Die Einnahmen im Bereich der Spätaussiedler sind insbesondere geprägt durch den Kostenersatz des Bundes:<br />

• für Kapitalentschädigung und ab 2007 zusätzlich für die Besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferrente) nach dem<br />

strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) in Höhe von 65 % der Kosten (Titel 231.50: 1.051/ 1.239 Tsd.<br />

Euro in 2009/2010, vgl. Drs. 18/6980).<br />

231.50 Erstattung des Bundes für Leistungen nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz<br />

vgl. korrespondierenden Ausgabetitel 681.50.Die Erhöhung erfolgt aufgrund von Gesetzesänderungen in 2007<br />

(vgl. Drs. 18/6980).

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