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Einzelplan 4

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4650<br />

3. Erläuterung der Einnahmen und Ausgaben<br />

Einnahmen<br />

236.03 Veranschlagt ist der Ersatz für stationäre Vorleistungen der Sozialhilfe durch die gesetzliche Pflegeversicherung<br />

nach den Vorschriften des SGB XI (§43a) in Verbindung mit den §§ 102 ff. SGB X. Basis der Veranschlagung ist<br />

das Ergebnis 2007.<br />

236.12 Veranschlagt ist die Erstattung der Kosten für ambulante Leistungen der Sozialhilfe durch die gesetzliche Krankenversicherung<br />

für die Behandlungen in Interdisziplinären Frühförderstellen. Nach Einführung dieser neuen<br />

Komplexleistung in 2008 ist von einem Aufwachsen der Fallzahlen und dementsprechend steigenden Erstattungsleistungen<br />

der Krankenkassen in den nächsten Jahren auszugehen.<br />

Ausgaben<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

671.01 Veranschlagt sind die Vergütungen für stationäre Hilfen für psychisch kranke / seelisch behinderte Menschen<br />

durch hamburgische und außerhamburgische Einrichtungsträger.<br />

671.09 Veranschlagt sind die Vergütungen für Hilfen in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie in<br />

Arbeitsprojekten innerhalb und außerhalb Hamburgs. Die Veranschlagung erfolgte auf der Basis des Ergebnisses<br />

2007, sowie auf prognostizierte Steigerungen der Fallzahlen im Bereich der WfbM um jahresdurchschnittlich<br />

156 Plätze und der damit verbundenen Steigerung der Ausgaben beim Arbeitsförderungsgeld. Darüber hinaus<br />

wurden erstmalig Zuschüsse für Zinsaufwendungen in Höhe von 427 Tsd. Euro für 2009 und 659 Tsd. Euro für<br />

2010 veranschlagt, da ab 2009 die WfbM ihre investiven Maßnahmen über Kreditaufnahme am Kreditmarkt finanzieren<br />

müssen, für die sie bislang Mittel des Sondervermögens Ausgleichsabgabe (AGLA) erhalten haben.<br />

671.11 Veranschlagt sind die Vergütungen für Hilfen in Tagesförderstätten einschließlich der notwendigen Beförderungskosten<br />

für geistig-, körper-, sinnes- und mehrfachbehinderte Menschen. Die Veranschlagung setzt auf dem<br />

Ergebnis 2007 auf und berücksichtigt eine Steigerung der Fallzahlen um 7,9 % sowie die Steigerung der Kosten<br />

der Beförderung um 250 Tsd. Euro.<br />

671.12 Veranschlagt sind die Entgelte für stationäre Hilfen für geistig-, körper-, sinnes- und mehrfachbehinderte Menschen<br />

durch hamburgische und außerhamburgische Einrichtungsträger. Der Ansatz berücksichtigt die mit<br />

Nachdruck betriebene Ambulantisierung des Hilfeansatzes im Rahmen der mit den Verbänden und Trägern abgeschlossenen<br />

Zielvereinbarungen bis Ende 2010.<br />

Es besteht eine unmittelbare haushaltswirksame Verknüpfung mit dem ambulanten Titel 4650.681.08. Die Mittelabflüsse<br />

beider Titel müssen im Rahmen der Ambulantisierung gemeinsam betrachtet werden, d.h. Minderausgaben<br />

im stationären Bereich führen zu Mehrausgaben im ambulanten Bereich.<br />

681.01 Im Zuge der verstärkten ambulanten Ausrichtung sind hier nur noch die Mittel zur Finanzierung ambulanter<br />

Einzelfallhilfen für geistig-, körper-, sinnes- und mehrfachbehinderte Menschen veranschlagt wie<br />

• die Förderung blinder und sehbehinderter Kinder,<br />

• die Frühförderung für körperlich und mehrfachbehinderte Kinder,<br />

• die Hilfen für Familien mit behinderten Kindern und Familienentlastung,<br />

• die heilpädagogischen Hilfen,<br />

• die Maßnahmen nichtärztlicher sozialpädiatrischer Behandlungen,<br />

• die Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten für Blinde,<br />

sowie sonstige individuelle ambulante Hilfen zur Eingliederung behinderter Menschen wie<br />

• ambulante therapeutische und heiltherapeutische Hilfen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene,<br />

• ärztlich verordnete Hilfsmittel,<br />

• Betreuungsangebote als familienentlastende Dienstleistungen,<br />

• Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern für gehörlose / hörbehinderte Menschen.<br />

Die gegenüber dem Ergebnis 2007 abweichende Veranschlagung resultiert aus einer Verlagerung von Aufwendungen<br />

für Leistungen der Beruflichen Eingliederungshilfe in den Titel 4650.671.09.<br />

681.02 Hier werden die Mittel für die Beförderung behinderter Menschen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft<br />

veranschlagt. Mehr unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme im Jahre 2007.<br />

681.03 Leistungen Dritter im Rahmen des „trägerübergreifenden persönlichen Budgets“. Mit Neufassung des § 57 SGB<br />

XII besteht für Menschen mit Anspruch auf Eingliederungshilfe die Möglichkeit, diese Leistungen als Bestandteil<br />

eines „trägerübergreifenden persönlichen Budgets“ zu erhalten. Gemäß § 17 Abs. 2 SGB IX wird das persönliche<br />

Budget von den beteiligten Leistungsträgern trägerübergreifend als Komplexleistung erbracht. Ausgaben<br />

dürfen nur in Höhe der Einnahmen im Titel 282.03 geleistet werden.<br />

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