20.11.2012 Aufrufe

Einzelplan 4

Einzelplan 4

Einzelplan 4

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

27<br />

4620<br />

vorauszahlungen bzw. Genossenschaftsanteilen) sowie Benutzungsgebühren für die Unterbringung Wohnungsloser in<br />

Durchgangs- bzw. Gemeinschaftsunterkünften,<br />

alle Ausgaben in Höhe von rd. 53,4 / 52,5 Mio. EUR (2009/2010), die erforderlich sind zur Verhinderung oder Überwindung<br />

von Obdachlosigkeit und zur Unterbringung von Aussiedlern und Zuwanderern (inkl. der Erstattung der Aufwendungen<br />

für Obdachloseneinrichtungen und Wohnunterkünfte von fördern & wohnen - Anstalt öffentlichen Rechts).<br />

Der bestehenden Obdachlosigkeit wird durch vielfältige sozial- und wohnungspolitische Maßnahmen entgegengewirkt.<br />

Durch die Neuorganisation des Hilfesystems für Wohnungslose zum 01.07.2005 mit der Einrichtung der Fachstellen für<br />

Wohnungsnotfälle in den Bezirken konnte die Versorgung obdachloser Menschen, insbesondere mit privatrechtlichem<br />

Wohnraum, verbessert werden. Die Bündelung der Hilfen zur Vermeidung von Wohnungsverlust bzw. zur Bekämpfung<br />

bestehender Wohnungslosigkeit in den Fachstellen dient einer optimierten Hilfegewährung. Die Maßnahmen tragen dazu<br />

bei, das Ausmaß an Obdachlosigkeit zu reduzieren, wodurch auch Haushaltsmittel für Unterbringungskosten eingespart<br />

werden. Die Wohnungsversorgung konnte seit Aufnahme der Arbeit der Fachstellen auch durch Inkrafttreten des zweiten<br />

Teils des Kooperationsvertrages mit der Wohnungswirtschaft verbessert werden. Ca. 600 zusätzliche Wohnungen werden<br />

für wohnungslose Personen im Laufe eines Jahres zur Verfügung gestellt.<br />

Durch die Aufgabe der getrennten Belegung von Zuwanderern und Wohnungslosen in den Wohnunterkünften können die<br />

vorhandenen Platzkapazitäten flexibler genutzt werden. Das ermöglicht eine effektivere Platzauslastung und eine bessere<br />

Steuerung des erforderlichen Platzabbaus.<br />

Die gezielten Maßnahmen zur Integration obdachloser Menschen in Wohnraum werden durch persönliche und finanzielle<br />

Hilfen – insbesondere auf der Grundlage des § 67 SGB XII – vorbereitet und begleitet.<br />

Die Beratungs- und Hilfemaßnahmen in freier und staatlicher Trägerschaft zur Stabilisierung und Stärkung des Selbsthilfepotentials<br />

Obdachloser sollen dazu beitragen, dass diese bestehende soziale Schwierigkeiten überwinden und dadurch<br />

möglichst dauerhaft Obdachlosigkeit vermieden werden kann.<br />

Der Bereich der Zuwanderung ist in seiner Entwicklung im Hinblick auf die Zahl der Neuzugänge nach Hamburg und den<br />

Verbleib in der öffentlichen Unterbringung - auch unter Berücksichtigung angebotener Rückkehrhilfen - unverändert von<br />

schwer beeinflussbaren Faktoren bestimmt. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz geht<br />

bei ihren Prognosen von einem fortgesetzt niedrigen Zugang aus.<br />

2. Zuwendungen<br />

In diesem Kapitel sind Zuwendungen u. a. veranschlagt für<br />

• den Betrieb von Tagesaufenthalts- und Notübernachtungsstätten für Wohnungslose und für die Bahnhofsmissionen.<br />

Obdachlose, die buchstäblich „auf der Straße” leben, benötigen ein niedrigschwelliges Angebot, um ihr Überleben zu<br />

sichern. Bei der Gestaltung dieser Hilfeangebote kommt es darauf an, dass möglichst alle Obdachlosen erreicht<br />

werden. Ziel ist eine Grundlage für die Reintegration zu schaffen (Titel 684.01).<br />

• Träger von Einrichtungen für Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß § 67 SGB XII<br />

(soziale Beratungsstellen u. .ä. Angebote, Titel 684.05).<br />

3. Erläuterung der Ausgaben (Für Einnahmen kein Erläuterungsbedarf)<br />

Ausgaben<br />

Sach- und Fachausgaben<br />

535.81 Veranschlagt sind die mit der Unterhaltung und Bewirtschaftung des Durchreiseplatzes für Sinti und Roma verbundenen<br />

Kosten. Die Veranschlagung orientiert sich am Ergebnis 2007.<br />

Rahmenzuweisung an den Bezirk Altona.<br />

671.08 Veranschlagt ist die stationäre und teilstationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

gemäß § 67ff. SGB XII. Die Hilfe richtet sich an Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Schwierigkeiten<br />

(z.B. Obdachlosigkeit) nicht am Leben in der Gemeinschaft teilnehmen können und nicht in der Lage sind, die<br />

bestehenden Schwierigkeiten aus eigener Kraft zu bewältigen. Der Bedarf errechnet sich aus dem Ergebnis<br />

2007 unter Berücksichtigung von Fallzahl- und Kostensteigerungen.<br />

681.87 Veranschlagt sind Mittel für außerordentliche Instandsetzungsarbeiten an der Wohnanlage Georgswerder Ring<br />

in Wilhelmsburg. Der Ansatz orientiert sich am Ergebnis 2007. Zweckzuweisung an den Bezirk Hamburg-Mitte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!