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der zugang zur medizinischen versorgung von menschen ohne ...

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Das griechische Gesetz sieht für Menschen <strong>ohne</strong> Aufenthaltstitel, die schwer erkrankt sind, Aufenthaltsgenehmigungenaus humanitären Gründen vor, die ein Jahr lang gültig und verlängert werden können, vorausgesetzt, sie hatten bereitszuvor eine Aufenthaltsgenehmigung. Es muss ein ärztliches Attest durch ein öffentliches Krankenhaus o<strong>der</strong> durch einKrankenhaus erbracht werden, das einer <strong>der</strong> Sozialversicherungskassen angehört und das Vorhandensein ernsthafterGesundheitsprobleme und die Dauer <strong>der</strong> Behandlung bestätigt.In <strong>der</strong> Praxis werden die Personen nicht immer abgeschoben, sie erhalten jedoch auch keine Aufenthaltsgenehmigung.IN BELGIEN (BE)Es wurden 112 Personen innerhalb einer Aufnahme-, Versorgungs- und Beratungseinrichtung (Caso) <strong>von</strong> Médecins duMonde in Brüssel befragt. Sie stellen 44 % <strong>der</strong> Menschen <strong>ohne</strong> Aufenthaltstitel dar, die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Umfrage in <strong>der</strong>Einrichtung erschienen. Die Gründe für die Verweigerung, an <strong>der</strong> Umfrage teilzunehmen, bestanden hauptsächlich inSprachschwierigkeiten (16 %) o<strong>der</strong> Zeitmangel (12 %). Der Anteil <strong>der</strong> Verweigerung <strong>der</strong> angetroffenen Personen beträgtlediglich 10 %.Die Caso in Brüssel nimmt sich je<strong>der</strong> Person an, die keinen Zugang <strong>zur</strong> <strong>medizinischen</strong> Versorgung hat, um dienotwendigen administrativen Schritte zu einer Krankenversicherung zu erklären und anzubieten. Es setzt eininterdisziplinäres Team ein, das aus ehrenamtlichen Mitarbeitern, Ärzten, Psychologen und Sozialarbeiternzusammengesetzt ist, die die medizinische Versorgung für die Dauer des administrativen Verfahrens übernimmt. DasTeam gewährleistet außerdem längerfristig medizinische Betreuung für Personen, die keinerlei Möglichkeit haben,Zugang <strong>zur</strong> <strong>medizinischen</strong> Versorgung in Belgien zu erhalten.Der Zugang <strong>zur</strong> <strong>medizinischen</strong> Versorgung in BelgienIn Belgien besteht ein nationales Krankenversicherungssystem, in dem je<strong>der</strong> sich versichern muss, und das durch sechsprivate und gemeinnützige Krankenversicherungsfonds verwaltet wird. Die Zuständigkeiten werden zwischen <strong>der</strong>Bundesregierung (zum Beispiel für die Pflichtversicherung zuständig) und den verschiedenen Regionen undGemeinschaften verteilt.Ein Kostenvorschuss ist die Regel. Der durch die Kranken- und Invalidenversicherung übernommene Teil (55 bis 75 %)wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt <strong>zur</strong>ückerstattet. Die Medikamente werden entsprechend ihrertherapeutischen Wirksamkeit in sechs Kategorien unterteilt und in unterschiedlichen Höhen <strong>zur</strong>ückerstattet, wobeieinige, wie zum Beispiel für Behandlungen bei HIV/Aids, zu 100 % übernommen werden.Ist ein Patient durch die „Mutuelle“ abgesichert (die obligatorische Krankenversicherung), erfolgen Kostenvorschüsseund Rückerstattungen wie folgt:• für ärztliche Konsultationen: <strong>der</strong> Patient zahlt entwe<strong>der</strong> die gesamten Kosten im Voraus und lässt sich den <strong>von</strong><strong>der</strong> Sozialversicherung übernommenen Teil <strong>zur</strong>ückerstatten, o<strong>der</strong> die Kostenübernahme erfolgt direkt durchden Versicherer (je nach Arzt);• für Medikamente: die Kostenübernahme erfolgt im Allgemeinen direkt über den Versicherer. Es existierenjedoch je nach Status <strong>der</strong> Person mehrere Höhen <strong>der</strong> Rückerstattung (über die sechs Kategorien hinaus): dieStandardhöhe und die „obere“ Höhe <strong>der</strong> Rückerstattung für behin<strong>der</strong>te Personen und für Personen, die <strong>von</strong>einem öffentlichen Sozialhilfezentrum (CPAS) abhängig sind;• bei Krankenhausaufenthalten: <strong>der</strong> Patient erhält eine Rechnung für den Teil, den er selbst übernehmen muss.In Belgien existieren Zusatzversicherungen auf Gegenseitigkeit. Die häufigsten sind Versicherungen fürKrankenhausaufenthalte, die einen Teil <strong>der</strong> Kosten für solche Aufenthalte übernehmen und so den Rechnungsbetragreduzieren. Dies sind keine Pflichtversicherungen.Bericht des European Observatory – Médecins du Monde 25

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