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der zugang zur medizinischen versorgung von menschen ohne ...

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IN DER SCHWEIZ (CH)Es konnten lediglich 11 Personen im Bereitschaftsdienst einer Partnerorganisation, FriSanté, in Fribourg befragt werden.Von allen aufgenommenen Personen, die die Einschlusskriterien erfüllten, wurden lediglich sechs nicht befragt, da sieAngst hatten, verwirrt waren, die Fragen nicht beantworten wollten o<strong>der</strong> nicht die Sprache des Interviewers sprachen.Ziel des Programmes ist es, je<strong>der</strong> Person, die keine Möglichkeit hat, Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten, denZugang <strong>zur</strong> Prävention und zu medizinischer Versorgung zu erleichtern und zu gewährleisten und die Einhaltung <strong>der</strong>Rechte <strong>der</strong> Patienten und ihren Angehörigen zu för<strong>der</strong>n. Das Team bietet Krankenpflege an und leitet an ein Netzwerkaus Anbietern <strong>von</strong> <strong>medizinischen</strong> Leistungen des privaten Sektors weiter.Der Zugang <strong>zur</strong> <strong>medizinischen</strong> Versorgung in <strong>der</strong> SchweizDas Gesundheitssystem <strong>der</strong> Schweiz gründet auf einer Pflichtversicherung für jede Person, die ihren Wohnsitz in <strong>der</strong>Schweiz hat. Der Versicherte zahlt an seine Krankenversicherungsgesellschaft einen monatlichen Beitrag, welcher beieinem Erwachsenen variiert, jedoch je nach Kanton und Leistungen bis zu 340 Euro und mehr betragen kann. DerVersicherte übernimmt einen gewählten Selbstbehalt zwischen 200 und 1700 Euro sowie 10 % <strong>der</strong> Behandlungskosten,Krankenhauskosten und Behandlungen bis zu einer Höhe <strong>von</strong> 480 Euro. Je höher <strong>der</strong> Selbstbehalt ist, desto niedriger ist<strong>der</strong> monatliche Beitrag: Die Bedürftigsten entscheiden sich daher häufig für diese Option, durch die sie, sobald sieerkranken, mit immensen Schwierigkeiten und mit dem Verzicht auf medizinische Versorgungen konfrontiert sind, dasie die anfallenden Kosten nicht übernehmen können.Um die Gewährleistung des Zugangs zu medizinischer Versorgung zu sichern, können die Kantone den Versicherten inbescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Zuschüsse in Form einer Kostenübernahme <strong>von</strong> bis zu 100 % für Personengewähren, die sozial ausgegrenzt sind.Auslän<strong>der</strong> <strong>ohne</strong> AufenthaltstitelMenschen <strong>ohne</strong> Aufenthaltstitel erhalten lediglich Zugang zu Gesundheits<strong>versorgung</strong>, wenn sie eineKrankenversicherung abgeschlossen haben. Normalerweise haben sie das Recht und die Verpflichtung, sich wie allePersonen, die mit einem Ausweisdokument und einer Adresse in <strong>der</strong> Schweiz leben, zu versichern. Ein Großteil <strong>der</strong>Menschen <strong>ohne</strong> Aufenthaltstitel verfügt jedoch nicht über die Mittel, die Versicherungsbeiträge zu zahlen, da sie inunsicheren Verhältnissen leben und arbeiten. Des Weiteren kann die geringste Verzögerung bei <strong>der</strong> Zahlung <strong>der</strong>Beiträge in einer Strafverfolgung münden, welche wie<strong>der</strong>um die Meldung bei <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>behörde nach sich ziehenkann. Die Nichtzahlung <strong>der</strong> Krankenversicherungsbeiträge hat eine Aufhebung <strong>der</strong> Rückerstattung <strong>der</strong> Kosten fürlaufenden o<strong>der</strong> kommenden Behandlungen <strong>zur</strong> Folge. Aus all diesen Gründen schließen viele Menschen <strong>ohne</strong>Aufenthaltstitel keine Versicherung ab.Ärzte, die Menschen <strong>ohne</strong> Aufenthaltstitel zu Hilfe kommen, können theoretisch strafrechtlich verfolgt werden.Kin<strong>der</strong> <strong>von</strong> Eltern <strong>ohne</strong> AufenthaltstitelDie Kin<strong>der</strong> <strong>von</strong> Eltern <strong>ohne</strong> Aufenthaltstitel unterliegen denselben Verpflichtungen wie ihre Eltern. Zahnbehandlungen,bereits schwierig für die Kin<strong>der</strong> <strong>von</strong> Staatsangehörigen, sind für sie überwiegend aus finanziellen Gründen unerreichbar.Bildung ist für alle Kin<strong>der</strong>, die sich in <strong>der</strong> Schweiz aufhalten, obligatorisch. Die Eltern können ihre Kin<strong>der</strong> also an Schulenfür den Pflichtschulgang (Grundschule und Sekundarstufe 1) anmelden. An allen Schulen arbeiten Schul- undKin<strong>der</strong>ärzte. Jedes Schulkind wird somit durch ein Impfprogramm (kostenlos) und ein Präventionsprogramm (Gewicht,Sehvermögen, Gehör etc.) betreut. Stellt <strong>der</strong> Schularzt ein Problem fest, informiert er die Eltern darüber, die dienotwendigen Schritte für die Behandlung ihres Kindes unternehmen müssen. Darüber hinaus führt ein ZahnarztVorsorgeuntersuchungen (ein- o<strong>der</strong> mehrmals im Jahr) und Prophylaxe durch. Wie <strong>der</strong> Schularzt informiert er die Eltern,wenn er ein Problem feststellt und diese müssen sich dann um die weitergehende Behandlung kümmern.Bericht des European Observatory – Médecins du Monde 39

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