Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)
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7. 1 Einführung (Neue Medien)<br />
Die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf die sogenannte Informationsgesellschaft erfolgt<br />
an den Schulen im Rahmen der „Medienerziehung“ sowie der „Informations- und kommunikationstechnischen<br />
Grundbildung“ (IKG). Beides sind fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgaben<br />
- insbesondere der Mittelstufe. Im Hessischen Schulgesetz (§6 Abs. 4 in der Fassung<br />
von 2005 und zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21.11.2011) heißt es: „Besondere Bildungs-<br />
und Erziehungsaufgaben der Schulen werden in Aufgabengebieten erfasst. Diese sind insbesondere<br />
… informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und Medienerziehung<br />
…“. Aufgabengebiete werden fachübergreifend unterrichtet. Sie können in Form themenbezogener<br />
Projekte unter Berücksichtigung der fachbezogenen Lernziele und Methoden auch jahrgangsund<br />
schulformübergreifend unterrichtet werden. Sie können in Kerncurrricula nach §4 Abs. 1 oder<br />
eigenen Lehrplänen nach §4a Abs. 1 näher bestimmt werden. Über die inhaltliche und unterrichtsorganisatorische<br />
Umsetzung entscheidet die Gesamtkonferenz auf der Grundlage einer Konzeption<br />
der jeweils zuständigen Konferenz der Lehrkräfte“.<br />
Die IKG ist für die Klassen 7 - 9 vorgesehen und soll im Pflichtunterricht bestehender Fächer angeboten<br />
werden. Informatik kann nach der geltenden Stundentafel als Wahlpflichtangebot ab<br />
Klasse 7, in Gymnasien in der Regel ab Klasse 9 unterrichtet werden. Dabei gilt es zu beachten:<br />
„Alle Schulen haben die Aufgabe, ihre Schülerinnen und Schüler mit den Medien und Informationstechnologien<br />
vertraut zu machen, die für das Leben in einer Kommunikationsgesellschaft relevant<br />
sind. In der Mittelstufe geschieht dies in Form der so genannten informations- und kommunikationstechnischen<br />
Grundbildung (IKG). Sie ist in den Lehrplänen aller Bildungsgänge verankert.<br />
Zusätzlich kann Informatik als Arbeitsgemeinschaft oder im Rahmen des Wahlpflichtunterrichts<br />
angeboten werden. Auf diese Weise erreichen die Schülerinnen und Schüler Grundkenntnisse im<br />
Umgang mit dem Computer, die einem „Computerführerschein“ entsprechen. Um die gewonnenen<br />
Kenntnisse zu vertiefen und weiterzuentwickeln, bieten viele Schulen Informatik als Grundkurs<br />
in der gymnasialen Oberstufe an. Durch die Medieninitiative „Schule@Zukunft“ ist die Hardund<br />
Softwareausstattung der hessischen Schulen in den vergangenen Jahren deutlich verbessert<br />
worden.“ Weitere Hinweise unter www.kultusministerium.hessen.de (Stichwort: Computer in der<br />
Schule).<br />
Neue Medien und besonders auch der Computereinsatz können unter verschiedenen Blickwinkeln<br />
in die unterrichtliche Arbeit integriert werden als:<br />
a) Werkzeug (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation, Internetrecherchen),<br />
b) Medium zur Unterstützung des Lernerfolgs (Lernsoftware) und<br />
c) Gegenstand des Unterrichts (Vergleich von „konventionellen“ und „rechnergestützten“<br />
Arbeitsplätzen u.a.)<br />
Insbesondere der vielfach propagierte Hinweis auf die immensen Lern- und Arbeitsmöglichkeiten<br />
mit Hilfe des Internet und der damit auch verbundenen Möglichkeit der elektronischen Kommunikation<br />
(z.B. E-mail) sollte unter mindestens zwei Aspekten kritisch betrachtet werden:<br />
Zum einen sollten entsprechende Rechtsvorschriften wie z. B. „Nutzung des Internets an Schulen“<br />
beachtet und angewendet werden und zum anderen ist einzubeziehen, dass die Schreibkompetenz<br />
der Schüler und Schülerinnen (Texte schreiben, zusammenfassen, beurteilen) auch im Rahmen der<br />
Internetarbeit gefördert wird.