Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)
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3<br />
Berufswahl<br />
1.1 Einführung (Schwerpunktthema Berufswahl)<br />
Im Hessischen Schulgesetz (in der Fassung vom 14. Juni 2005, zuletzt geändert durch das Gesetz<br />
vom 14. Juli 2009) wird im § 5 (Gegenstandsbereiche des Unterrichts) explizit darauf hingewiesen,<br />
dass in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemein bildenden Schulen eine Hinführung<br />
zur <strong>Arbeitswelt</strong> zu fördern ist durch:<br />
1. das Fach <strong>Arbeitslehre</strong> als Pflichtfach nach näherer Bestimmung durch die Stundentafeln<br />
oder die Berücksichtigung entsprechender Unterrichtsinhalte in den Lehrplänen anderer<br />
Fächer<br />
und<br />
2. Betriebspraktika.<br />
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Hinführung zur <strong>Arbeitswelt</strong> auch „ durch besondere<br />
Unterrichtsprojekte gefördert werden“ kann.<br />
Nicht nur das Fach <strong>Arbeitslehre</strong>, sondern auch andere Schulfächer und die Zusammenarbeit von<br />
Schule und außerschulischen Lernorten sollten dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler<br />
Möglichkeiten für eine aufgeklärte und wohlüberlegte Entscheidung für die eigene Berufswahl erhalten.<br />
Eine besondere Aufmerksamkeit ist dabei auf geschlechtsspezifische Sozialisations- und<br />
Arbeitsbedingungen zu richten, da sich die Berufswahl der Schülerinnen und Schüler noch immer<br />
auf ein zu enges Spektrum von Berufen konzentriert.<br />
Im Hinblick auf die Berufswahlvorbereitung heißt es im Lehrplan <strong>Arbeitslehre</strong> der Realschule (S.<br />
5):<br />
„Berufswahlvorbereitung kann nicht isoliert von der Arbeits- und <strong>Wirtschaft</strong>swelt gesehen werden.<br />
Deshalb muss sie integrativer Bestandteil des gesamten <strong>Arbeitslehre</strong>unterrichts sein. Berufsorientierende<br />
Elemente und Sequenzen sind im Unterricht aller Jahrgangsstufen einzubauen (siehe<br />
Themenblätter). Problem- und handlungsorientiert ist die Berufswahlvorbereitung in Zusammenarbeit<br />
mit dem Arbeitsamt ein Themenschwerpunkt im 9. Schuljahr.“<br />
Der Berufswahl im Sinne einer vorzubereitenden Berufswahl nimmt sich auch der Lehrplan <strong>Arbeitslehre</strong><br />
der Hauptschule (S. 5/6) an:<br />
„Die Inhalte des Lehrplans sollen helfen, Schülerinnen und Schüler auf ihre Situation in der zukünftigen<br />
Arbeits- und <strong>Wirtschaft</strong>swelt vorzubereiten … Berufswahlvorbereitung ist integrativer<br />
Bestandteil des gesamten <strong>Arbeitslehre</strong>unterrichts. Neben den Themenschwerpunkten in den Klassen<br />
8 bis 10 sind berufsorientierende Elemente und Sequenzen im Unterricht aller Jahrgangsstufen<br />
einzubauen“.<br />
Auch im Lehrplan „Politik & <strong>Wirtschaft</strong>“ für den gymnasialen Bildungsgang wird das Thema „Berufswahl“<br />
im Hinblick auf aufgeführte „verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben“ eingebunden.<br />
Hier heißt es (S. 16): „Die Schülerinnen und Schüler sollen die Faktoren zur Sicherung ihrer materiellen<br />
Lebensgrundlagen und den Wirkungszusammenhang ökonomischer Sachverhalte und<br />
seine Dynamik auf der Ebene der Arbeit, des Berufs, des Betriebes und der sich aus der Marktund<br />
der Wettbewerbssituation ergebenden Anforderungen, Gestaltungsmöglichkeiten und -<br />
bedingungen verstehen. Gleichzeitig lernen sie die Folgen des sozio - ökonomischen und technischen<br />
Wandels für die Zukunft der Arbeit und die Bedeutung der sozialen Verantwortung im<br />
wirtschaftlichen Handeln zu erkennen und zu beurteilen.“