Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)
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4. 1 Einführung (Schwerpunktthema <strong>Wirtschaft</strong> als Unterrichtsgegenstand)<br />
Das Thema „<strong>Wirtschaft</strong>liche Bildung“ ist im Mittelpunkt des bildungspolitischen Interesses. Zahlreiche<br />
Institutionen, wie z.B. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, aber auch die politisch<br />
Verantwortlichen, z.B. <strong>Wirtschaft</strong>sminister und die Kultusministerkonferenz fordern eine fundierte<br />
„wirtschaftliche Grundbildung“, wobei selbst die Kultusministerkonferenz in ihrem Bericht zur<br />
„<strong>Wirtschaft</strong>lichen Bildung an allgemein bildenden Schulen“ durch die Darstellung der einzelnen<br />
Länderspezifika das Spektrum deutlich gemacht.<br />
Wie dies unterrichtlich zu organisieren ist, dazu gibt es unterschiedliche Vorstellungen.<br />
In Hessen wird die „ökonomische Bildung“ in den Fächern <strong>Arbeitslehre</strong> (Haupt- und Realschule/IGS)<br />
und Politik und <strong>Wirtschaft</strong> (in allen Schulformen) fortgeschrieben bzw. neu zugeordnet.<br />
Damit Themenbereiche aus dem Spektrum der „ökonomischen Bildung“ bzw. aus dem Themenbereich<br />
„<strong>Wirtschaft</strong> als Unterrichtsgegenstand“ gezielt unterrichtlich begleitet werden, sind in den<br />
Lehrplänen „<strong>Arbeitslehre</strong>“ und „Politik und <strong>Wirtschaft</strong>“ in Hessen dafür verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben<br />
wie diese vorgesehen:<br />
- Soziale Marktwirtschaft und Soziale Fragen<br />
- Tarifparteien<br />
- <strong>Wirtschaft</strong>sordnung<br />
- Umweltschutz<br />
- Globalisierung („Eine Welt“)<br />
- Arbeitslosigkeit<br />
- Lohn und Leistung<br />
Mit der „Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für<br />
die Primarstufe und die Sekundarstufe I“ vom 31. Mai 2011 legt das Kultusministerium mit den<br />
neuen Kerncurricula verbindliche Bildungsstandards fest, die gewährleisten sollen, dass der Unterricht<br />
stärker kompetenzorientiert ist. Dabei wird in dieser Verordnung darauf hingewiesen, dass<br />
auch die bisherigen Lehrpläne statt eines Schulcurriculums in Ergänzung zum Kerncurriculum<br />
verwendet werden können.<br />
Im neuen Kerncurriculum der Fächer „<strong>Arbeitslehre</strong>“ wie auch von „Politik und <strong>Wirtschaft</strong>“ werden<br />
im Hinblick auf unser Schwerpunktthema „<strong>Wirtschaft</strong> im Unterricht“ verschiedene Aussagen<br />
sowohl in den Basiskonzepten wie auch in den Kompetenzbereichen und Inhaltsfelder getätigt. Z.<br />
B. heißt es hier: „Die ökonomischen Interessen verschiedener Gruppen beschreiben und bewerten“,<br />
„Marktmechanismen und deren Auswirkungen auf Konsum und Verbraucher aus verschiedenen<br />
Perspektiven beurteilen“ und „Lösungen für wirtschaftliche Probleme entwickeln, umsetzen<br />
und auswerten“.<br />
Das vollständige „Kerncurriculum <strong>Arbeitslehre</strong>“ sowohl im Hinblick auf die Haupt- wie auf die<br />
Realschule ist auf dem Bildungsserver Hessen im Unterarchiv <strong>Arbeitslehre</strong> unter „Lehrpläne“ eingestellt!