Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)
Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)
Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
19<br />
Betriebspraktikum<br />
2. 1 Einführung (Schwerpunktthema Betriebspraktikum)<br />
„Das Betriebspraktikum für Schülerinnen und Schüler hat im hessischen Schulwesen Tradition. Es<br />
ist ein wesentlicher Bestandteil der Vorbereitung von Jugendlichen auf die Berufs-, Arbeits- und<br />
<strong>Wirtschaft</strong>swelt. Im Jahr 1999 wurde das Schülerbetriebspraktikum erstmals gesetzlich verankert.<br />
Auf dieser Grundlage können die einzelnen Schulen das Betriebspraktikum in ihre Schulprogrammentwicklung<br />
miteinbeziehen. Ihnen fällt damit die Aufgabe zu, die Zielsetzungen des Praktikums<br />
zu überprüfen und wenn nötig neu zu fassen. Abhängig von den einzelnen Schulformen<br />
werden dabei die jeweiligen Ziele erheblich differieren. Liegen im Bereich der Sonderschulen und<br />
Hauptschulen die primären Ziele in einem Beitrag zur Berufswahlvorbereitung, muss der Schwerpunkt<br />
eines Mittelstufenpraktikums in den gymnasialen Bildungsgängen anders gesetzt werden.<br />
Hier gilt es, durch das Praktikum eine Basis für die Behandlung technischer, ökonomischer, sozialer<br />
und ökologischer Fragestellungen des Fachunterrichts zu schaffen. Themengebundene Fachpraktika<br />
sind demnach die gymnasiale Alternative zu den berufswahlvorbereitenden Praktika anderer<br />
Schulformen. Beide Arten des Praktikums erfordern eine curriculare Einbindung und zwar<br />
im Hinblick auf ein Gesamtcurriculum Berufswahlvorbereitung, den Unterricht benachbarter Fächer<br />
sowie auf die Inhalte in der Sekundarstufe II.“ (vgl. Beck / Heuser-Kempf in: ProSchule, Nr.<br />
1/2000, S. 16)<br />
Im Hessischen Schulgesetz (in der Fassung vom 14. Juni 2005, zuletzt geändert durch das Gesetz<br />
vom 14. Juli 2009) wird im § 5 (Gegenstandsbereiche des Unterrichts) explizit darauf hingewiesen,<br />
dass in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemein bildenden Schulen eine Hinführung<br />
zur <strong>Arbeitswelt</strong> zu fördern ist durch:<br />
1. das Fach <strong>Arbeitslehre</strong> als Pflichtfach nach näherer Bestimmung durch die Stundentafeln<br />
oder die Berücksichtigung entsprechender Unterrichtsinhalte in den Lehrplänen anderer<br />
Fächer<br />
und<br />
2. Betriebspraktika.<br />
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Hinführung zur <strong>Arbeitswelt</strong> auch „ durch besondere<br />
Unterrichtsprojekte gefördert werden“ kann.<br />
Im Hinblick auf das Betriebspraktikum heißt es im Lehrplan <strong>Arbeitslehre</strong> der Realschule (S. 4/5):<br />
„Das Betriebspraktikum ist ein unverzichtbarer Bestandteil der <strong>Arbeitslehre</strong>, weil es eine erste Gelegenheit<br />
bietet, Arbeitssituationen zu beobachten, Betriebsatmosphäre zu erleben und soziale Erfahrungen<br />
in der <strong>Arbeitswelt</strong> zu mache. Während des Betriebspraktikums können Schülerinnen<br />
und Schüler am intensivsten über einen längeren Zeitpunkt die im <strong>Arbeitslehre</strong>unterricht gewonnenen<br />
Erfahrungen und Einsichten in der Realität überprüfen. Damit dient das Betriebspraktikum<br />
weder der Berufswahlvorbereitung im Sinne einer Eignungsfeststellung noch der Suche nach einem<br />
Ausbildungsplatz.“<br />
Der besonderen Rolle des Betriebspraktikums und einer möglichen Betriebsgründung nimmt sich<br />
auch der Lehrplan <strong>Arbeitslehre</strong> der Hauptschule (S. 6) an:<br />
„Das Betriebspraktikum ist fester Bestandteil des Faches <strong>Arbeitslehre</strong> in der Hauptschule, das<br />
hier federführend eine Leitfunktion übernimmt. Es wird empfohlen zwei getrennte Betriebspraktika<br />
durchzuführen. Im ersten Praktikum erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in be-