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Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)

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triebliche Strukturen, im zweiten Betriebspraktikum sollten spezielle Berufe und Berufsfelder im<br />

Vordergrund stehen, um den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf ihre weitere Lebenswegplanung<br />

Orientierung und Hilfen zu geben. Eintägige Schnupperbetriebspraktika erweitern den<br />

Blick auf mögliche Alternativen. Um dem Vorwurf zu begegnen, dass Tendenzen der Umgestaltung<br />

der <strong>Arbeitswelt</strong> im <strong>Arbeitslehre</strong>unterricht nicht adäquat aufgegriffen werden, sollte dem<br />

betreuenden Praktikumslehrer die Möglichkeit gegeben werden, ein einwöchiges Praktikum<br />

durchzuführen. Hierbei ist zu gewährleisten, dass die Betreuung der Praktikanten sichergestellt<br />

wird.“<br />

Auch im Lehrplan „Politik & <strong>Wirtschaft</strong>“ für den gymnasialen Bildungsgang wird auf das Thema<br />

„Betriebspraktikum“ eingegangen. Hier heißt es (S. 16): „Ökonomische Bildung vermittelt Orientierung<br />

für den weiteren Bildungsgang und die Berufs- und Studienentscheidung. Im Verlauf des<br />

gymnasialen Bildungsganges ist deshalb ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I verpflichtend.“<br />

Weiterhin „gibt es einen wesentlichen Bereich, der für den Erfolg des Praktikums von immanenter<br />

Bedeutung ist, der - falls nicht stimmig - sogar dazu führen kann, dass die Zeit des Praktikums<br />

nichts weiter als verlorene Unterrichtszeit ist. Gemeint ist die Vor- und Nachbereitungsphase und<br />

die Betreuung der Jugendlichen in den Praktikumsbetrieben. Der Betrieb als Lernort ermöglicht<br />

den Jugendlichen ein anderes Lernen, Lernen außerhalb der gewohnten Regeln. Um dieses Lernen<br />

vorzubereiten, zu betreuen und nachhaltig zu fördern, bedarf es eines besonderen Engagements<br />

seitens der Schule im Hinblick auf die Auswahl der Betriebe und der betreuenden Lehrkräfte.<br />

Lehrer und Lehrerinnen sollten im kooperativen Dialog mit den Betreuern in den Betrieben stehen,<br />

deren betriebliche Kompetenz im Umgang mit Praktikanten sollte akzeptiert und respektiert<br />

werden, da sie für die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsarbeit während der Praktikumswochen<br />

gewonnen werden müssen.“ (vgl. Beck / Heuser-Kempf in: ProSchule, Nr. 1/2000, S. 17)<br />

Damit die Suche, Durchführung und Auswertung von Betriebspraktika gezielt unterrichtlich begleitet<br />

wird, sind in den oben genannten Lehrplänen in Hessen dafür verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben<br />

wie diese vorgesehen:<br />

- Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des 2. Praktikums<br />

- Individuelle Möglichkeiten und Vorstellungen in Einklang bringen<br />

- Individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Arbeit, Erwerbstätigkeit und Beruf<br />

- Berufe und Berufswahl: Eignung, Qualifikation, Leistung und Einkommen<br />

- Regionale Arbeitsgegebenheiten<br />

- Erstellung eines Praktikumsheft einer Praktikumsmappe<br />

- Erfahrungsaustausch über das Betriebspraktikum durch eine Präsentation<br />

- Wie sieht meine eigene Berufserwartung aus?<br />

- Entscheide ich mich bei meiner Berufsausbildung für einen schulischen und/oder dualen<br />

Ausbildungsgang?<br />

- Ziele des Betriebspraktikums und rechtliche Grundlagen<br />

- In welchem Betrieb kann ich meine Praktikumsinteressen verwirklichen?<br />

- Welche gezielten Praktika könnte ich für meine Berufswahlentscheidung anstreben?<br />

- Der Betrieb als System (Ziel, Aufbau, Ablauf, Ausbildung)<br />

Mit der „Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für<br />

die Primarstufe und die Sekundarstufe I“ vom 31. Mai 2011 legt das Kultusministerium mit den<br />

neuen Kerncurricula verbindliche Bildungsstandards fest, die gewährleisten sollen, dass der Unterricht<br />

stärker kompetenzorientiert ist. Dabei wird in dieser Verordnung darauf hingewiesen, dass<br />

auch die bisherigen Lehrpläne statt eines Schulcurriculums in Ergänzung zum Kerncurriculum<br />

verwendet werden können.

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