Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)
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triebliche Strukturen, im zweiten Betriebspraktikum sollten spezielle Berufe und Berufsfelder im<br />
Vordergrund stehen, um den Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf ihre weitere Lebenswegplanung<br />
Orientierung und Hilfen zu geben. Eintägige Schnupperbetriebspraktika erweitern den<br />
Blick auf mögliche Alternativen. Um dem Vorwurf zu begegnen, dass Tendenzen der Umgestaltung<br />
der <strong>Arbeitswelt</strong> im <strong>Arbeitslehre</strong>unterricht nicht adäquat aufgegriffen werden, sollte dem<br />
betreuenden Praktikumslehrer die Möglichkeit gegeben werden, ein einwöchiges Praktikum<br />
durchzuführen. Hierbei ist zu gewährleisten, dass die Betreuung der Praktikanten sichergestellt<br />
wird.“<br />
Auch im Lehrplan „Politik & <strong>Wirtschaft</strong>“ für den gymnasialen Bildungsgang wird auf das Thema<br />
„Betriebspraktikum“ eingegangen. Hier heißt es (S. 16): „Ökonomische Bildung vermittelt Orientierung<br />
für den weiteren Bildungsgang und die Berufs- und Studienentscheidung. Im Verlauf des<br />
gymnasialen Bildungsganges ist deshalb ein Betriebspraktikum in der Sekundarstufe I verpflichtend.“<br />
Weiterhin „gibt es einen wesentlichen Bereich, der für den Erfolg des Praktikums von immanenter<br />
Bedeutung ist, der - falls nicht stimmig - sogar dazu führen kann, dass die Zeit des Praktikums<br />
nichts weiter als verlorene Unterrichtszeit ist. Gemeint ist die Vor- und Nachbereitungsphase und<br />
die Betreuung der Jugendlichen in den Praktikumsbetrieben. Der Betrieb als Lernort ermöglicht<br />
den Jugendlichen ein anderes Lernen, Lernen außerhalb der gewohnten Regeln. Um dieses Lernen<br />
vorzubereiten, zu betreuen und nachhaltig zu fördern, bedarf es eines besonderen Engagements<br />
seitens der Schule im Hinblick auf die Auswahl der Betriebe und der betreuenden Lehrkräfte.<br />
Lehrer und Lehrerinnen sollten im kooperativen Dialog mit den Betreuern in den Betrieben stehen,<br />
deren betriebliche Kompetenz im Umgang mit Praktikanten sollte akzeptiert und respektiert<br />
werden, da sie für die gemeinsame Bildungs- und Erziehungsarbeit während der Praktikumswochen<br />
gewonnen werden müssen.“ (vgl. Beck / Heuser-Kempf in: ProSchule, Nr. 1/2000, S. 17)<br />
Damit die Suche, Durchführung und Auswertung von Betriebspraktika gezielt unterrichtlich begleitet<br />
wird, sind in den oben genannten Lehrplänen in Hessen dafür verbindliche Unterrichtsinhalte/Aufgaben<br />
wie diese vorgesehen:<br />
- Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des 2. Praktikums<br />
- Individuelle Möglichkeiten und Vorstellungen in Einklang bringen<br />
- Individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Arbeit, Erwerbstätigkeit und Beruf<br />
- Berufe und Berufswahl: Eignung, Qualifikation, Leistung und Einkommen<br />
- Regionale Arbeitsgegebenheiten<br />
- Erstellung eines Praktikumsheft einer Praktikumsmappe<br />
- Erfahrungsaustausch über das Betriebspraktikum durch eine Präsentation<br />
- Wie sieht meine eigene Berufserwartung aus?<br />
- Entscheide ich mich bei meiner Berufsausbildung für einen schulischen und/oder dualen<br />
Ausbildungsgang?<br />
- Ziele des Betriebspraktikums und rechtliche Grundlagen<br />
- In welchem Betrieb kann ich meine Praktikumsinteressen verwirklichen?<br />
- Welche gezielten Praktika könnte ich für meine Berufswahlentscheidung anstreben?<br />
- Der Betrieb als System (Ziel, Aufbau, Ablauf, Ausbildung)<br />
Mit der „Verordnung über die hessischen Kerncurricula (Bildungsstandards und Inhaltsfelder) für<br />
die Primarstufe und die Sekundarstufe I“ vom 31. Mai 2011 legt das Kultusministerium mit den<br />
neuen Kerncurricula verbindliche Bildungsstandards fest, die gewährleisten sollen, dass der Unterricht<br />
stärker kompetenzorientiert ist. Dabei wird in dieser Verordnung darauf hingewiesen, dass<br />
auch die bisherigen Lehrpläne statt eines Schulcurriculums in Ergänzung zum Kerncurriculum<br />
verwendet werden können.