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Informationsdienst: Arbeitslehre – Wirtschaft – Arbeitswelt (AWA)

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Betriebserkundung<br />

3. 1 Einführung (Schwerpunktthema Betriebserkundung)<br />

36<br />

Im Hessischen Schulgesetz (in der Fassung vom 14. Juni 2005, zuletzt geändert durch das Gesetz<br />

vom 14. Juli 2009) wird im § 5 (Gegenstandsbereiche des Unterrichts) explizit darauf hingewiesen,<br />

dass in der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemein bildenden Schulen eine Hinführung<br />

zur <strong>Arbeitswelt</strong> zu fördern ist durch:<br />

1. das Fach <strong>Arbeitslehre</strong> als Pflichtfach nach näherer Bestimmung durch die Stundentafeln<br />

oder die Berücksichtigung entsprechender Unterrichtsinhalte in den Lehrplänen anderer<br />

Fächer und<br />

2. Betriebspraktika.<br />

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Hinführung zur <strong>Arbeitswelt</strong> auch „ durch besondere<br />

Unterrichtsprojekte gefördert werden“ kann.<br />

Zu diesen „besonderen Unterrichtsprojekten“ gehören vor allem auch gezielt geplante, begleitete<br />

und ausgewertete Betriebserkundungen. In einem Erlass des hessischen Kultusministeriums vom<br />

17.12.2010 (AB 1/2011, S. 3-12) heißt es hierzu:<br />

„Durch die Zusammenarbeit zwischen Schulen und Betrieben soll den Schülerinnen und Schülern<br />

aller Schulformen die Möglichkeit gegeben werden, exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs-<br />

und <strong>Wirtschaft</strong>sleben zu erhalten … Betriebserkundungen geben Schülerinnen und Schülern<br />

Gelegenheit, einen berufsfeldorientierten Einblick in wirtschaftliche und technische Zusammenhänge<br />

zu gewinnen und Betriebe als Feld sozialer und ökonomischer Beziehungen zu erfahren.“<br />

(S. 3)<br />

Die Betriebserkundung bietet somit in konzentrierter Weise die Möglichkeit an, spezifische zentrale<br />

Inhalte und Verfahren zur Begegnung mit der <strong>Arbeitswelt</strong> zu erleben. Betriebserkundungen<br />

sind somit immer auch Unterrichtsveranstaltungen, die sich auf einzelne, vorher festzulegende und<br />

in der Vorbereitung mit den Betrieben abzustimmende Aspekte und Bereiche der betrieblichen<br />

Wirklichkeit konzentrieren, Diese Aspekte müssen geeignet sein, die im Unterricht vorbereitete<br />

Thematik zu veranschaulichen und in exemplarischen Zügen zu erschließen oder neue Aspekte<br />

und Informationen für die unterrichtliche Erarbeitung beizutragen. Somit setzt die Betriebserkundung<br />

zunächst eine Absprache und Planung durch die Lehrkraft und mit dem Betrieb voraus, wobei<br />

die Lehrkraft den Betrieb in der Regel vorher selbst erkundet haben sollte.<br />

Bei Erkundungen können technische Aspekte (z.B. Werkzeuge, Fertigungsverfahren), soziale Gesichtspunkte<br />

(z.B. Arbeitsumgebung, Arbeitsbeziehungen), ökonomische Fragen (z.B. Marketing,<br />

Mitbestimmung), sowie das Ausbildungsspektrum im Mittelpunkt des Interesses stehen. Zu einer<br />

Erkundung gehört eine intensive Vor- und Nachbereitung, etwa in den Bereichen Gesprächsführung,<br />

Fragetechniken, Beobachtungsverfahren oder Protokollführung. Dabei kann in arbeitsgleichen<br />

und/oder arbeitsteiligen Gruppen zu ausgewählten Aspekten gearbeitet werden. Die Ergebnisse<br />

der Erkundung können nicht nur der eigenen Klasse, sondern auch der Schulgemeinde, z.B.<br />

den Eltern, vorgestellt werden. Es kann auch sinnvoll sein, dem Betrieb die Erkundungsdokumentation<br />

„rückzukoppeln“.<br />

Diese Lernerfahrung bietet eine solide Arbeitsgrundlage, z.B. zur Erstellung individueller Berichte<br />

im Betriebspraktikum.<br />

Konzeptionell ist eine Stufung der Betriebserkundung - im Sinne einer immer komplexer werdenden<br />

Realitätsbegegnung - pädagogisch und fachlich sinnvoll. Die Ergebnisse der „originalen Begegnung“<br />

können auch als „Projektarbeit“ angefertigt und bewertet werden.<br />

Für den Fachbereich <strong>Arbeitslehre</strong> bietet es sich an ein Betriebsverzeichnis anzulegen mit:<br />

- Erkundungsaspekten

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