12.07.2015 Aufrufe

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil 2 · Kapitel 53. absehbaren Nachrückens in das Amt der Schwerbehindertenvertretungin kurzer Fristdie Teilnahme an Bildungs- und Schulungsveranstaltungen erforderlichist.(5) Freigestellte Vertrauenspersonen dürfen von inner- oderaußerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsförderung nicht ausgeschlossenwerden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihrerFreistellung ist ihnen im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebesoder der Dienststelle Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellungunterbliebene berufliche Entwicklung in dem Betrieb oderder Dienststelle nachzuholen. Für Vertrauenspersonen, die dreivolle aufeinander folgende Amtszeiten freigestellt waren, erhöhtsich der genannte Zeitraum auf zwei Jahre.(6) Zum Ausgleich für ihre Tätigkeit, die aus betriebsbedingtenoder dienstlichen Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführenist, haben die Vertrauenspersonen Anspruch auf entsprechendeArbeits- oder Dienstbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltsoder der Dienstbezüge.(7) Die Vertrauenspersonen sind verpflichtet,1. über ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordene persönlicheVerhältnisse und Angelegenheiten von Beschäftigten im Sinne des§73, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraulichenBehandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren und2. ihnen wegen ihres Amtes bekannt gewordene und vom Arbeitgeberausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichneteBetriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht zu offenbarenund nicht zu verwerten.Diese Pflichten gelten auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt.Sie gelten nicht gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit, den Inte-112

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!