12.07.2015 Aufrufe

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> · § 21der Rehabilitationsdienste und -einrichtungen vereinbaren. DerBundesbeauftragte für den Datenschutz wird beteiligt.(3) Verträge mit fachlich nicht geeigneten Diensten oder Einrichtungenwerden gekündigt.(4) Absatz 1 Nr. 1 und 3 bis 6 wird für eigene Einrichtungender Rehabilitationsträger entsprechend angewendet.33

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!