12.07.2015 Aufrufe

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teil 1 · Kapitel 5§36 Rechtsstellung der TeilnehmendenWerden Leistungen in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitationausgeführt, werden die Teilnehmenden nicht in den Betriebder Einrichtungen eingegliedert. Sie sind keine Arbeitnehmer imSinne des Betriebsverfassungsgesetzes und wählen zu ihrer Mitwirkungbesondere Vertreter. Bei der Ausführung werden die arbeitsrechtlichenGrundsätze über den Persönlichkeitsschutz, dieHaftungsbeschränkung sowie die gesetzlichen Vorschriften überden Arbeitsschutz, den Erholungsurlaub und die Gleichberechtigungvon Männern und Frauen entsprechend angewendet.§37 Dauer von Leistungen(1) Leistungen werden für die Zeit erbracht, die vorgeschriebenoder allgemein üblich ist, um das angestrebte Teilhabeziel zuerreichen; eine Förderung kann darüber hinaus erfolgen, wenn besondereUmstände dies rechtfertigen.(2) Leistungen zur beruflichen Weiterbildung sollen in der Regelbei ganztägigem Unterricht nicht länger als zwei Jahre dauern, essei denn, dass das Teilhabeziel nur über eine länger dauernde Leistungerreicht werden kann oder die Eingliederungsaussichten nurdurch eine länger dauernde Leistung wesentlich verbessert werden.§38 Beteiligung der Bundesanstalt für ArbeitDie Bundesanstalt für Arbeit nimmt auf Anforderung eines anderenRehabilitationsträgers zu Notwendigkeit, Art und Umfangvon Leistungen unter Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Zweckmäßigkeitgutachterlich Stellung. Dies gilt auch, wenn sich die Leistungsberechtigtenin einem Krankenhaus oder einer Einrichtung50

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!