12.07.2015 Aufrufe

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Teil 1 · Kapitel 1eines von ihnen innerhalb der Bundesarbeitsgemeinschaft vorbereitetenVorschlags. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutzwird beteiligt. Hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnungzu einem Vorschlag aufgefordert, legt die Bundesarbeitsgemeinschaftfür Rehabilitation den Vorschlag innerhalb von sechsMonaten vor. Dem Vorschlag wird gefolgt, wenn ihm berechtigteInteressen eines Rehabilitationsträgers nicht entgegenstehen. Einwändenach Satz 4 sind innerhalb von vier Wochen nach Vorlagedes Vorschlags auszuräumen.(8) Die Rehabilitationsträger teilen der Bundesarbeitsgemeinschaftfür Rehabilitation jährlich ihre Erfahrungen mit den gemeinsamenEmpfehlungen mit, die Träger der Renten-, KrankenundUnfallversicherung sowie der Alterssicherung der Landwirteüber ihre Spitzenverbände. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitationstellt dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnungund den Ländern eine Zusammenfassung zur Verfügung.(9) Die gemeinsamen Empfehlungen können durch die regionalzuständigen Rehabilitationsträger konkretisiert werden.§14 Zuständigkeitsklärung(1) Werden Leistungen zur Teilhabe beantragt, stellt der Rehabilitationsträgerinnerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antragesbei ihm fest, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetzfür die Leistung zuständig ist; bei den Krankenkassen umfasstdie Prüfung auch die Leistungspflicht nach §40 Abs. 4 des Fünften<strong>Buch</strong>es. Stellt er bei der Prüfung fest, dass er für die Leistung nichtzuständig ist, leitet er den Antrag unverzüglich dem nach seinerAuffassung zuständigen Rehabilitationsträger zu. Muss für eine solcheFeststellung die Ursache der Behinderung geklärt werden undist diese Klärung in der Frist nach Satz 1 nicht möglich, wird der24

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!