12.07.2015 Aufrufe

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> · §§ 44–45(2) Ist der Schutz behinderter Menschen bei Krankheit oderPflege während der Teilnahme an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitslebennicht anderweitig sichergestellt, können die Beiträge füreine freiwillige Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeldund zur Pflegeversicherung bei einem Träger der gesetzlichenKranken- oder Pflegeversicherung oder, wenn dort im Einzelfall einSchutz nicht gewährleistet ist, die Beiträge zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmenerbracht werden. Arbeitslose Teilnehmeran Leistungen zur medizinischen Rehabilitation können fürdie Dauer des Bezuges von Verletztengeld, Versorgungskrankengeldoder Übergangsgeld einen Zuschuss zu ihrem Beitrag für eineprivate Versicherung gegen Krankheit oder für die Pflegeversicherungerhalten. Der Zuschuss wird nach §207a Abs. 2 des Dritten<strong>Buch</strong>es berechnet.§45 Leistungen zum Lebensunterhalt(1) Im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischenRehabilitation leisten1. die gesetzlichen Krankenkassen Krankengeld nach Maßgabeder §§44 und 46 bis 51 des Fünften <strong>Buch</strong>es und des §8 Abs.2 in Verbindung mit den §§12 und 13 des Zweiten Gesetzesüber die Krankenversicherung der Landwirte,2. die Träger der Unfallversicherung Verletztengeld nach Maßgabeder §§45 bis 48, 52 und 55 des Siebten <strong>Buch</strong>es,3. die Träger der Rentenversicherung Übergangsgeld nach Maßgabedieses <strong>Buch</strong>es und der §§20 und 21 des Sechsten <strong>Buch</strong>es,4. die Träger der Kriegsopferversorgung Versorgungskrankengeldnach Maßgabe der §§16 bis 16h und 18a des Bundesversorgungsgesetzes.57

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!