12.07.2015 Aufrufe

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX ... - Personalrat

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>SGB</strong> <strong>IX</strong> · §§ 74–76§75 Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl derPflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen(1) Ein schwerbehinderter Mensch, der auf einem Arbeitsplatzim Sinne des §73 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1, 4 oder 6 beschäftigtwird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz für schwerbehinderte Menschenangerechnet.(2) Ein schwerbehinderter Mensch, der in Teilzeitbeschäftigungkürzer als betriebsüblich, aber nicht weniger als 18 Stundenwöchentlich beschäftigt wird, wird auf einen Pflichtarbeitsplatz fürschwerbehinderte Menschen angerechnet. Wird ein schwerbehinderterMensch weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt,lässt das Arbeitsamt die Anrechnung auf einen dieser Pflichtarbeitsplätzezu, wenn die Teilzeitbeschäftigung wegen Art oderSchwere der Behinderung notwendig ist.(3) Ein schwerbehinderter Arbeitgeber wird auf einen Pflichtarbeitsplatzfür schwerbehinderte Menschen angerechnet.(4) Der Inhaber eines Bergmannsversorgungsscheins wird, auchwenn er kein schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderterMensch im Sinne des §2 Abs. 2 oder 3 ist, auf einen Pflichtarbeitsplatzangerechnet.§76 Mehrfachanrechnung(1) Das Arbeitsamt kann die Anrechnung eines schwerbehindertenMenschen, besonders eines schwerbehinderten Menschenim Sinne des §72 Abs. 1 auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz,höchstens drei Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschenzulassen, wenn dessen Teilhabe am Arbeitsleben auf besondereSchwierigkeiten stößt. Satz 1 gilt auch für teilzeitbeschäftigteschwerbehinderte Menschen im Sinne des §75 Abs. 2.85

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!