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SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen

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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />

2.5.10 Fächerübergreifender und fächerverbindender Unterricht im <strong>Berufliche</strong>n<br />

Gymnasium<br />

Bestandsaufnahme<br />

Fächerübergreifender Unterricht<br />

Je nach Fach und Thema, eher voluntaristisch und unkoordiniert, eher zufällig in Kursthemen explizit<br />

angesprochen, abhängig von Qualifikation und Interesse der jeweiligen Lehrkraft.<br />

Fächerverbindender Unterricht:<br />

Nur in Ausnahmefällen findet im Rahmen der normalen Stundenplangestaltung fächerverbindender<br />

Unterricht statt, ohne weitergehende organisatorische Unterstützung durch die Schul- und<br />

Abteilungsleitung. Es hängt vom Engagement und der Qualifikation einzelner Lehrkräfte ab, ohne<br />

Teilnahmeverpflichtung des Großteils der im BG Unterrichtenden. Folge: Meist fehlende Kontinuität,<br />

eingeschränktes Themenangebot, große Arbeitsbelastung der beteiligten Lehrkräfte, teilweise<br />

zusätzlich und unentgeltlich zur Pflichtarbeit.<br />

Bisher fehlt von Seiten der Schul- und Abteilungsleitung die Möglichkeit, die rechtlichen Vorgaben<br />

umzusetzen und die dafür benötigten organisatorischen, personellen, räumlichen und inhaltlichen<br />

Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Zu prüfen wäre jedoch zunächst, welche objektiven<br />

Bedingungen einer Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Wege stehen und welche<br />

Abhilfemöglichkeiten denkbar und realistisch sind.<br />

Es wäre sicher verhängnisvoll, wenn die Umsetzung dieses Konzepts im Kollegium nur als zusätzliche<br />

Arbeitsbelastung empfunden würde und nicht als Chance, Schule für alle Beteiligten interessanter und<br />

persönlich erfüllender zu gestalten und zu erfahren.<br />

Umsetzung der rechtlichen Vorgaben<br />

• Bildung einer Vorbereitungsgruppe, bestehend aus Abteilungsleitung, den Fachbereichsleitern und<br />

interessierten Kolleginnen und Kollegen:<br />

• Information über rechtliche Vorgaben<br />

• Ermittlung des Ist-Zustands<br />

• Benötigte organisatorische, personelle, räumliche, sächliche, finanzielle Ressourcen<br />

• Be- und Entlastungen des Kollegiums, Planung des weiteren Vorgehens<br />

• evtl. Information des BG-Kollegiums durch Abteilungs- und Fachleitung in Fachbereichskonferenzen,<br />

wobei Be- und Entlastungen des Kollegiums durch das neue Konzept offen dargelegt werden<br />

sollten, ebenso die Lernchancen, aber auch zusätzlichen Belastungen für Schülerinnen und<br />

Schüler<br />

• evtl. Fachkonferenzen: Vorschläge für fächerverbindende Projekte in BG 12 und 13 (themen- oder<br />

kursbezogen).<br />

• evtl. Schulformkonferenz: Koordination der Vorschläge, Beschluss über Aufgabenfelder übergreifende<br />

Projekte<br />

• evtl. Beschluss der Schulkonferenz über die vorgeschlagenen Projekte<br />

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