SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen
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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />
2.5.10 Fächerübergreifender und fächerverbindender Unterricht im <strong>Berufliche</strong>n<br />
Gymnasium<br />
Bestandsaufnahme<br />
Fächerübergreifender Unterricht<br />
Je nach Fach und Thema, eher voluntaristisch und unkoordiniert, eher zufällig in Kursthemen explizit<br />
angesprochen, abhängig von Qualifikation und Interesse der jeweiligen Lehrkraft.<br />
Fächerverbindender Unterricht:<br />
Nur in Ausnahmefällen findet im Rahmen der normalen Stundenplangestaltung fächerverbindender<br />
Unterricht statt, ohne weitergehende organisatorische Unterstützung durch die Schul- und<br />
Abteilungsleitung. Es hängt vom Engagement und der Qualifikation einzelner Lehrkräfte ab, ohne<br />
Teilnahmeverpflichtung des Großteils der im BG Unterrichtenden. Folge: Meist fehlende Kontinuität,<br />
eingeschränktes Themenangebot, große Arbeitsbelastung der beteiligten Lehrkräfte, teilweise<br />
zusätzlich und unentgeltlich zur Pflichtarbeit.<br />
Bisher fehlt von Seiten der Schul- und Abteilungsleitung die Möglichkeit, die rechtlichen Vorgaben<br />
umzusetzen und die dafür benötigten organisatorischen, personellen, räumlichen und inhaltlichen<br />
Voraussetzungen zur Verfügung zu stellen. Zu prüfen wäre jedoch zunächst, welche objektiven<br />
Bedingungen einer Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Wege stehen und welche<br />
Abhilfemöglichkeiten denkbar und realistisch sind.<br />
Es wäre sicher verhängnisvoll, wenn die Umsetzung dieses Konzepts im Kollegium nur als zusätzliche<br />
Arbeitsbelastung empfunden würde und nicht als Chance, Schule für alle Beteiligten interessanter und<br />
persönlich erfüllender zu gestalten und zu erfahren.<br />
Umsetzung der rechtlichen Vorgaben<br />
• Bildung einer Vorbereitungsgruppe, bestehend aus Abteilungsleitung, den Fachbereichsleitern und<br />
interessierten Kolleginnen und Kollegen:<br />
• Information über rechtliche Vorgaben<br />
• Ermittlung des Ist-Zustands<br />
• Benötigte organisatorische, personelle, räumliche, sächliche, finanzielle Ressourcen<br />
• Be- und Entlastungen des Kollegiums, Planung des weiteren Vorgehens<br />
• evtl. Information des BG-Kollegiums durch Abteilungs- und Fachleitung in Fachbereichskonferenzen,<br />
wobei Be- und Entlastungen des Kollegiums durch das neue Konzept offen dargelegt werden<br />
sollten, ebenso die Lernchancen, aber auch zusätzlichen Belastungen für Schülerinnen und<br />
Schüler<br />
• evtl. Fachkonferenzen: Vorschläge für fächerverbindende Projekte in BG 12 und 13 (themen- oder<br />
kursbezogen).<br />
• evtl. Schulformkonferenz: Koordination der Vorschläge, Beschluss über Aufgabenfelder übergreifende<br />
Projekte<br />
• evtl. Beschluss der Schulkonferenz über die vorgeschlagenen Projekte<br />
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