SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen
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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />
Mitbedacht werden muss aber hierbei in jedem Falle die vorgesehene Verzahnung mit der BFS für<br />
Sozialassistenz.<br />
Weiterhin besteht auch Handlungsbedarf in Feldern, die teilweise über die Möglichkeiten der FSP<br />
hinausgehen bzw. Entscheidungen von außen erforderlich machen.<br />
Zu nennen sind hier die Raumplanung für die FSP zusammen mit den anderen Schulformen der<br />
Abteilung; Teilung der Abteilung in zwei Abteilungen (1. FSP, BFS-Soz. und BFS<br />
sozialpädagogisch/sozialpflegerisch; 2. BFS medizinisch/technisch und die Teilzeitberufsschule<br />
Körperpflege) mit je einer Abteilungsleitung; Öffentlichkeitsarbeit der FSP; Bücher und Medien;<br />
Qualifikation der Kollegen und Weiterbildung; Konzeptentwicklung/Ausbildungscurriculum; Verzahnung<br />
mit der Berufsfachschule für Sozialassistenz.<br />
Evaluation (4)<br />
Überprüfung der Zielvorstellungen zur Weiterentwicklung der Erzieher-Ausbildung an der Fachschule:<br />
Grundsätzlich sollen die aufgeführten Zielvorstellungen (Soll-Zustand) nach ihrer tatsächlichen und<br />
konkreten Umsetzung in die Erzieher-Ausbildung, verbunden mit einer jeweiligen Erprobungsphase mit<br />
anschließender Auswertung, überprüft werden. Hinsichtlich der Zeitdauer der jeweiligen<br />
Erprobungsphase können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben gemacht<br />
werden. Allerdings wird sich die Überprüfung (Evaluation) in Abhängigkeit von der jeweiligen<br />
tatsächlichen Umsetzung in einem Gesamtzeitraum von einem bis zu vier Jahren nach Verabschiedung<br />
des Schulprogramms durch die schulischen Gremien und der Genehmigung durch das Staatliche<br />
Schulamt bewegen.<br />
Für die Durchführung der Überprüfung sind jeweils die Gremien/Kollegen zuständig, die auch die<br />
jeweilige Zielvorstellung zu verantworten haben. Hinzu kommen die Schulformkoordination und die<br />
Abteilungsleitung sowie die Schulformkonferenz für entsprechende Beschlüsse. Dabei legen die<br />
vorgenannten Gremien/Kollegen auch fest, auf welche Weise und mit welchen Methoden überprüft<br />
wird.<br />
Anmerkungen:<br />
1 Revision 01, 2004-11-17<br />
2 Neu 2004-11-17<br />
3 Revision begonnen, Widersprüche mit der Beschreibung des Istzustandes sind möglich, da Ziele der ersten<br />
Fassung bereits realisiert oder verändert wurden, der Text aber noch nicht aktualisiert ist.)<br />
4 (Rev. begonnen, Text noch nicht aktualisiert)<br />
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