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SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen

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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />

Auch hier besteht eine intensive Zusammenarbeit mit dem Lernort sozialpädagogische Praxis<br />

hinsichtlich notwendiger Hospitationen und der Durchführung von vorbereiteten Aktivitäten mit dem<br />

jeweiligen Klientel.<br />

Der zeitliche Umfang der Wahlpflichtfächer ist nicht ausreichend, um sich vertiefend mit den zwei<br />

gewählten Arbeitsfeldern auseinander setzen zu können. Nicht zuletzt liegt dies daran, dass im<br />

zweiten Ausbildungsabschnitt auch das zweite Blockpraktikum (Vertiefungspraktikum), die<br />

Studienfahrten und die theoretische Abschlussprüfung liegen. Deshalb wäre es sinnvoll, die<br />

Wahlpflichtfächer schon im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsabschnitts im Sinne einer arbeits-<br />

und berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung anbieten zu können. (1)<br />

Fachpraktische Ausbildung (Blockpraktika und Berufspraktikum)<br />

Die beiden Blockpraktika (Orientierungs- und Vertiefungspraktikum) bilden das Fundament der<br />

fachpraktischen Ausbildung.<br />

Laut Ausbildungsverordnung sind 460 Zeitstunden "in mindestens zwei sozialpädagogischen<br />

Einrichtungen abzuleisten, die sich hinsichtlich der Konzeption und der Zielgruppe unterscheiden."<br />

(siehe § 6 der FS-VO).<br />

Die Studierenden wählen für beide Praktika jeweils eine Einrichtung aus, die von der Lehrkraft des<br />

Faches "Sozialpädagogische Konzepte und Strategien" für die Durchführung des Praktikums<br />

genehmigt wird. Diese Lehrkraft ist für die gesamte formale Abwicklung des Praktikums<br />

verantwortlich.<br />

Zum vierwöchigen ersten Blockpraktikum (Orientierungspraktikum) im ersten Ausbildungsabschnitt,<br />

das dem Orientieren, Beobachten und der Überprüfung der Berufswahl dienen soll, kommen jeweils<br />

zwei Vorbereitungs- und Nachbereitungstage hinzu. Am zweiten Tag findet ein Treffen mit den<br />

Praxisanleiterinnen statt, was sich als sehr positiv für die Zusammenarbeit zwischen<br />

sozialpädagogischen Einrichtungen und der Fachschule herausgestellt hat.<br />

Die mit diesem Praktikum verbundenen Ziele beziehen sich auf das Entwickeln einer tragfähigen<br />

Vorstellung bezüglich der eigenen Berufsrolle, auf die Kontaktaufnahme zu den Klienten (Kinder,<br />

Jugendliche, Erwachsene mit/ohne Behinderung) und auf das Erforschen des jeweils ausgewählten<br />

Arbeitsfeldes (Kontextanalyse).<br />

In diesem Praktikum wird der Klassenverband in zwei arbeitsfeldbezogene Großgruppen aufgeteilt. Die<br />

Vor- und Nachbereitung wird jeweils in den beiden Klassen von je zwei Lehrerinnen und Lehrern in<br />

kooperativer Weise übernommen. Während des ersten Praktikums werden die Studierenden in der<br />

Regel einmal von einer Lehrkraft besucht, die an der sozialpädagogischen Praxis beobachtend<br />

teilnimmt. Diese Beobachtungen und eine Reflexion des zurückliegenden Praktikumverlaufs sind<br />

anschließend Gegenstand eines gemeinsamen Gesprächs der Lehrkraft mit dem/der Studierenden und<br />

der Praxisanleitung.<br />

Entscheidet die Praxisanleitung im Sinne eines „nicht ordnungsgemäß abgeleisteten Praktikums“, muss<br />

die/der Studierende die Unterstufe wiederholen.<br />

Da die derzeitige Verordnung kein qualitatives Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorsieht und sich<br />

nur auf formale Aufnahmekriterien beschränkt, erhält die Frage nach der Eignung zum Beruf der<br />

Erzieherinnen und Erzieher einen besonderen Stellenwert im Orientierungspraktikum. Hierzu sind noch<br />

keine entsprechenden Verfahren und endgültigen Auswahlkriterien entwickelt worden.<br />

Für das zweite Blockpraktikum (Vertiefungspraktikum) im zweiten Ausbildungsabschnitt sind fünf<br />

Wochen vorgesehen, in dessen Mittelpunkt die eigene Person (Ich-Gruppe-Team), das Klientel und<br />

sein soziales Umfeld sowie die sozialpädagogische Institution stehen. Auch hier sind jeweils zwei Vor-<br />

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