SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen
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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />
Auch hier besteht eine intensive Zusammenarbeit mit dem Lernort sozialpädagogische Praxis<br />
hinsichtlich notwendiger Hospitationen und der Durchführung von vorbereiteten Aktivitäten mit dem<br />
jeweiligen Klientel.<br />
Der zeitliche Umfang der Wahlpflichtfächer ist nicht ausreichend, um sich vertiefend mit den zwei<br />
gewählten Arbeitsfeldern auseinander setzen zu können. Nicht zuletzt liegt dies daran, dass im<br />
zweiten Ausbildungsabschnitt auch das zweite Blockpraktikum (Vertiefungspraktikum), die<br />
Studienfahrten und die theoretische Abschlussprüfung liegen. Deshalb wäre es sinnvoll, die<br />
Wahlpflichtfächer schon im zweiten Halbjahr des ersten Ausbildungsabschnitts im Sinne einer arbeits-<br />
und berufsfeldbezogenen Schwerpunktsetzung anbieten zu können. (1)<br />
Fachpraktische Ausbildung (Blockpraktika und Berufspraktikum)<br />
Die beiden Blockpraktika (Orientierungs- und Vertiefungspraktikum) bilden das Fundament der<br />
fachpraktischen Ausbildung.<br />
Laut Ausbildungsverordnung sind 460 Zeitstunden "in mindestens zwei sozialpädagogischen<br />
Einrichtungen abzuleisten, die sich hinsichtlich der Konzeption und der Zielgruppe unterscheiden."<br />
(siehe § 6 der FS-VO).<br />
Die Studierenden wählen für beide Praktika jeweils eine Einrichtung aus, die von der Lehrkraft des<br />
Faches "Sozialpädagogische Konzepte und Strategien" für die Durchführung des Praktikums<br />
genehmigt wird. Diese Lehrkraft ist für die gesamte formale Abwicklung des Praktikums<br />
verantwortlich.<br />
Zum vierwöchigen ersten Blockpraktikum (Orientierungspraktikum) im ersten Ausbildungsabschnitt,<br />
das dem Orientieren, Beobachten und der Überprüfung der Berufswahl dienen soll, kommen jeweils<br />
zwei Vorbereitungs- und Nachbereitungstage hinzu. Am zweiten Tag findet ein Treffen mit den<br />
Praxisanleiterinnen statt, was sich als sehr positiv für die Zusammenarbeit zwischen<br />
sozialpädagogischen Einrichtungen und der Fachschule herausgestellt hat.<br />
Die mit diesem Praktikum verbundenen Ziele beziehen sich auf das Entwickeln einer tragfähigen<br />
Vorstellung bezüglich der eigenen Berufsrolle, auf die Kontaktaufnahme zu den Klienten (Kinder,<br />
Jugendliche, Erwachsene mit/ohne Behinderung) und auf das Erforschen des jeweils ausgewählten<br />
Arbeitsfeldes (Kontextanalyse).<br />
In diesem Praktikum wird der Klassenverband in zwei arbeitsfeldbezogene Großgruppen aufgeteilt. Die<br />
Vor- und Nachbereitung wird jeweils in den beiden Klassen von je zwei Lehrerinnen und Lehrern in<br />
kooperativer Weise übernommen. Während des ersten Praktikums werden die Studierenden in der<br />
Regel einmal von einer Lehrkraft besucht, die an der sozialpädagogischen Praxis beobachtend<br />
teilnimmt. Diese Beobachtungen und eine Reflexion des zurückliegenden Praktikumverlaufs sind<br />
anschließend Gegenstand eines gemeinsamen Gesprächs der Lehrkraft mit dem/der Studierenden und<br />
der Praxisanleitung.<br />
Entscheidet die Praxisanleitung im Sinne eines „nicht ordnungsgemäß abgeleisteten Praktikums“, muss<br />
die/der Studierende die Unterstufe wiederholen.<br />
Da die derzeitige Verordnung kein qualitatives Bewerbungs- und Auswahlverfahren vorsieht und sich<br />
nur auf formale Aufnahmekriterien beschränkt, erhält die Frage nach der Eignung zum Beruf der<br />
Erzieherinnen und Erzieher einen besonderen Stellenwert im Orientierungspraktikum. Hierzu sind noch<br />
keine entsprechenden Verfahren und endgültigen Auswahlkriterien entwickelt worden.<br />
Für das zweite Blockpraktikum (Vertiefungspraktikum) im zweiten Ausbildungsabschnitt sind fünf<br />
Wochen vorgesehen, in dessen Mittelpunkt die eigene Person (Ich-Gruppe-Team), das Klientel und<br />
sein soziales Umfeld sowie die sozialpädagogische Institution stehen. Auch hier sind jeweils zwei Vor-<br />
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