SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen
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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />
2.2.2 Fachschule für Sozialpädagogik<br />
Beschreibung des Ist-Zustandes<br />
Ausbildungsziel, Gliederung und Abschluss<br />
Ziel der insgesamt dreijährigen Ausbildung an der FSP ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und<br />
Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als staatlich<br />
anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig<br />
zu sein. Die Ausbildung soll eine berufliche Handlungskompetenz vermitteln, die Fach-, Methoden- und<br />
Sozialkompetenz verknüpft.<br />
Die vollschulische Berufsausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher gliedert sich in eine überwiegend<br />
fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren an der Fachschule für Sozialpädagogik (erster und<br />
zweiter Ausbildungsabschnitt), die mit einer theoretischen Prüfung abschließt und einem<br />
anschließenden einjährigen Berufspraktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen (dritter<br />
Ausbildungsabschnitt), das mit einer methodischen Prüfung endet. (1)<br />
Ausbildung nach der Rahmenstundentafel vom 27.01.2003<br />
Die Ausbildung erfolgt in den drei Ausbildungsabschnitten nach der Rahmenstundentafel, die sowohl<br />
Lernbereiche, fachpraktische Ausbildung als auch Wahlpflicht- und Wahlfächer umfasst.<br />
Folgende Lernbereiche und die damit verbundenen Inhalte sind verpflichtender Bestandteil der<br />
Erzieher/innen-Ausbildung: Gesellschaft und Kultur, sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogische<br />
Praxis, Medien sozialpädagogischen Handelns sowie sozialpädagogisches Handeln in Form der<br />
sozialpädagogischen Praxis.<br />
Seit August 2004 sind neue Lehrpläne des HKM für die FSP verbindlich. Bei diesen muss man<br />
allerdings einen signifikanten Widerspruch zwischen Stofffülle und geforderten Methoden feststellen.<br />
Zu letzterem Lernbereich gehören vor allem die fachpraktische Ausbildung (Block- und/oder<br />
Begleitpraktika, aber auch die Wahlpflichtfächer, die in Form von Projektarbeit eine vertiefende<br />
Auseinandersetzung mit sozialpädagogischen Arbeitsfeldern im zweiten Ausbildungsabschnitt<br />
ermöglichen sollen. Hierzu gehören jeweils die sozialpädagogische Arbeit mit Kindern/mit<br />
Jugendlichen/mit behinderten Menschen sowie die sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe<br />
und im interkulturellen Bereich.<br />
Darüber hinaus sind den anderen Lernbereichen Fächer zugeordnet, die hier nicht aufgeführt sind<br />
(siehe Rahmenstundentafel in der FS-VO vom 10. Februar 1999).<br />
Die Fachhochschulreife kann durch Teilnahme am Zusatzunterricht und einer Prüfung in Mathematik<br />
erlangt werden. Aufgrund der bestehenden Nachfrage kann zurzeit ein eigener Kurs für die FSP<br />
angeboten werden. (1)<br />
Einbindung der FSP in die Abteilungsstruktur der sozialpädagogischen und medizinischtechnischen<br />
Abteilung<br />
Die FSP ist eingebunden in die Abteilungsstruktur der o. a. Abteilung (siehe auch den<br />
Geschäftsverteilungsplan).<br />
Es hat sich in den vergangenen Jahren deutlich für alle Beteiligten gezeigt, dass es mit nur einer<br />
Abteilungsleiterstelle kaum möglich ist, die vielfältigen organisatorischen, administrativen und fachlichpädagogischen<br />
Aufgaben in dieser Abteilung vor dem Hintergrund der heterogenen Schulformen mit<br />
ihren spezifischen Aufgaben trotz Unterstützung durch die Schulformkoordinatorinnen und<br />
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