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SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen

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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />

2.2.2 Fachschule für Sozialpädagogik<br />

Beschreibung des Ist-Zustandes<br />

Ausbildungsziel, Gliederung und Abschluss<br />

Ziel der insgesamt dreijährigen Ausbildung an der FSP ist die Befähigung, Erziehungs-, Bildungs- und<br />

Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen als staatlich<br />

anerkannte Erzieherin oder staatlich anerkannter Erzieher selbstständig und eigenverantwortlich tätig<br />

zu sein. Die Ausbildung soll eine berufliche Handlungskompetenz vermitteln, die Fach-, Methoden- und<br />

Sozialkompetenz verknüpft.<br />

Die vollschulische Berufsausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher gliedert sich in eine überwiegend<br />

fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren an der Fachschule für Sozialpädagogik (erster und<br />

zweiter Ausbildungsabschnitt), die mit einer theoretischen Prüfung abschließt und einem<br />

anschließenden einjährigen Berufspraktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen (dritter<br />

Ausbildungsabschnitt), das mit einer methodischen Prüfung endet. (1)<br />

Ausbildung nach der Rahmenstundentafel vom 27.01.2003<br />

Die Ausbildung erfolgt in den drei Ausbildungsabschnitten nach der Rahmenstundentafel, die sowohl<br />

Lernbereiche, fachpraktische Ausbildung als auch Wahlpflicht- und Wahlfächer umfasst.<br />

Folgende Lernbereiche und die damit verbundenen Inhalte sind verpflichtender Bestandteil der<br />

Erzieher/innen-Ausbildung: Gesellschaft und Kultur, sozialpädagogische Theorien und sozialpädagogische<br />

Praxis, Medien sozialpädagogischen Handelns sowie sozialpädagogisches Handeln in Form der<br />

sozialpädagogischen Praxis.<br />

Seit August 2004 sind neue Lehrpläne des HKM für die FSP verbindlich. Bei diesen muss man<br />

allerdings einen signifikanten Widerspruch zwischen Stofffülle und geforderten Methoden feststellen.<br />

Zu letzterem Lernbereich gehören vor allem die fachpraktische Ausbildung (Block- und/oder<br />

Begleitpraktika, aber auch die Wahlpflichtfächer, die in Form von Projektarbeit eine vertiefende<br />

Auseinandersetzung mit sozialpädagogischen Arbeitsfeldern im zweiten Ausbildungsabschnitt<br />

ermöglichen sollen. Hierzu gehören jeweils die sozialpädagogische Arbeit mit Kindern/mit<br />

Jugendlichen/mit behinderten Menschen sowie die sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe<br />

und im interkulturellen Bereich.<br />

Darüber hinaus sind den anderen Lernbereichen Fächer zugeordnet, die hier nicht aufgeführt sind<br />

(siehe Rahmenstundentafel in der FS-VO vom 10. Februar 1999).<br />

Die Fachhochschulreife kann durch Teilnahme am Zusatzunterricht und einer Prüfung in Mathematik<br />

erlangt werden. Aufgrund der bestehenden Nachfrage kann zurzeit ein eigener Kurs für die FSP<br />

angeboten werden. (1)<br />

Einbindung der FSP in die Abteilungsstruktur der sozialpädagogischen und medizinischtechnischen<br />

Abteilung<br />

Die FSP ist eingebunden in die Abteilungsstruktur der o. a. Abteilung (siehe auch den<br />

Geschäftsverteilungsplan).<br />

Es hat sich in den vergangenen Jahren deutlich für alle Beteiligten gezeigt, dass es mit nur einer<br />

Abteilungsleiterstelle kaum möglich ist, die vielfältigen organisatorischen, administrativen und fachlichpädagogischen<br />

Aufgaben in dieser Abteilung vor dem Hintergrund der heterogenen Schulformen mit<br />

ihren spezifischen Aufgaben trotz Unterstützung durch die Schulformkoordinatorinnen und<br />

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