SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen
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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />
und Nachbereitungstage vorgesehen, wobei auch wieder an jeweils einem Tag die Praxisanleiterinnen<br />
eingeladen sind.<br />
Zielsetzung ist<br />
• das Erkennen der eigenen Rolle als angehende Erzieherin/angehender Erzieher im Beziehungsgeflecht<br />
von Klientel, Team und Institution.<br />
• das Entwickeln und Erproben von Handlungsstrategien auf der Grundlage der Analyse von<br />
Gruppenprozessen<br />
• das Kennenlernen und Erfassen von Struktur, Organisation und Arbeitsweise der jeweiligen<br />
Institution.<br />
Das Vertiefungspraktikum wird in klassenübergreifenden und an den sozialpädagogischen<br />
Arbeitsfeldern orientierten Praktikumsgruppen durchgeführt. Die fachliche Begleitung und Betreuung<br />
liegt primär in den Händen der Kolleginnen und Kollegen, die die Fächer „Sozialpädagogische<br />
Grundlagen“ und „Sozialpädagogische Strategien und Konzepte“ unterrichten.<br />
In diesem Praktikum sind statt Einzelbesuchen wöchentliche Kleingruppentreffen (3 - 4 Studierende)<br />
reihum in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen vorgesehen, in deren Mittelpunkt das<br />
Kennenlernen der besuchten Einrichtung, Erfahrungsaustausch und Reflexion stehen. An einem dieser<br />
Treffen nimmt die jeweils für diese Gruppe zuständige Lehrkraft teil, so dass auch hier eine direkte<br />
Rückkoppelung zur Fachschule besteht. Einzelbesuche sind möglich.<br />
Unabhängig von den Blockpraktika werden derzeit auch noch einzelne Praxistage vor und nach den<br />
Blockpraktika erprobt.<br />
Wie sich unschwer erkennen lässt, setzt die jährlich wiederkehrende Planung, Durchführung und<br />
Auswertung der Blockpraktika ein hohes Maß an organisatorischer Abstimmung, Absprache und<br />
Kooperation unter den jeweils beteiligten Kollegen voraus, so dass hier ein dringender<br />
Handlungsbedarf gegeben ist, hierfür schulorganisatorisch Koordinierungsstunden einzuplanen, zumal<br />
auch intensive Abstimmungen mit den Praxisanleiterinnen in den Einrichtungen notwendig sind.<br />
Zurzeit ist festzustellen, dass die Kollegen - auf ihre Gesamtstundenverpflichtung bezogen -<br />
Mehrarbeit auf sich nehmen. (1)<br />
Berufspraktikum<br />
Die Studierenden absolvieren nach erfolgreicher Ablegung ihrer theoretischen Prüfung ein in der Regel<br />
einjähriges Berufspraktikum (dritter Ausbildungsabschnitt) in sozialpädagogischen Einrichtungen. Das<br />
Berufspraktikum wird mit einer methodischen Prüfung abgeschlossen. Die Studierenden der beiden<br />
Oberstufenklassen werden in vier arbeits- und berufsfeldbezogene Gruppen eingeteilt. Diese werden<br />
von jeweils einer Lehrkraft betreut. Es findet einmal wöchentlich Begleitunterricht statt, der<br />
gegebenenfalls auch geblockt werden kann.<br />
Während des Berufspraktikums werden die Erzieherinnen i. A. mindestens zweimal von der Lehrkraft<br />
in der sozialpädagogischen Praxis besucht. Diese Praxisbesuche beinhalten eine Hospitation sowohl zu<br />
spontanen Aktivitäten als auch zu geplanten Vorhaben. Danach finden Auswertungsgespräche statt,<br />
an denen alle drei am Ausbildungsprozess beteiligten Personen anwesend sind.<br />
Inhaltlicher Schwerpunkt des Begleitunterrichts ist die gemeinsame Reflexion der Praxiserfahrungen<br />
unter theoretischen und persönlichkeitsbildenden Aspekten.<br />
Das Berufspraktikum erfolgt nach einem Ausbildungsplan, der zwischen der FSP und der jeweiligen<br />
Ausbildungsstelle vereinbart und nach Bedarf gemeinsam fortgeschrieben wird. Entsprechend der hier<br />
zu berücksichtigenden Phasen - Orientierung, Erprobung sowie Verselbständigung - sind von den<br />
Erzieherinnen im Laufe des Jahres drei schriftliche Berichte anzufertigen.<br />
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