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SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen

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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />

und Nachbereitungstage vorgesehen, wobei auch wieder an jeweils einem Tag die Praxisanleiterinnen<br />

eingeladen sind.<br />

Zielsetzung ist<br />

• das Erkennen der eigenen Rolle als angehende Erzieherin/angehender Erzieher im Beziehungsgeflecht<br />

von Klientel, Team und Institution.<br />

• das Entwickeln und Erproben von Handlungsstrategien auf der Grundlage der Analyse von<br />

Gruppenprozessen<br />

• das Kennenlernen und Erfassen von Struktur, Organisation und Arbeitsweise der jeweiligen<br />

Institution.<br />

Das Vertiefungspraktikum wird in klassenübergreifenden und an den sozialpädagogischen<br />

Arbeitsfeldern orientierten Praktikumsgruppen durchgeführt. Die fachliche Begleitung und Betreuung<br />

liegt primär in den Händen der Kolleginnen und Kollegen, die die Fächer „Sozialpädagogische<br />

Grundlagen“ und „Sozialpädagogische Strategien und Konzepte“ unterrichten.<br />

In diesem Praktikum sind statt Einzelbesuchen wöchentliche Kleingruppentreffen (3 - 4 Studierende)<br />

reihum in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen vorgesehen, in deren Mittelpunkt das<br />

Kennenlernen der besuchten Einrichtung, Erfahrungsaustausch und Reflexion stehen. An einem dieser<br />

Treffen nimmt die jeweils für diese Gruppe zuständige Lehrkraft teil, so dass auch hier eine direkte<br />

Rückkoppelung zur Fachschule besteht. Einzelbesuche sind möglich.<br />

Unabhängig von den Blockpraktika werden derzeit auch noch einzelne Praxistage vor und nach den<br />

Blockpraktika erprobt.<br />

Wie sich unschwer erkennen lässt, setzt die jährlich wiederkehrende Planung, Durchführung und<br />

Auswertung der Blockpraktika ein hohes Maß an organisatorischer Abstimmung, Absprache und<br />

Kooperation unter den jeweils beteiligten Kollegen voraus, so dass hier ein dringender<br />

Handlungsbedarf gegeben ist, hierfür schulorganisatorisch Koordinierungsstunden einzuplanen, zumal<br />

auch intensive Abstimmungen mit den Praxisanleiterinnen in den Einrichtungen notwendig sind.<br />

Zurzeit ist festzustellen, dass die Kollegen - auf ihre Gesamtstundenverpflichtung bezogen -<br />

Mehrarbeit auf sich nehmen. (1)<br />

Berufspraktikum<br />

Die Studierenden absolvieren nach erfolgreicher Ablegung ihrer theoretischen Prüfung ein in der Regel<br />

einjähriges Berufspraktikum (dritter Ausbildungsabschnitt) in sozialpädagogischen Einrichtungen. Das<br />

Berufspraktikum wird mit einer methodischen Prüfung abgeschlossen. Die Studierenden der beiden<br />

Oberstufenklassen werden in vier arbeits- und berufsfeldbezogene Gruppen eingeteilt. Diese werden<br />

von jeweils einer Lehrkraft betreut. Es findet einmal wöchentlich Begleitunterricht statt, der<br />

gegebenenfalls auch geblockt werden kann.<br />

Während des Berufspraktikums werden die Erzieherinnen i. A. mindestens zweimal von der Lehrkraft<br />

in der sozialpädagogischen Praxis besucht. Diese Praxisbesuche beinhalten eine Hospitation sowohl zu<br />

spontanen Aktivitäten als auch zu geplanten Vorhaben. Danach finden Auswertungsgespräche statt,<br />

an denen alle drei am Ausbildungsprozess beteiligten Personen anwesend sind.<br />

Inhaltlicher Schwerpunkt des Begleitunterrichts ist die gemeinsame Reflexion der Praxiserfahrungen<br />

unter theoretischen und persönlichkeitsbildenden Aspekten.<br />

Das Berufspraktikum erfolgt nach einem Ausbildungsplan, der zwischen der FSP und der jeweiligen<br />

Ausbildungsstelle vereinbart und nach Bedarf gemeinsam fortgeschrieben wird. Entsprechend der hier<br />

zu berücksichtigenden Phasen - Orientierung, Erprobung sowie Verselbständigung - sind von den<br />

Erzieherinnen im Laufe des Jahres drei schriftliche Berichte anzufertigen.<br />

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