SCHULPROGRAMM - Berufliche Schulen Gelnhausen
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<strong>SCHULPROGRAMM</strong> BERUFLICHE SCHULEN GELNHAUSEN 2. FASSUNG 2005<br />
eigenen Geschlechterrolle in Bezug auf das künftige Erziehungsverhalten, Ermöglichen kreativer<br />
Lernprozesse im Feld der medienpädagogischen Angebote der FSP. (1)<br />
Einführungswoche<br />
Die Einführungswoche ist fester Bestandteil für die neu aufgenommenen Studierenden zum<br />
Schuljahrsbeginn; ihre Planung und Ausgestaltung wird federführend von den jeweiligen zukünftigen<br />
Klassenlehrer/-innen durchgeführt. In dieser Einführungswoche lernen die Studierenden ihr neues<br />
schulisches und außerschulisches Umfeld kennen. Sie können hier themenbezogen, in<br />
klassenübergreifenden Arbeitsgruppen mit Hilfe verschiedener Medien unter Einbeziehung<br />
persönlichkeitsbildender Aspekte, eigenständige Arbeitsformen ausprobieren und kennen lernen.<br />
Neben den notwendigen ausbildungs- und berufsbezogenen Informationen soll diese Seminarwoche<br />
auch dem gegenseitigen intensiven Sich-Kennenlernen dienen. Die Studierenden setzen sich mit den<br />
Anforderungen an den Beruf der Erzieherin/des Erziehers auseinander und werden an einem<br />
Praxisinformationstag von Praxisvertretern über die unterschiedlichen sozialpädagogischen<br />
Arbeitsfelder informiert. Durch das Hospitieren in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld lernen sie<br />
dieses unmittelbar kennen. Im Rahmen von Begrüßungsaktivitäten an der FSP werden die<br />
Studierenden der neuen Unterstufe von den Studierenden der Oberstufe willkommen geheißen. (1)<br />
Beratungsgespräche zu den Ausbildungsleistungen und zur beruflichen Eignung<br />
Fester Bestandteil der FSP sind die nach dem ersten Schulhalbjahr stattfindenden Beratungsgespräche<br />
für die Studierenden hinsichtlich ihres Ausbildungsstandes und ihrer beruflichen Eignung. Dieser<br />
Zeitpunkt ist deshalb gewählt, weil schon Beurteilungen aus dem ersten Blockpraktikum<br />
(Orientierungspraktikum) vorliegen. (1)<br />
Medienprojekte<br />
Die Ausbildungsverordnung sieht zwei Projekte im zweiten Ausbildungsabschnitt im Rahmen des Lernbereichs<br />
III (Medien sozialpädagogischen Handelns) vor. Die beiden Projekte können völlig<br />
eigenständig sein aber auch inhaltlich aufeinander aufbauen; sie werden klassenübergreifend in<br />
Projektgruppen durchgeführt. Derzeit sind aufgrund der Lehrerstundenzahl zwei gleichgroße<br />
Projektgruppen möglich. Betreut werden sie von je zwei Kollegen/ -innen mit je 4 Stunden. Insgesamt<br />
stehen jeder Projektgruppe 6 Wochenstunden zur Verfügung, wovon aber nur 4 Stunden aufgrund der<br />
o. a. Lehrerstundenzahl fachlich begleitet werden können. Das ist zu wenig, da auch bei weitgehend<br />
selbstständigem Arbeiten der Studierenden während der gesamten Zeit Beratung durch die Projektbegleitung<br />
möglich sein muss.<br />
In diesem Zusammenhang ist auf die unzureichenden räumlichen Möglichkeiten hinzuweisen, die die<br />
Projektarbeit erschweren. Da für beide Projektgruppen alle Fachräume (Klassenraum mit Bühne,<br />
Gymnastik-, Werk-, Musik- und Computerraum) nutzbar sein müssen, diese Räume aber am<br />
Projekttag auch noch von anderen Schulformen der Abteilung beansprucht werden, führt dies<br />
regelmäßig zu Schwierigkeiten und erheblichen Einschränkungen. Hier ist dringender Handlungsbedarf<br />
gegeben.<br />
Die Projektergebnisse selbst werden von den Studierenden auf unterschiedliche Art und Weise<br />
vorgestellt und veröffentlicht. (1)<br />
Wahlpflichtbereich und –angebot<br />
Entsprechend der Rahmenstundentafel im Lernbereich IV (Sozialpädagogisches Handeln) stehen im<br />
zweiten Ausbildungsabschnitt den Studierenden je Wahlpflichtfach drei Unterrichtsstunden zur<br />
Verfügung. Die Studierenden sind verpflichtet aus fünf arbeits- und berufsfeldbezogenen<br />
Schwerpunkten je zwei zu wählen, die dann in Form von Projektarbeit in Theorie und Praxis erarbeitet<br />
werden.<br />
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