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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 21<br />

ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

Wasser ist als Lebensgr<strong>und</strong>lage nach dem Gr<strong>und</strong>satz der Vorsorge zu schützen<br />

<strong>und</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en natürlichen Eigenschaften zu bewahren. Gewässer <strong>und</strong> ihre<br />

Uferbereiche sollen als Lebensräume von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren <strong>und</strong> als<br />

landschaftsprägende Bestandteile gesichert <strong>und</strong> wo erforderlich möglichst<br />

renaturiert werden.<br />

Das Artenpotential, die genetische Vielfalt <strong>und</strong> die standorttypischen Lebensräume<br />

der heimischen Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, <strong>in</strong>sbesondere der seltenen oder im Rückgang<br />

bef<strong>in</strong>dlichen Arten sowie deren Lebensgeme<strong>in</strong>schaften, sollen dauerhaft gesichert<br />

werden.<br />

Die Landschaft soll <strong>in</strong>sgesamt mit ihren Naturgütern Boden, Wasser, Luft,<br />

Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt, ihren charakteristischen Landschaftsbildern sowie ihren<br />

schützenswerten historischen Kulturlandschaften nachhaltig gesichert <strong>und</strong><br />

entwickelt werden.<br />

2.1.1.2 Regionalplan<br />

Im Regionalplan für die Planungsregion Oberlausitz/Niederschlesien, der seit 30. Mai 2002<br />

verb<strong>in</strong>dlich ist, s<strong>in</strong>d die Gr<strong>und</strong>sätze der Raumordnung nach § 2 Raumordnungsgesetz <strong>und</strong> die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze sowie Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung des Landesentwicklungsplans<br />

Sachsens (LEP) vom 16.08.1994 für die Region unter Beachtung der Veränderungen seit<br />

1994 sachlich <strong>und</strong> räumlich ausgeformt.<br />

Der Regionalplan konzentriert sich auf folgende Kern<strong>in</strong>halte:<br />

Zentralörtlichkeit, Achsen, Siedlungsentwicklung;<br />

Integration Landschaftsrahmenplanung;<br />

Regelung von Raumnutzungsansprüchen <strong>und</strong><br />

Ausformung des Fachlichen Entwicklungsplanes Verkehr (FEV).<br />

In den Regionalplan ist der Landschaftsrahmenplan gem. § 6 (1)SächsLPIG e<strong>in</strong>bezogen.<br />

Damit ist der Regionalplan der verb<strong>in</strong>dliche Rahmen für die räumliche Ordnung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

im Planungsgebiet Oberlausitz / Niederschlesien.<br />

Die allgeme<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele der Regionalplanung für die Region Oberlausitz / Niederschlesien<br />

gelten für alle öffentlichen Planungsträger als verb<strong>in</strong>dliche Orientierung bei<br />

raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen. Als Raumordnungsplan ist es Aufgabe des<br />

Regionalplanes, räumlich <strong>und</strong> sachlich bezogene Nutzungskonflikte zu lösen bzw. sie nicht<br />

entstehen zu lassen.<br />

E<strong>in</strong>en verb<strong>in</strong>dlicheren Charakter haben die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele der Regionalplanung, die die<br />

Bauleitplanung unmittelbar betreffen. Diese s<strong>in</strong>d mit ger<strong>in</strong>geren Ermessensspielräumen<br />

ausgestattet. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes s<strong>in</strong>d sie für die<br />

Stadt <strong>Radeberg</strong> <strong>in</strong>haltlich von größerer Relevanz, weil<br />

• Gr<strong>und</strong>sätze der Regionalplanung <strong>in</strong> diesem Fall bei bauleitplanerischen Entscheidungen<br />

der Geme<strong>in</strong>den als Abwägungsmaterial e<strong>in</strong>zustellen s<strong>in</strong>d;<br />

• Ziele der Regionalplanung e<strong>in</strong>e Anpassungspflicht für die Geme<strong>in</strong>den begründen.<br />

F:\DATEN^ROJEKTE\iy\D00005\2.BETEIUGUNG^1.08.2002\Biiauterungsbericht-01.08.2002.doc

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