4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 21<br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Wasser ist als Lebensgr<strong>und</strong>lage nach dem Gr<strong>und</strong>satz der Vorsorge zu schützen<br />
<strong>und</strong> <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en natürlichen Eigenschaften zu bewahren. Gewässer <strong>und</strong> ihre<br />
Uferbereiche sollen als Lebensräume von Pflanzen <strong>und</strong> Tieren <strong>und</strong> als<br />
landschaftsprägende Bestandteile gesichert <strong>und</strong> wo erforderlich möglichst<br />
renaturiert werden.<br />
Das Artenpotential, die genetische Vielfalt <strong>und</strong> die standorttypischen Lebensräume<br />
der heimischen Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, <strong>in</strong>sbesondere der seltenen oder im Rückgang<br />
bef<strong>in</strong>dlichen Arten sowie deren Lebensgeme<strong>in</strong>schaften, sollen dauerhaft gesichert<br />
werden.<br />
Die Landschaft soll <strong>in</strong>sgesamt mit ihren Naturgütern Boden, Wasser, Luft,<br />
Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt, ihren charakteristischen Landschaftsbildern sowie ihren<br />
schützenswerten historischen Kulturlandschaften nachhaltig gesichert <strong>und</strong><br />
entwickelt werden.<br />
2.1.1.2 Regionalplan<br />
Im Regionalplan für die Planungsregion Oberlausitz/Niederschlesien, der seit 30. Mai 2002<br />
verb<strong>in</strong>dlich ist, s<strong>in</strong>d die Gr<strong>und</strong>sätze der Raumordnung nach § 2 Raumordnungsgesetz <strong>und</strong> die<br />
Gr<strong>und</strong>sätze sowie Ziele der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung des Landesentwicklungsplans<br />
Sachsens (LEP) vom 16.08.1994 für die Region unter Beachtung der Veränderungen seit<br />
1994 sachlich <strong>und</strong> räumlich ausgeformt.<br />
Der Regionalplan konzentriert sich auf folgende Kern<strong>in</strong>halte:<br />
Zentralörtlichkeit, Achsen, Siedlungsentwicklung;<br />
Integration Landschaftsrahmenplanung;<br />
Regelung von Raumnutzungsansprüchen <strong>und</strong><br />
Ausformung des Fachlichen Entwicklungsplanes Verkehr (FEV).<br />
In den Regionalplan ist der Landschaftsrahmenplan gem. § 6 (1)SächsLPIG e<strong>in</strong>bezogen.<br />
Damit ist der Regionalplan der verb<strong>in</strong>dliche Rahmen für die räumliche Ordnung <strong>und</strong> Entwicklung<br />
im Planungsgebiet Oberlausitz / Niederschlesien.<br />
Die allgeme<strong>in</strong>en Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele der Regionalplanung für die Region Oberlausitz / Niederschlesien<br />
gelten für alle öffentlichen Planungsträger als verb<strong>in</strong>dliche Orientierung bei<br />
raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen. Als Raumordnungsplan ist es Aufgabe des<br />
Regionalplanes, räumlich <strong>und</strong> sachlich bezogene Nutzungskonflikte zu lösen bzw. sie nicht<br />
entstehen zu lassen.<br />
E<strong>in</strong>en verb<strong>in</strong>dlicheren Charakter haben die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele der Regionalplanung, die die<br />
Bauleitplanung unmittelbar betreffen. Diese s<strong>in</strong>d mit ger<strong>in</strong>geren Ermessensspielräumen<br />
ausgestattet. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes s<strong>in</strong>d sie für die<br />
Stadt <strong>Radeberg</strong> <strong>in</strong>haltlich von größerer Relevanz, weil<br />
• Gr<strong>und</strong>sätze der Regionalplanung <strong>in</strong> diesem Fall bei bauleitplanerischen Entscheidungen<br />
der Geme<strong>in</strong>den als Abwägungsmaterial e<strong>in</strong>zustellen s<strong>in</strong>d;<br />
• Ziele der Regionalplanung e<strong>in</strong>e Anpassungspflicht für die Geme<strong>in</strong>den begründen.<br />
F:\DATEN^ROJEKTE\iy\D00005\2.BETEIUGUNG^1.08.2002\Biiauterungsbericht-01.08.2002.doc