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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau ^ygustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (f "yd: 19.03.2002)<br />

4.26 Adolf <strong>und</strong> Renate Lemke, Am Hofegr<strong>und</strong> 7, <strong>Radeberg</strong> (15.05.2002)<br />

4.26.1<br />

Widerspruch zum Entwurf des Flächennutzungsplanes,<br />

Anlage 17 - Trassierung OU <strong>Radeberg</strong> / Großerkmannsdorf<br />

(Begründung wird nachgereicht)<br />

übergeordneten Planungsprämissen besitzt ke<strong>in</strong>e Chancen<br />

der Genehmigung.<br />

Die Darstellung wird beibehalten, der H<strong>in</strong>weis kann<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Der Planungsträger für die Ortumgehung <strong>Radeberg</strong> /<br />

Großerkmannsdorf im Zug der S 177 ist das<br />

Straßenbauamt Meißen im Auftrag des Freistaates<br />

Sachsen. Die Stadt <strong>Radeberg</strong> ist verpflichtet, den Stand<br />

der Trassenplanung, als übergeordnete Planung,<br />

nachrichtlich im Planwerk darzustellen. Die E<strong>in</strong>wände zur<br />

Trassenführung s<strong>in</strong>d nicht abwägungsrelevant im FNP-<br />

Verfahren.<br />

4.27 Jeanette Eiselt i.A. des Verwaltungsbeirates der Eigentümergeme<strong>in</strong>schaft der Siedlung Rossendorf (21.05.2002)<br />

4.27.1<br />

4.27.2<br />

Bedenken zur Gefährdung der vorhandenen<br />

geme<strong>in</strong>schaftlichen <strong>und</strong> kommunalen Anlagen<br />

Anregungen:<br />

- Spielplatz: Ergänzung unter Punkt 4.7.1.4<br />

- Multifunktionale Fläche: Tab. 33 - E<strong>in</strong>tragung<br />

„Multifunktionaler Dorfplatz" <strong>und</strong> Kennzeichnung der<br />

Fläche im Plan als Grünfläche<br />

- Korrektur der Bildunterschrift zu Abb. 11: „... e<strong>in</strong>e<br />

Erschließung ist auszuschließen."<br />

Bei der Nennung des erweiterten Standortes ROTECH<br />

besser auf die Flächen außerhalb verweisen „... außerhalb<br />

des bestehenden Wohnkomplexes."<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 63<br />

Die Anregungen werden durch redaktionelle<br />

Ergänzungen des Erläuterungsberichtes berücksichtigt.<br />

Der Anregung zur Darstellung e<strong>in</strong>er (privaten) Grünfläche -<br />

Rondell kann nicht gefolgt werden. E<strong>in</strong>erseits ist dies aus<br />

Maßstabsgründen wenig s<strong>in</strong>nvoll, andererseits können<br />

daraus ke<strong>in</strong>e baurechtlichen Zulässigkeiten abgeleitet<br />

werden, da die betreffende Fläche als Innenbereich (§ 34<br />

BauGB) zu beurteilen ist. Die Stadt <strong>Radeberg</strong> schlägt dem<br />

Ortschaftsrat vor, e<strong>in</strong>en Bebauungsplan zur Klärung der<br />

baurechtlichen Zulässigkeiten aufzustellen. Die Anregung<br />

zur Darstellung e<strong>in</strong>er Grünfläche kann nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

EB<br />

öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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