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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (Stand: 19.03.2002)<br />

entsprechend Flächennutzungsplan Stand 1998 ändern<br />

- Darstellung der Tr<strong>in</strong>kwasserhauptleitung im Bereich<br />

Kle<strong>in</strong>erkmannsdorf<br />

Überdenken des Reitwegekonzeptes: Wander- <strong>und</strong><br />

Reitwege sollten getrennt se<strong>in</strong> /<br />

Landes-Hauptreitweg sollte von Kle<strong>in</strong>wolmsdorf kommend<br />

über Kle<strong>in</strong>erkmannsdorf nach Ullersdorf, Dresden führen<br />

4.54 Ortsamt Ullersdorf (22.05.2002)<br />

4.54.1<br />

- Symbol „Öffentliche Verwaltung" mit <strong>in</strong> den Plan<br />

aufnehmen<br />

Streichung des Objektes „Scheune, Am Teich 2" aus der<br />

Kulturdenkmalaufstellung (Erläuterungsbericht)<br />

4.55 Karosseriewerke Dresden GmbH (03.05.2002)<br />

4.55.1<br />

Widerspruch zum FNP/LP gegen die Darstellung „re<strong>in</strong>e<br />

Wohnbaugebiete" unmittelbar angrenzend - bisher war<br />

Mischgebiet dargestellt worden<br />

4.56 He<strong>in</strong>z Werner, Heidestr. 15, <strong>Radeberg</strong> (15.05.2002)<br />

4.56.1<br />

Die im Flächennutzungspan ausgewiesene Baufläche soll<br />

um das unmittelbar daneben liegende Flurstück 231 i<br />

erweitert werden.<br />

Begründung:<br />

Errichtung e<strong>in</strong>es Wohnhauses<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 76<br />

Das Symbol wird ergänzt. Das Objekt wird aus der<br />

Denkmalliste gestrichen. Den Anregungen wird gefolgt.<br />

Die Wohnbauflächendarstellung am Garagenhof an der<br />

Theodor-Körner-Straße wird zurückgenommen <strong>und</strong><br />

„Grünfläche" dargestellt. Der Anregung wird gefolgt.<br />

Die Wohnbaufläche an der Forststraße (OT Liegau-<br />

Augustusbad)wurde aus Gründen der empfohlenen<br />

Reduzierung der Bevölkerungszielzahl aus der<br />

Bauflächenausweisung herausgenommen.<br />

Die genannten Gr<strong>und</strong>stücke verbleiben somit im<br />

Außenbereich <strong>und</strong> können erschließungstechnisch nicht<br />

angeb<strong>und</strong>en werden.<br />

Plan,<br />

Anlage A 4<br />

Plan<br />

Plan<br />

öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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