4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (Stand: 19.03.2002)<br />
4.24 M. <strong>und</strong> Ch. Rank, Waldstraße 15, <strong>Radeberg</strong> (15.05.2002)<br />
4.24.1<br />
H<strong>in</strong>weise <strong>und</strong> Bedenken zu Planungen der Ortsumgehung<br />
(Südspange) unter 5.1.4.1.:<br />
Die Trassendarstellung im Flächennutzungsplan hat schon<br />
aus Maßstabsgründen nur generalisierenden Charakter<br />
<strong>und</strong> muss <strong>in</strong> nachfolgenden Planungsstufen mit allen<br />
Die dargestellte Führung der Südspange wird abgelehnt. Fachplanungen - landschaftspflegerische Begleitplanung -<br />
Gründe:<br />
konkretisiert werden (Planungsträger ist das<br />
Führung durch hochwertige Biotopbereiche am Waldteich<br />
Straßenbauamt Meißen). E<strong>in</strong>er Trassenführung auf<br />
„Ver<strong>in</strong>selung" des Wohngebietes Elsa-Fenske-Straße, Forststraße,<br />
Waldstraße <strong>und</strong> Heidestraße<br />
Dresdner Gemarkung im Landschaftsschutzgebiet<br />
Zerstörung der Erholungszone am Waldrand; K<strong>in</strong>dergarten, „Dresdner Heide" wird ke<strong>in</strong>e Chance e<strong>in</strong>geräumt.<br />
Pflegeheim, usw.<br />
Die Darstellung trägt als Vorzugsvariante der Stadt<br />
Vorschläge:<br />
<strong>Radeberg</strong> nur <strong>in</strong>formellen Charakter. Das Straßenbauamt<br />
Nur Verb<strong>in</strong>dung zwischen R.-Bosch-Str. von Heidestr. durch früheres<br />
Meißen hat bisher die Südspange (als 2. Bauabschnitt) nur<br />
Robotron-Gelände (altes Bahngleis)<br />
Neue Trasse entlang der Schneise 1 <strong>in</strong> der Dresdner Heide bis zum Anschluss Pillnitzer Straße geführt.<br />
Die Darstellung wird beibehalten, der Vorschlag zur<br />
Führung der Trasse kann nicht berücksichtigt werden.<br />
4.25 Brigitte Kunze, Hauptstraße 44, Dresden OT Weißig (15.05.2002)<br />
4.25.1<br />
Als nicht nachvollziehbar wird die ablehnende Bebaubarkeit<br />
entlang der Hauptstraße ab Flurstück 370 <strong>in</strong> Richtung<br />
Ullersdorfer Mühle gesehen.<br />
Gründe:<br />
Gr<strong>und</strong>stücke bereits mit Lauben bebaut <strong>und</strong> e<strong>in</strong>gezäunt<br />
Grünzäsur würde nicht zerstört werden<br />
Gleichbehandlung gefordert (Baugebiet Lerchenweg)<br />
Flurstücke an der Ullersdorfer Straße als Bauland erklären<br />
mit der Beschränkung der Traufhöhe<br />
F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />
Seite 62<br />
Für den Bereich Hauptstraße wurde e<strong>in</strong>e Abr<strong>und</strong>ungs- <strong>und</strong><br />
Klarstellungssatzung aufgestellt. Die genehmigte Satzung<br />
(20.04.1995) regelt die Bebauung / Bebaubarkeit bis<br />
e<strong>in</strong>schließlich Flurstück 370.<br />
In der überörtlichen Planung - Regionalplan für die Region<br />
Oberlausitz-Niederschlesien s<strong>in</strong>d die Gr<strong>und</strong>sätze der<br />
Raumordnung sachlich <strong>und</strong> förmlich ausgeformt. So ist <strong>in</strong><br />
der Karte Raumnutzung zwischen der Dresdner Heide <strong>und</strong><br />
der Hauptstraße e<strong>in</strong>e Grünzäsur dargestellt. Grünzäsuren<br />
dienen der Vermeidung bandartiger Siedlungsentwicklung<br />
durch optische Trennung bereits dicht<br />
beie<strong>in</strong>anderliegender Siedlungsteile.<br />
E<strong>in</strong>e Ausweisung als Baufläche ohne Beachtung der<br />
Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002