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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (Stand: 19.03.2002)<br />

4.24 M. <strong>und</strong> Ch. Rank, Waldstraße 15, <strong>Radeberg</strong> (15.05.2002)<br />

4.24.1<br />

H<strong>in</strong>weise <strong>und</strong> Bedenken zu Planungen der Ortsumgehung<br />

(Südspange) unter 5.1.4.1.:<br />

Die Trassendarstellung im Flächennutzungsplan hat schon<br />

aus Maßstabsgründen nur generalisierenden Charakter<br />

<strong>und</strong> muss <strong>in</strong> nachfolgenden Planungsstufen mit allen<br />

Die dargestellte Führung der Südspange wird abgelehnt. Fachplanungen - landschaftspflegerische Begleitplanung -<br />

Gründe:<br />

konkretisiert werden (Planungsträger ist das<br />

Führung durch hochwertige Biotopbereiche am Waldteich<br />

Straßenbauamt Meißen). E<strong>in</strong>er Trassenführung auf<br />

„Ver<strong>in</strong>selung" des Wohngebietes Elsa-Fenske-Straße, Forststraße,<br />

Waldstraße <strong>und</strong> Heidestraße<br />

Dresdner Gemarkung im Landschaftsschutzgebiet<br />

Zerstörung der Erholungszone am Waldrand; K<strong>in</strong>dergarten, „Dresdner Heide" wird ke<strong>in</strong>e Chance e<strong>in</strong>geräumt.<br />

Pflegeheim, usw.<br />

Die Darstellung trägt als Vorzugsvariante der Stadt<br />

Vorschläge:<br />

<strong>Radeberg</strong> nur <strong>in</strong>formellen Charakter. Das Straßenbauamt<br />

Nur Verb<strong>in</strong>dung zwischen R.-Bosch-Str. von Heidestr. durch früheres<br />

Meißen hat bisher die Südspange (als 2. Bauabschnitt) nur<br />

Robotron-Gelände (altes Bahngleis)<br />

Neue Trasse entlang der Schneise 1 <strong>in</strong> der Dresdner Heide bis zum Anschluss Pillnitzer Straße geführt.<br />

Die Darstellung wird beibehalten, der Vorschlag zur<br />

Führung der Trasse kann nicht berücksichtigt werden.<br />

4.25 Brigitte Kunze, Hauptstraße 44, Dresden OT Weißig (15.05.2002)<br />

4.25.1<br />

Als nicht nachvollziehbar wird die ablehnende Bebaubarkeit<br />

entlang der Hauptstraße ab Flurstück 370 <strong>in</strong> Richtung<br />

Ullersdorfer Mühle gesehen.<br />

Gründe:<br />

Gr<strong>und</strong>stücke bereits mit Lauben bebaut <strong>und</strong> e<strong>in</strong>gezäunt<br />

Grünzäsur würde nicht zerstört werden<br />

Gleichbehandlung gefordert (Baugebiet Lerchenweg)<br />

Flurstücke an der Ullersdorfer Straße als Bauland erklären<br />

mit der Beschränkung der Traufhöhe<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 62<br />

Für den Bereich Hauptstraße wurde e<strong>in</strong>e Abr<strong>und</strong>ungs- <strong>und</strong><br />

Klarstellungssatzung aufgestellt. Die genehmigte Satzung<br />

(20.04.1995) regelt die Bebauung / Bebaubarkeit bis<br />

e<strong>in</strong>schließlich Flurstück 370.<br />

In der überörtlichen Planung - Regionalplan für die Region<br />

Oberlausitz-Niederschlesien s<strong>in</strong>d die Gr<strong>und</strong>sätze der<br />

Raumordnung sachlich <strong>und</strong> förmlich ausgeformt. So ist <strong>in</strong><br />

der Karte Raumnutzung zwischen der Dresdner Heide <strong>und</strong><br />

der Hauptstraße e<strong>in</strong>e Grünzäsur dargestellt. Grünzäsuren<br />

dienen der Vermeidung bandartiger Siedlungsentwicklung<br />

durch optische Trennung bereits dicht<br />

beie<strong>in</strong>anderliegender Siedlungsteile.<br />

E<strong>in</strong>e Ausweisung als Baufläche ohne Beachtung der<br />

Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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