4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (Stand: 19.03.2002)<br />
280 sowie 235 i-k als Grünfläche ausgewiesen. Der<br />
Anregung kann teilweise gefolgt werden.<br />
4.9 Heiderose Rosenkranz, Dr. Albert-Dietze-Str. 2, <strong>Radeberg</strong> (09.05.2002)<br />
4.9.1<br />
Widerspruch zur Ausweisung des Flurstückes 1078/1 als<br />
private Grünfläche:<br />
- Gr<strong>und</strong>stück ist erschlossen<br />
- auf gegenüberliegendem Flurstück wird e<strong>in</strong>e Sporthalle<br />
geplant<br />
- Höhenniveau bef<strong>in</strong>det sich bei normalem Wasserstand<br />
ca. 3,00 m über OFF Wasserfläche, so dass es sich nicht<br />
im Überschwemmungsbereich bef<strong>in</strong>det<br />
- Gr<strong>und</strong>stück abwasserseitig beschieden<br />
4.10 PRETTL Elektronik <strong>Radeberg</strong> GmbH (08.05.2002)<br />
4.10.1<br />
PRETTL verweist auf die Schreiben vom 05.11.98 <strong>und</strong><br />
10.04.2001, <strong>in</strong> denen zur Neuaufstellung des<br />
Flächennutzungsplanes <strong>und</strong> des Bebauungsplanes Nr. 29<br />
Stellung genommen wurde.<br />
Es wird E<strong>in</strong>spruch erhoben gegen:<br />
- die Rückstufung des Geländes von Industrie- <strong>in</strong><br />
Gewerbegebiet,<br />
- die E<strong>in</strong>stufung der südlich angrenzenden Fläche als<br />
Mischgebiet,<br />
F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />
Seite 52<br />
Die Flächendarstellungen im Flächennutzungsplan M:<br />
1:10000 können nicht <strong>in</strong> allen Bereichen parzellenscharf<br />
se<strong>in</strong>. Maßstabsbed<strong>in</strong>gt treten Ungenauigkeiten auf. Die<br />
Breite des Grünzuges am Röderlauf wird entsprechend den<br />
örtlichen Gegebenheiten auf 10 m festgesetzt. Das<br />
Flurstück 1078/1 liegt nicht im Überschwemmungsbereich<br />
<strong>und</strong> ist somit bebaubar. Der Anregung wird somit<br />
gefolgt.<br />
Die dargestellten gewerblichen Bauflächen ließen im<br />
Bebauungsplanverfahren sowohl die Festsetzung als<br />
Industrie- als auch als Gewerbegebiet zu. Ob <strong>und</strong> <strong>in</strong><br />
welchem Umfang tatsächlich e<strong>in</strong> Industriegebiet festgesetzt<br />
werden könnte, wäre im Bebauungsplanverfahren zu<br />
untersuchen <strong>und</strong> zu entscheiden.<br />
E<strong>in</strong>e Differenzierung bereits im Flächennutzungsplan<br />
würde gr<strong>und</strong>sätzliche Untersuchungen zu den zulässigen<br />
Emissionen erfordern (Schallschutzgutachten). Nur dort,<br />
wo bereits ohne solche Untersuchungen davon<br />
ausgegangen werden muss, dass z. B. aus Sicht des<br />
Immissionsschutzes nur e<strong>in</strong>e Gewerbegebietsnutzung <strong>in</strong><br />
Betracht kommen kann, wird bereits dieser Gebietstyp<br />
dargestellt.<br />
Plan<br />
öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002