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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegar %igustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf C~%nd: 19.03.2002)<br />

4.23 Carmen <strong>und</strong> Hans-Günther He<strong>in</strong>ze, Hutbergstraße 11h, Ullersdorf (16.05.2002)<br />

4.23.1<br />

4.23.2<br />

4.23.3<br />

Bedenken:<br />

Ausweisung des Symbols „sozialen Zwecken dienende<br />

Gebäude <strong>und</strong> E<strong>in</strong>richtungen" im Bereich Hutbergstraße 19 /<br />

Am Sandberg<br />

(Anmerkung: im Ullersdorf er Entwurfwar Parkplatz ausgewiesen)<br />

Überprüfung Wohnbauflächenausweisung: max./ca. 5 WE<br />

für Planungsfläche Marktweg - ausgewiesene Baufläche sei<br />

wieder zu groß!<br />

Überprüfung der Umwidmung der geplanten Bauflächen im<br />

Bereich Dorfstraße von MD zu WA: Erklärungsbedarf<br />

gewünscht.<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 61<br />

Für die Darstellung „P" sieht die Stadtverwaltung ke<strong>in</strong>en<br />

H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>, da zahlreiche Beschwerden wegen erhöhtem<br />

Verkehrsfluss zum Golfplatz vorliegen <strong>und</strong> der Betreiber<br />

des Golfplatzes deshalb e<strong>in</strong>e Zuführung von der<br />

Ullersdorfer Straße dem Vorrang gibt. Die Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

sieht im Zeitraum des Flächennutzungsplanes für diese<br />

Fläche e<strong>in</strong>e geänderte Zweckb<strong>in</strong>dung vor, die mit der<br />

Ausweisung WA <strong>und</strong> WR harmonieren muss. Die<br />

Darstellung wird beibehalten, der H<strong>in</strong>weis kann nicht<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Darstellung der Baufläche wurde im Ortschaftsrat<br />

nochmals beraten <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e Teilung <strong>in</strong> tatsächliche<br />

Baufläche <strong>und</strong> Maßnahmenfläche vorgenommen. Die<br />

Fläche wurde für 7 bis max. 10 EH ausgelegt. Der<br />

H<strong>in</strong>weis kann wurde beachtet..<br />

Die Umwidmung erfolgte im Rahmen der Bearbeitung des<br />

Teilplanes OT Ullersdorf auf H<strong>in</strong>weise <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

des Staatlichen Umweltfachamtes (Belange<br />

Immissionsschutz), da die Bereiche der südlichen Ortslage<br />

durch Wohnbebauung geprägt s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e Möglichkeit der<br />

Ansiedlung mischgebietstypischer, gewerblicher<br />

Nutzungen s<strong>in</strong>d aus städtischer Sicht nicht vorgesehen.<br />

Auch die Ansiedlung von landwirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlichen Betriebsstätten sollte nicht ermöglicht<br />

werden (siehe auch hierzu OR-Beschluss 29/01 vom<br />

12.09.01.<br />

Die Darstellung wird beibehalten, der H<strong>in</strong>weis kann<br />

nicht berücksichtigt werden.<br />

Plan<br />

Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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