4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 152<br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
6. Nachrichtliche Übernahmen - Denkmalschutz<br />
Kulturdenkmale im S<strong>in</strong>ne des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes (SächsDSchG) s<strong>in</strong>d von<br />
Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile <strong>und</strong> Spuren von Sachen<br />
e<strong>in</strong>schließlich ihrer natürlichen Gr<strong>und</strong>lagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen,<br />
künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung<br />
im öffentlichen Interesse liegt.<br />
Kulturdenkmale können <strong>in</strong>sbesondere se<strong>in</strong>:<br />
- Bauwerke,<br />
- Siedlungen oder Ortsteile, Straßen- oder Platzbilder oder Ortsansichten von besonderer<br />
städtebaulicher oder volksk<strong>und</strong>licher Bedeutung,<br />
- Werke der Produktions- <strong>und</strong> Verkehrsgeschichte,<br />
- unbewegliche <strong>und</strong> bewegliche archäologische Sachzeugen wie z. B. Reste von<br />
Siedlungs- <strong>und</strong> Befestigungsanlagen, Grabanlagen, Kultur- <strong>und</strong> Versammlungsstätten.<br />
6,1 Bodendenkmale<br />
Bodendenkmäler s<strong>in</strong>d bewegliche <strong>und</strong> unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden bef<strong>in</strong>den<br />
oder befanden <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen (siehe<br />
Anlage A5).<br />
Kernstadt:<br />
Im Gemarkungsgebiet <strong>Radeberg</strong> <strong>und</strong> Lotzdorf ist vielfach mit dem Vorhandense<strong>in</strong> von<br />
geschützten archäologischen Kulturdenkmalen zu rechnen. Diese dürfen beispielsweise durch<br />
Erschließungs- <strong>und</strong> Baumaßnahmen im Gr<strong>und</strong>satz nicht bee<strong>in</strong>trächtigt werden. Ist dies<br />
unvermeidbar, müssen die Bodendenkmale durch rechtzeitige archäologische Prospektionen<br />
erk<strong>und</strong>et <strong>und</strong> durch Ausgrabungen erforscht werden. Die Veränderung, Beseitigung oder<br />
Zerstörung von Bodendenkmalen ist nur mit Genehmigung der Denkmalschutzbehörden zulässig.<br />
Die archäologischen Denkmale werden gemäß § 5 Abs. 4 BauGB <strong>in</strong> dem Beiplan<br />
„Archäologie" nachrichtlich dargestellt <strong>und</strong> <strong>in</strong> der Anlage A5 tabellarisch aufgelistet.<br />
OT Liegau-Augustusbad:<br />
Auf der Gemarkung Liegau-Augustusbad bef<strong>in</strong>den sich zwei archäologische Kulturdenkmale<br />
im S<strong>in</strong>ne des § 2 SächsDSchG. Es s<strong>in</strong>d dies zwei bronzezeitliche Urnengräberfelder am Heideweg<br />
<strong>und</strong> am Leichenweg. Das Landesamt für Archäologie bemerkt hierzu, dass der<br />
Bestand an archäologischen Denkmalen tatsächlich wesentlich höher ist.<br />
F:\DATENWROJEKTEW\D00005\2. BETEILIGUNG-01.08.2002\er1auterungsbencht-01.08.2002.doc