4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 10<br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
Das Verkehrsnetz ist dem sprunghaft angestiegenen Kfz-Verkehr <strong>und</strong> dem weiter<br />
ansteigenden Motorisierungsgrad nicht gewachsen. Vor allem der Ausbau der Staatsstraßen<br />
mit lärmdämmendem Belag, die Vervollständigung des Netzes der Fuß- <strong>und</strong> Radwege sowie<br />
die Schaffung ausreichenden Parkraumes s<strong>in</strong>d wichtige Aufgaben. Der Schwerpunkt besteht<br />
jedoch <strong>in</strong> der Entlastung durch den überregionalen Durchgangsverkehr vor allem auf den<br />
Staatsstraßen S 177 / S 95 <strong>und</strong> S 158 / S 177. Die Neutrassierung der S 177 ist deshalb e<strong>in</strong>e<br />
der bedeutendsten Verkehrserfordernisse für die Entlastung der Stadt <strong>Radeberg</strong>.<br />
1,1 Flächennutzungsplanung<br />
1.1.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />
Die Bauleitplanung hat die Aufgabe, die Nutzung der e<strong>in</strong>zelnen Gr<strong>und</strong>stücke <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Geme<strong>in</strong>de für das gesamte Geme<strong>in</strong>degebiet vorbereitend darzustellen (Flächennutzungsplan)<br />
<strong>und</strong> je nach Erforderlichkeit für ausgewählte Plangebiete verb<strong>in</strong>dlich festzusetzen<br />
(Bebauungsplan).<br />
Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Geme<strong>in</strong>de. Er stellt für das<br />
Geme<strong>in</strong>degebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art<br />
der Bodennutzung nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Geme<strong>in</strong>de dar (§ 5 (1) bis (4)<br />
BauGB) <strong>und</strong> ist behördenverb<strong>in</strong>dlich.<br />
Gegenüber dem Bürger entwickelt der Flächennutzungsplan ke<strong>in</strong>e unmittelbare Rechtswirkung.<br />
Aus se<strong>in</strong>en Darstellungen s<strong>in</strong>d weder Rechtsansprüche, wie etwa auf Baugenehmigung<br />
für e<strong>in</strong> bestimmtes Gr<strong>und</strong>stück, noch Entschädigungsansprüche, z. B. aus e<strong>in</strong>er<br />
dargestellten Umwidmung von Bauflächen zu Geme<strong>in</strong>bedarfsflächen o. a. herzuleiten. Die im<br />
Flächennutzungsplan getroffenen Darstellungen s<strong>in</strong>d nicht <strong>in</strong> jedem Fall parzellenscharf<br />
abzufassen.<br />
E<strong>in</strong>e unmittelbare Betroffenheit für den Bürger ergibt sich aus dem Entwicklungsgebot für<br />
Bebauungspläne. Sie enthalten rechtsverb<strong>in</strong>dliche Festsetzungen <strong>und</strong> müssen aus dem<br />
Flächennutzungsplan entwickelt werden. Flächennutzungspläne unterliegen der Genehmigung<br />
durch die höhere Verwaltungsbehörde (§ 6 (1) BauGB).<br />
Bebauungspläne, die nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, erfordern im<br />
Parallelverfahren die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplanes.<br />
Die Stadt <strong>Radeberg</strong> stellt die Planung <strong>in</strong> ihrer eigenen Verantwortung nach § 2 (1) BauGB auf<br />
(Planungshoheit). Ihre Planungsabsichten <strong>und</strong> Ziele hat sie im Laufe des Planungsverfahrens<br />
umfassend abgestimmt:<br />
- Nach §1 Abs. 4 BauGB ist der Planungs<strong>in</strong>halt den Zielen der Raumordnung <strong>und</strong><br />
Landesplanung anzupassen. Verb<strong>in</strong>dliche Vorgaben s<strong>in</strong>d zu übernehmen <strong>und</strong><br />
unterliegen nicht dem Abwägungsgebot;<br />
Nach § 2 BauGB s<strong>in</strong>d die planerischen Zielvorstellungen mit den benachbarten<br />
Geme<strong>in</strong>den abzustimmen;<br />
- Nach § 3 BauGB s<strong>in</strong>d die Bürger während der verschiedenen Entwicklungsstadien am<br />
Planungsprozess zu beteiligen;<br />
Nach § 4 BauGB s<strong>in</strong>d die von der Planungsabsicht betroffenen Träger öffentlicher<br />
Belange - möglichst frühzeitig - zu beteiligen.<br />
F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\2. BETEIUGUNG-01.08.2002\&riäutenmgsbericht-01.0B.2002.doc