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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (Stand: 19.03.2002)<br />

4.49 Rudolf Kunze, Volker Sitte, Langebrücker Str. 95 <strong>und</strong> 93 (21.05.2002)<br />

4.49.1<br />

Bitte, das Flurstück Nr. 232f (Eigentümer Herr Mitschke) Die Wohnbaufläche an der Forststraße wurde aus Gründen Plan<br />

nicht als Bauland vorzusehen.<br />

EB: 5.1.1.3<br />

der empfohlenen Anpassung der Bevölkerungszielzahl aus<br />

Begründung:<br />

der Bauflächenausweisung herausgenommen. Die<br />

Wegerecht für Farn. Sitte <strong>und</strong> Kunze besteht<br />

genannten Gr<strong>und</strong>stücke verbleiben somit im Außenbereich<br />

Grüner Gürtel <strong>in</strong> den bisherigen Planungen lässt e<strong>in</strong>e Bebauung nicht<br />

zu<br />

<strong>und</strong> können erschließungstechnisch nicht angeb<strong>und</strong>en<br />

Ke<strong>in</strong>e Veranlassung, e<strong>in</strong>er Erschließung zugunsten des Herrn werden. Der Anregung wird gefolgt.<br />

Mitschke zuzustimmen<br />

ökologische Gründe (Feuchtwiesen, Zugvögel...)<br />

4.50 Günther Philipps, Birkwitzer Weg 7, Dresden (20.05.2002)<br />

4.50.1<br />

Mitteilung erwünscht, ob die Gartensparte (Flurstück 1622/4)<br />

vom Kiesabbaugebiet tangiert wird <strong>und</strong> <strong>in</strong> welcher<br />

Entfernung das Abbaugebiet zum Garten liegt.<br />

Frage, ob das Gr<strong>und</strong>stück von anderen baulichen<br />

Maßnahmen (Straßenbau, Abwasser) tangiert wird.<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 74<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück wird nicht vom Abbaugebiet Kamenzer<br />

Straße tangiert. Das e<strong>in</strong>gezeichnete Vorbehaltsgebiet wird<br />

außerdem auf Anregung der Bergbaubehörde gestrichen,<br />

da sich der Betriebs- <strong>und</strong> Abbauplan alle<strong>in</strong> auf die<br />

Kernzone beschränkt. Die Entfernung beträgt ca. 900-1000<br />

m.<br />

Von Beachtung s<strong>in</strong>d die Planungen zur Ortsumgehung<br />

<strong>Radeberg</strong> / Großerkmannsdorf - S 177 <strong>in</strong> diesem Bereich.<br />

Die exakte Weiterführung der Trasse ab Anschlussknoten<br />

Großröhrsdorfer / Kamenzer Straße zur BAB ist der Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> noch nicht bekannt. Planungsträger ist das<br />

Straßenbauamt Meißen.<br />

nur allgeme<strong>in</strong>e Fragen zur Gr<strong>und</strong>stücksumgebung -<br />

nicht abwägungsrelevant<br />

Öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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