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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 28<br />

ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

Der FEV wurde am 28.08.1999 durch den Sächsischen Landtag beschlossen. Für die Stadt<br />

<strong>Radeberg</strong> s<strong>in</strong>d folgende Zielstellungen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze festzuhalten:<br />

S 177 Ortsumgehung Großerkmannsdorf<br />

- S 177 Ortsumgehung <strong>Radeberg</strong> (Ostumgehung)<br />

- S 177 Ortsumgehung <strong>Radeberg</strong> (Nordostumgehung)<br />

Ausbau des S-Bahn-Netzes von Dresden nach <strong>Radeberg</strong> - Amsdorf,<br />

- P+R-Übergangsstelle SPNV / Bus<br />

2.1.2 Fachplanungen<br />

Im Folgenden sollen weitere übergeordnete Planungen <strong>und</strong> B<strong>in</strong>dungen beschrieben werden.<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege:<br />

Die im Sächsischen Naturschutzgesetz (SachsNatSchG) vom 18.03.99 stehenden Gr<strong>und</strong>sätze<br />

s<strong>in</strong>d abgeleitet aus den Zielen des Naturschutzes <strong>und</strong> der Landschaftspflege des<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 21.09.98. So ist bei der Aufstellung von<br />

Bauleitplänen auf die Ausweisung ausreichender, von Bebauung freizuhaltender Teile von<br />

Natur, Landschaft <strong>und</strong> begrünter Flächen im Siedlungsbereich sowie deren Erhaltung, Pflege<br />

<strong>und</strong> Ersatz zu achten.<br />

Das Tal der Schwarzen Röder zwischen Kle<strong>in</strong>wolmsdorfer Straße <strong>und</strong> Wendtmühle (Arnsdorf<br />

/ Kle<strong>in</strong>wolmsdorf) <strong>und</strong> Erweiterungsbereich nördlich des Hüttertales sollen künftig den<br />

Status e<strong>in</strong>es Landschaftsschutzgebietes (LSG) erhalten. Im Ortsteil Ullersdorf soll das LSG<br />

"Prießnitzaue" ausgewiesen werden (<strong>in</strong>terne Planung der Unteren Naturschutzbehörde).<br />

Die nach § 26 SachsNatSchG schützenswerten Biotope s<strong>in</strong>d vom Landratsamt Kamenz<br />

vollständig im Plangebiet kartiert worden <strong>und</strong> werden im parallel aufgestellten Landschaftsplan<br />

zum Flächennutzungsplan e<strong>in</strong>gehend dargestellt.<br />

0* Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiete:<br />

Das großräumige Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiet "Karswald" bef<strong>in</strong>det sich zu ca. 1/3 auf dem Gebiet<br />

des Ortsteiles Großerkmannsdorf (TWSZ II <strong>und</strong> III). Die Fassung (Zone I) selbst liegt<br />

außerhalb des Gebietes. Zwischen den Darstellungen des Kreisentwicklungsplanes des<br />

Landratsamtes Kamenz <strong>und</strong> denen des Regionalplanes existieren Abweichungen, <strong>in</strong>dem die<br />

Abgrenzung über die S 177 / B 6 h<strong>in</strong>ausgeht.<br />

Weitere ehemalige Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiete im Plangebiet wurden <strong>in</strong> den letzten Jahren per<br />

Rechtsverordnung aufgehoben.<br />

Altlasten / Altablagerungen:<br />

Von besonderer Bedeutung für die künftige städtebauliche Entwicklung <strong>in</strong>nerhalb des<br />

Plangebietes s<strong>in</strong>d die Altablagerungen. Die Kennzeichnung erfolgt über die gesetzliche<br />

Verpflichtung h<strong>in</strong>aus für alle kartierten Altablagerungen des von der Stadt <strong>Radeberg</strong><br />

aufgestellten <strong>und</strong> vom Landratsamtes Kamenz übernommenen <strong>und</strong> weiterbearbeiteten<br />

F:V)ATENWROJEKTEMD0(m5\2.BETEILIGUNG41.08.2002Xer1äutemngsbericht41.fä^

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