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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan <strong>Radeberg</strong> mit den OT Liegau ^ygustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf (P^wid: 19.03.2002)<br />

4.41 Gabel-Automobile GmbH, Dr.-R.-Friedrichs-Straße 4, <strong>Radeberg</strong> (14.05.2002)<br />

4.41.1<br />

E<strong>in</strong>spruch gegen die E<strong>in</strong>ordnung des Flurstückes Dr.-R.-<br />

Friedrichs-Straße <strong>in</strong> die „Kategorie" Wohngebiet; soll als<br />

Mischgebiet e<strong>in</strong>geordnet werden, da e<strong>in</strong>e<br />

handwerksbetriebliche Nutzung seit 1924 besteht.<br />

4.42 Matthias Hennig, Lotzdorfer Straße 12, <strong>Radeberg</strong> (21.05.2002)<br />

4.42.1<br />

4.42.2<br />

Um Korrektur des FNP gebeten, bezüglich Gr<strong>und</strong>stück<br />

Lotzdorfer Straße 9 - gesamte Hoffläche <strong>und</strong> angrenzende<br />

Wiese soll als Bebauungsfläche aufgenommen werden.<br />

Begründung:<br />

schwierige Bewirtschaftung der Grünfläche<br />

Tragbares Konzept für die Sanierung der Hofstelle<br />

Kritik an der Planung, Wege mit Bäumen e<strong>in</strong>zugrenzen,<br />

kle<strong>in</strong>ere Flächen aufzuforsten oder Ackerland <strong>in</strong> Grünland<br />

umzuwandeln<br />

F:\DATEN\PROJEKTE\RAD00005\1. BETEILIGUNG-19.03.2002\Abwägung-1 .Auslegung-Gesamtstadt.doc<br />

Seite 69<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück bef<strong>in</strong>det sich mitten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wohngebiet;<br />

die Wohnnutzung ist <strong>in</strong> diesem Stadtbereich dom<strong>in</strong>ant /<br />

überwiegend - die Nutzung muss sich den Gegebenheiten<br />

des Wohngebietes anpassen (gegenseitiger<br />

Schutzanspruch). E<strong>in</strong>e Ausweisung als Mischgebiet<br />

(gemischte Baufläche) entspricht nicht den<br />

Entwicklungsvorstellungen der Stadt <strong>in</strong> diesem Bereich.<br />

Der weiteren gewerblichen Nutzung am Standort<br />

(Bestandsschutz) steht nichts entgegen. Der Anregung<br />

kann nicht gefolgt werden.<br />

Im Rahmen der Trägerbeteiligung wurde der Stadt geraten,<br />

Wohnbauflächen aufgr<strong>und</strong> der Bevölkerungsentwicklung<br />

zu reduzieren. Dem wurde durch die Stadt entsprochen.<br />

Die vorgesehene Entwicklung <strong>in</strong> den Außenbereich der<br />

Ortslage Lotzdorf entspricht nicht den Entwicklungszielen<br />

der Stadt <strong>Radeberg</strong>.<br />

Der Anregung wird nicht gefolgt.<br />

Die Ausweisung von wegebegleitendem Grün, die<br />

Umwandlung von Ackerland <strong>in</strong> Wiesen im Bereich der<br />

Fließgewässer sowie die Ergänzung von<br />

Biotopverb<strong>in</strong>dungen entspricht den Forderungen des<br />

Regionalplanes (übergeordnete Planung).<br />

Der Landschaftsplan ist e<strong>in</strong> Fachplan des Naturschutzes<br />

<strong>und</strong> der Landschaftspflege der Stadt <strong>Radeberg</strong>, der<br />

gegenüber Dritten ke<strong>in</strong>e B<strong>in</strong>dungskraft entfaltet.<br />

öffentliche Auslegung vom 15.04.2002-21.05.2002

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