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4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg

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Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 111<br />

ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />

4.9.1.4 Geschützte Landschaftsbestandteile<br />

Als geschützte Landschaftsbestandteile im S<strong>in</strong>ne des § 22 SächsNatSchG können u. a.<br />

Grünflächen, Parkanlagen, E<strong>in</strong>zelbäume oder Baumgruppen <strong>in</strong> besiedelten Bereichen<br />

ausgewiesen werden. Mit der Gehölzschutzsatzung hat die Stadt <strong>Radeberg</strong> bereits von dieser<br />

Ermächtigung Gebrauch gemacht.<br />

Im Landschaftsplan ist der schutzwürdige Baumbestand ausführlich dokumentiert. Es liegt<br />

e<strong>in</strong>e Bestandserfassung aus dem Jahre 1984 für die Fluren <strong>Radeberg</strong> <strong>und</strong> Lotzdorf vor.<br />

Weitere Ausweisungen sollen gemäß Ausführungen des Landschaftsplanes getroffen werden,<br />

um die wertvollen Grünstrukturen zu erhalten <strong>und</strong> zu entwickeln (Erhalt ortsbildprägender <strong>und</strong><br />

ökologisch wertvoller Bäume, Gliederung des Landschaftsbildes). Deshalb werden im<br />

Landschaftsplan zu den geschützten Baumbeständen im Siedlungsbereich auch folgende<br />

Neuausweisungen vorgeschlagen:<br />

Nebenbachtäler der Schwarzen Röder,<br />

Nebenbachtäler der Großen Röder (außerhalb des LSG),<br />

Bachabschnitte / Quellfließstrecken,<br />

Teiche mit ihrer Umgebung.<br />

Die Verantwortung für geschützte Landschaftsbestandteile liegt <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>dehand als<br />

Satzungsgeber. Insbesondere s<strong>in</strong>d die Belange der Ortsteile stärker zu berücksichtigen <strong>und</strong><br />

abzugleichen. Die Gehölzschutzsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong> aus dem Jahr 1995 sollte unter<br />

E<strong>in</strong>beziehung aller Ortsteile überarbeitet werden.<br />

4.9.1.5 Forstwirtschaft<br />

Ortsteil<br />

Kernstadt<br />

OT Liegau-Augustusbad<br />

OT Großerkmannsdorf<br />

OT Ullersdorf<br />

gesamt<br />

Waldfläche <strong>in</strong> ha<br />

(ger<strong>und</strong>et)<br />

155<br />

50<br />

68<br />

7<br />

280<br />

Tabelle 41: Waldflächenanteile ortsteil bezogen<br />

Anteil an Ortsteil-<br />

Gemarkungsfläche <strong>in</strong> %<br />

10,0<br />

Das Plangebiet weist <strong>in</strong> der Kernstadt mit 155 ha (entspricht ca. 10% der Flur) e<strong>in</strong>en relativ<br />

ger<strong>in</strong>gen Waldanteil auf <strong>und</strong> tritt gegenüber den landwirtschaftlichen Nutzflächen <strong>in</strong> den<br />

H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>.<br />

Im OT Liegau-Augustusbad s<strong>in</strong>d ca. 15,6% der Gemarkungsfläche mit Wald bestockt.<br />

Begünstigt wird die Bilanz durch die großen zusammenhängenden Waldflächen im Bereich<br />

des ehemaligen Kurbades des Silberberges <strong>und</strong> des Tannengr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> die Bestände <strong>in</strong> der<br />

Kühnheide sowie entlang der Röder.<br />

F:\DATEWROJEKTEVMD00005\2. BETEILIGUNG41.08.2002\er1äutemng^^^<br />

15,6<br />

9,1<br />

2,3

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