4 Bestandsaufnahme, -analyse und - Familie Spiegel in Radeberg
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Flächennutzungsplan für <strong>Radeberg</strong> Stadt mit den OT Liegau-Augustusbad, Großerkmannsdorf <strong>und</strong> Ullersdorf 111<br />
ERLÄUTERUNGSBERICHT<br />
4.9.1.4 Geschützte Landschaftsbestandteile<br />
Als geschützte Landschaftsbestandteile im S<strong>in</strong>ne des § 22 SächsNatSchG können u. a.<br />
Grünflächen, Parkanlagen, E<strong>in</strong>zelbäume oder Baumgruppen <strong>in</strong> besiedelten Bereichen<br />
ausgewiesen werden. Mit der Gehölzschutzsatzung hat die Stadt <strong>Radeberg</strong> bereits von dieser<br />
Ermächtigung Gebrauch gemacht.<br />
Im Landschaftsplan ist der schutzwürdige Baumbestand ausführlich dokumentiert. Es liegt<br />
e<strong>in</strong>e Bestandserfassung aus dem Jahre 1984 für die Fluren <strong>Radeberg</strong> <strong>und</strong> Lotzdorf vor.<br />
Weitere Ausweisungen sollen gemäß Ausführungen des Landschaftsplanes getroffen werden,<br />
um die wertvollen Grünstrukturen zu erhalten <strong>und</strong> zu entwickeln (Erhalt ortsbildprägender <strong>und</strong><br />
ökologisch wertvoller Bäume, Gliederung des Landschaftsbildes). Deshalb werden im<br />
Landschaftsplan zu den geschützten Baumbeständen im Siedlungsbereich auch folgende<br />
Neuausweisungen vorgeschlagen:<br />
Nebenbachtäler der Schwarzen Röder,<br />
Nebenbachtäler der Großen Röder (außerhalb des LSG),<br />
Bachabschnitte / Quellfließstrecken,<br />
Teiche mit ihrer Umgebung.<br />
Die Verantwortung für geschützte Landschaftsbestandteile liegt <strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>dehand als<br />
Satzungsgeber. Insbesondere s<strong>in</strong>d die Belange der Ortsteile stärker zu berücksichtigen <strong>und</strong><br />
abzugleichen. Die Gehölzschutzsatzung der Stadt <strong>Radeberg</strong> aus dem Jahr 1995 sollte unter<br />
E<strong>in</strong>beziehung aller Ortsteile überarbeitet werden.<br />
4.9.1.5 Forstwirtschaft<br />
Ortsteil<br />
Kernstadt<br />
OT Liegau-Augustusbad<br />
OT Großerkmannsdorf<br />
OT Ullersdorf<br />
gesamt<br />
Waldfläche <strong>in</strong> ha<br />
(ger<strong>und</strong>et)<br />
155<br />
50<br />
68<br />
7<br />
280<br />
Tabelle 41: Waldflächenanteile ortsteil bezogen<br />
Anteil an Ortsteil-<br />
Gemarkungsfläche <strong>in</strong> %<br />
10,0<br />
Das Plangebiet weist <strong>in</strong> der Kernstadt mit 155 ha (entspricht ca. 10% der Flur) e<strong>in</strong>en relativ<br />
ger<strong>in</strong>gen Waldanteil auf <strong>und</strong> tritt gegenüber den landwirtschaftlichen Nutzflächen <strong>in</strong> den<br />
H<strong>in</strong>tergr<strong>und</strong>.<br />
Im OT Liegau-Augustusbad s<strong>in</strong>d ca. 15,6% der Gemarkungsfläche mit Wald bestockt.<br />
Begünstigt wird die Bilanz durch die großen zusammenhängenden Waldflächen im Bereich<br />
des ehemaligen Kurbades des Silberberges <strong>und</strong> des Tannengr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> die Bestände <strong>in</strong> der<br />
Kühnheide sowie entlang der Röder.<br />
F:\DATEWROJEKTEVMD00005\2. BETEILIGUNG41.08.2002\er1äutemng^^^<br />
15,6<br />
9,1<br />
2,3